Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

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  • Michael83
    Registrierter Benutzer
    • 12.12.2007
    • 244

    Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

    Hallo,

    da ich in letzter Zeit öfters gesehen habe dass Modellflieger ihre Modelle von stark frequentierten Mittelgebirgsgleitschirmstartplätzen während des Gleitschirmbetriebs gestartet
    haben ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen würde mich die rechtliche Lage zur Argumentation interessieren.

    In §16 LuftVO heisst es:
    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

    1.
    der Aufstieg von Flugmodellen

    a)
    mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
    b)
    mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
    c)
    mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
    d)
    aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
    [...]
    (3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.
    (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können, insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.
    (5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.
    so wie ich das lese brauchen Modellflieger jeglicher Art, wenn sie näher als 1,5km am Gleitschirmstartplatz starten, dazu eine Erlaubnis?

    VG
    Zuletzt geändert von Michael83; 05.05.2014, 20:10.
  • Vibe
    Registrierter Benutzer
    • 02.09.2002
    • 3749
    • Claus Bönnhoff
    • Herdecke

    #2
    AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

    Die Frage ist, ob ein Gleitschirm fluggelände auch gleichzeitig ein Flugplatz ist. Ich würde eher sagen nein und damit dürfen die Modelflieger dort fliegen.

    gruss

    claus

    Kommentar

    • M.Wagner
      Registrierter Benutzer
      • 12.06.2011
      • 298
      • Manfred Wagner
      • Saaletal

      #3
      AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

      Zitat von Vibe
      Die Frage ist, ob ein Gleitschirm fluggelände auch gleichzeitig ein Flugplatz ist. Ich würde eher sagen nein und damit dürfen die Modelflieger dort fliegen.

      gruss

      claus
      Stimmt. GS oder HG Gelände sind kein "Flugplatz" im Sinne von §16... Bei uns fliegen auch Modellflieger , GS, HG und Segelflieger am gleichen Hang ( ok, ist nicht soo überlaufen wie die Waku mit 1500 aktiven GS Piloten ), ohne Probleme zusammen.. Etwas gegenseitige Rücksichtnahme brauchts halt...

      LG,
      Joe

      Kommentar

      • thmu
        Registrierter Benutzer
        • 20.06.2009
        • 664
        • Thomas Müller

        #4
        AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

        Zitat von Michael83
        Modellflieger ihre Modelle von stark frequentierten Mittelgebirgsgleitschirmstartplätzen während des Gleitschirmbetriebs gestartet
        Ja und?
        Dann wirst du ja gesehen haben, dass das wunderbar und problemlos funktioniert. Warum kramst du nach Paragraphen? Willst du einen kleinkarierten Streit vom Zaun brechen? Sei doch lieber froh, dass da ein potentieller Verbündeter ist, dem auch an der Erhaltung eines Fluggeländes liegen wird! Wir Flieger haben doch wirklich schon genug damit zu tun uns gegen andere (insbesondere Ballernde) zu behaupten. Wozu sich da untereinander das Leben schwer machen?

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        • Kranfahrer
          Registrierter Benutzer
          • 18.03.2012
          • 202

          #5
          AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

          Hallo,

          selbst wenn die Modellflieger keine Aufstiegserlaubnis benötigen, müssen sie in jedem Fall die Erlaubnis des Grundstückeigentümers haben, dessen Gelände betreten werden muß. "Ich war zuerst da, also darf ich " -> ist nicht. Außerdem gibt es im Luftverkehrsgesetzt noch allgemeine Vorschriften, z.B. daß sie nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden dürfen, also können sie nicht einfach vor Gleitschirmstartplätzen aufkreuzen, wenn dadurch die Sicherheit der manntragenden Fliegerei, die bereits ein offizielles Genehmigugnsverfahren durchlaufen mußte, gefährdet ist!
          Ob Modellflieger immer der manntragenden Fliegerei ausweichen müssen, dazu habe ich nichts gefunden. Sicher ist nur, daß das wendigere Fluggerät dem weniger wendigen ausweichen muß, also z.B. alles mit Motor (also auch Motormodelle und Elektrosegler) einem Gleitschirm ohne Motor.

          Vielleicht macht ihr den Modellfliegern einfach klar, daß die mit ihren Modell überall starten dürfen, während wird das nur an ganz bestimmten, genehmigten Stellen dürfen. Also ist es doch mit Sicherheit einfacher, wenn die sich einen anderen Platz suchen.


          Mfg
          Zuletzt geändert von Kranfahrer; 05.05.2014, 21:49.

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          • bigben
            Registrierter Benutzer
            • 21.10.2007
            • 2420
            • Ivo
            • Am Wasser

            #6
            AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

            Leben und Leben lassen - einfach miteinander reden und gegenseitig Rücksicht nehmen, dann klappte das reibungslos - aus vielfacher eigener Erfahrung an der Küste

            Gruß bigben
            „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

            NOVA Team Pilot

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            • dobo
              Registrierter Benutzer
              • 23.05.2006
              • 438
              • Dominik Bohl
              • Nürnberger Land

              #7
              AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

              Außerdem sind Modellflieger im Mittelgebirge super Thermikanzeiger. Wir fliegen hier im Mischbetrieb mit Modellfliegern und mittlerweile komplett problemfrei.
              Allerdings fühlt man sich in der Luft schon wohler, wenn man die Modellflieger (und ihre Fähigkeiten) persönlich kennt. Die Modellflieger kucken auch untereinander, dass kein Chaot unterwegs ist, gerade auch wenn Gleitschirmflieger auch in der Luft sind.
              Und - es gibt hier auch modellfliegende Gleitschirmflieger.

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              • Zworms
                Registrierter Benutzer
                • 14.05.2003
                • 165
                • Peter

                #8
                AW: Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen?

                Hier ist eine gute Zusammenfassung was Modellflieger in Deutschland betrifft.



                Ich schließe mich den Vorpostern an. Leben und Leben lassen.

                LG Peter!

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