Servus zusammen,
ich brauche mal Euren Rat in einer rechtlich nicht einfachen Situation:
Eine fliegende Freundin von mir stand vor kurzem am Anfang ihrer Flugausbildung. Sie sammelte im Rahmen der Höhenflugausbildung ein paar Höhenflüge an einem sonnigen, windarmen Vormittag am Schulungsberg unter Fluglehreraufsicht und Funkeinweisung. Beim Gegenanflug ist ihr ein anderer Pilot (Freiflieger, kein Schüler) in ihre Bahn geflogen und nicht mehr ausgewichen. Instinktiv ist die Pilotin ihrerseits nach links ausgewichen (sie hatte den Hang zur Rechten), hat aber mit den Füßen die Kappe des anderen noch in 10 m Höhe gestreift. Dieser hat danach, wohl in Panik, durchgestallt und ist auf den Boden gefallen. Danach Hubschrauber, Krankenhaus, Polizei, das ganze Programm. Der Unfallgegner hat einen Wirbelbruch davongetragen.
Wochen später flatterte der Bekannten nun ein Brief der Staatsanwaltschaft aus Österreich ins Haus, wonach gegen sie wegen schuldhaften Verursachens eines Flugunfalls und wegen Körperverletzung eingeleitet worden sei. Dazu kam ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, der eine beträchtliche Schmerzensgeldsumme einforderte.
Nach österreichischem Recht ist übrigens der Verletzte der Geschädigte und der Unverletzte der Beschuldigte.
Meine Frage an Euch:
Kann eine Flug-Schülerin überhaupt rechtlich belangt werden, wenn sie während ihrer gerade begonnenen Ausbildung mit einem anderen, ausgebildeten Piloten auf dem Landeplatz kollidiert? Kann man bei Flugschülern überhaupt schon voraussetzen, dass sie mit nahezu Null Erfahrung und fliegerischer Routine bestimmte Situationen entschärfen helfen können? Oder ist die "Schuld" eher beim beaufsichtigenden Fluglehrer und/oder dem frontal auf sie zufliegenden anderen Piloten zu suchen? Erstaunlicherweise hat sie hierüber so gut wie keine verbindliche Auskunft bisher bekommen. Sie hat nun (verständliche) Angst, strafrechtlich belangt zu werden, obwohl sie doch nichts "falsch" gemacht hat.
Sie hat mir das Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts gezeigt, dort werden alle Umstände völlig anders dargestellt.
Sie hat mich gebeten, dies hier mal zur Diskussion zu stellen.
ich brauche mal Euren Rat in einer rechtlich nicht einfachen Situation:
Eine fliegende Freundin von mir stand vor kurzem am Anfang ihrer Flugausbildung. Sie sammelte im Rahmen der Höhenflugausbildung ein paar Höhenflüge an einem sonnigen, windarmen Vormittag am Schulungsberg unter Fluglehreraufsicht und Funkeinweisung. Beim Gegenanflug ist ihr ein anderer Pilot (Freiflieger, kein Schüler) in ihre Bahn geflogen und nicht mehr ausgewichen. Instinktiv ist die Pilotin ihrerseits nach links ausgewichen (sie hatte den Hang zur Rechten), hat aber mit den Füßen die Kappe des anderen noch in 10 m Höhe gestreift. Dieser hat danach, wohl in Panik, durchgestallt und ist auf den Boden gefallen. Danach Hubschrauber, Krankenhaus, Polizei, das ganze Programm. Der Unfallgegner hat einen Wirbelbruch davongetragen.
Wochen später flatterte der Bekannten nun ein Brief der Staatsanwaltschaft aus Österreich ins Haus, wonach gegen sie wegen schuldhaften Verursachens eines Flugunfalls und wegen Körperverletzung eingeleitet worden sei. Dazu kam ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, der eine beträchtliche Schmerzensgeldsumme einforderte.
Nach österreichischem Recht ist übrigens der Verletzte der Geschädigte und der Unverletzte der Beschuldigte.
Meine Frage an Euch:
Kann eine Flug-Schülerin überhaupt rechtlich belangt werden, wenn sie während ihrer gerade begonnenen Ausbildung mit einem anderen, ausgebildeten Piloten auf dem Landeplatz kollidiert? Kann man bei Flugschülern überhaupt schon voraussetzen, dass sie mit nahezu Null Erfahrung und fliegerischer Routine bestimmte Situationen entschärfen helfen können? Oder ist die "Schuld" eher beim beaufsichtigenden Fluglehrer und/oder dem frontal auf sie zufliegenden anderen Piloten zu suchen? Erstaunlicherweise hat sie hierüber so gut wie keine verbindliche Auskunft bisher bekommen. Sie hat nun (verständliche) Angst, strafrechtlich belangt zu werden, obwohl sie doch nichts "falsch" gemacht hat.
Sie hat mir das Schreiben des gegnerischen Rechtsanwalts gezeigt, dort werden alle Umstände völlig anders dargestellt.
Sie hat mich gebeten, dies hier mal zur Diskussion zu stellen.
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