Nicht dass das untergeht falls es wirklich so sein sollte:
Scherz oder ernst gemeint?
Auf der SHV Seite http://www.shv-fsvl.ch/ausbildung/au...n-der-schweiz/ steht nach wie vor:
Scherz oder ernst gemeint?
Auf der SHV Seite http://www.shv-fsvl.ch/ausbildung/au...n-der-schweiz/ steht nach wie vor:
Berechtigung ausländischer Piloten zum Fliegen in der Schweiz
Wohnsitz im Ausland
Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.
Biplace:
Für gelegentliche nicht kommerzielle Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis.
Wohnsitz im Ausland
Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.
Biplace:
Für gelegentliche nicht kommerzielle Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis.
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