Das wurde gerade auf Facebook gepostet. Wenn es so stimmt, wäre das das Ende des Gleitschirmfliegens in ganz Österreich. Weiß jemand näheres?
"Liebe Obmänner und Funktionäre,
Das Verkehrsministerium hat vor ca. 10 Tagen eine Weisung herausgegeben und die Austro Control beauftragt diese umzusetzen. Der Inhalt sei hier jedenfalls in Bezug auf Errichtung von flächendeckenden TMZ (Transponder Mandatory Zone) kurz dargestellt:
*) unterhalb der CTA Arlberg (tlw.) + Glockner
Transponderpflicht für „alle“ ab 14000 ft MSL
-> 4268 m Seehöhe
*) unterhalb der CTA Arlberg (tlw.) + Innsbruck + Tauern
Transponderpflicht für „alle“ ab 7500 ft MSL oder spätestens ab 2000 ft GND aufwärts (je nachdem was mehr ergibt)
-> 2287 m Seehöhe, oder spätestens ab 610 m über Grund
*) unterhalb der CTA Ost
Transponderpflicht für „alle“ ab 5500 ft MSL oder spätestens ab 1000 ft GND aufwärts (je nachdem was mehr ergibt)
-> 1677 m Seehöhe, oder spätestens ab 305 m über Grund
In CTR und TMA ist jedenfalls eine Freigabe erforderlich, sofern nicht eine aktivierte TRA innerhalb von CTR und/oder TMA befliegbar ist – das sind die verhandelbaren „Sonderregelungen“!
Außerhalb von CTR/TMA allerdings, kann zwar ohne Freigabe, aber „nur mit eingeschaltenem Transponder“ geflogen werden = TMZ wie o.a.! Und das ist, falls wir dagenen nicht ankommen werden, tatsächlich „der Tod“ für HG/PG – nicht nur in Tirol, sondern österreichweit. Und es würde auch „massivste Einschränkungen“ für den SEGELFLUG bzw. horrende Kostenaufwendungen bedeuten."
"Liebe Obmänner und Funktionäre,
Das Verkehrsministerium hat vor ca. 10 Tagen eine Weisung herausgegeben und die Austro Control beauftragt diese umzusetzen. Der Inhalt sei hier jedenfalls in Bezug auf Errichtung von flächendeckenden TMZ (Transponder Mandatory Zone) kurz dargestellt:
*) unterhalb der CTA Arlberg (tlw.) + Glockner
Transponderpflicht für „alle“ ab 14000 ft MSL
-> 4268 m Seehöhe
*) unterhalb der CTA Arlberg (tlw.) + Innsbruck + Tauern
Transponderpflicht für „alle“ ab 7500 ft MSL oder spätestens ab 2000 ft GND aufwärts (je nachdem was mehr ergibt)
-> 2287 m Seehöhe, oder spätestens ab 610 m über Grund
*) unterhalb der CTA Ost
Transponderpflicht für „alle“ ab 5500 ft MSL oder spätestens ab 1000 ft GND aufwärts (je nachdem was mehr ergibt)
-> 1677 m Seehöhe, oder spätestens ab 305 m über Grund
In CTR und TMA ist jedenfalls eine Freigabe erforderlich, sofern nicht eine aktivierte TRA innerhalb von CTR und/oder TMA befliegbar ist – das sind die verhandelbaren „Sonderregelungen“!
Außerhalb von CTR/TMA allerdings, kann zwar ohne Freigabe, aber „nur mit eingeschaltenem Transponder“ geflogen werden = TMZ wie o.a.! Und das ist, falls wir dagenen nicht ankommen werden, tatsächlich „der Tod“ für HG/PG – nicht nur in Tirol, sondern österreichweit. Und es würde auch „massivste Einschränkungen“ für den SEGELFLUG bzw. horrende Kostenaufwendungen bedeuten."
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