AW: Kann ein Flugschüler "Schuld" haben?
Auszug aus der DHV Seite, vielleicht etwas verständlicher formuliert:
Info:
Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verusacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet: Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Quelle: http://www.dhv.de/web/service/versic...cht-gs-und-hg/
Herzliche Grüsse, Michi
Auszug aus der DHV Seite, vielleicht etwas verständlicher formuliert:
Info:
Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verusacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet: Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Quelle: http://www.dhv.de/web/service/versic...cht-gs-und-hg/
Herzliche Grüsse, Michi
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