flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

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  • sharparts
    Registrierter Benutzer
    • 04.11.2013
    • 1

    flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

    Hi zs ,
    Kann mir jemand schreiben wo ich genau und einfach erklärt bekommen kann wie man die Kästchen (rot und Blaue) auf die ICARO Karte lesen kann? Irgendwie tue ich mich schwer es zu kapieren***Und wie die Höhen da zusammen hängen ?
    Danke euch im Vorraus
    Ray
  • Xysos
    Registrierter Benutzer
    • 03.07.2009
    • 1041
    • Lukas
    • Am Berg

    #2
    AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

    ICARO Karte, soso 😅.
    Blau, normaler Luftraum.
    Rot, verboten oder Gefahr

    Kommentar

    • Bernd_M
      • 22.06.2014
      • 349
      • Bernd Müller

      #3
      AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

      Wenn man mit Gleitschirm, oder Motorschirm durch eine Kontrollzone (CTR) fliegen möchte, braucht man in Deutschland minimum das BZF II und muß sich spätestens 5 Minuten vor erreichen der Kontrollzone beim Tower anmelden.

      Ballonfahrer und Motorschirmflieger bekommen vom Tower in der CTR entsprechend Flughöhen zugewiesen, falls möglich. Es gibt Sportflugplätze die liegen in CTR's, man muß seinen Start dort anmelden.

      Mit einem Gleitschirm darf man m.W. nur bei einem Wettkampf nicht in eine CTR einfliegen, da sonst keine Wertung erfolgt, richtig?

      Kommentar

      • tommi
        Registrierter Benutzer
        • 01.09.2002
        • 1359
        • Thomas Odenthal
        • Hamburg

        #4
        AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

        Zitat von Bernd_M
        ...Mit einem Gleitschirm darf man m.W. nur bei einem Wettkampf nicht in eine CTR einfliegen, da sonst keine Wertung erfolgt, richtig?
        Der war gut

        Tommi

        Ach ja zum Thema: http://skywalk.info/flachlandfliegen/ dann auf "Luftraumzusammenstellung von Helmut Bach" klicken und eine ZIP Datei mit vier Texten mit guten Erklärungen der Lufträume öffnen.

        Kommentar

        • Bernd_M
          • 22.06.2014
          • 349
          • Bernd Müller

          #5
          AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

          Zitat von tommi
          Der war gut

          Tommi
          Gell, fand ich auch.

          Auf diesem Segelflugplatz hier (er liegt mitten in der CTR Düsseldorf) wird m.W. auch gelegentlich legal Gleitschirm an der Winde geflogen. Der DHV hat an diesem Segelflugplatz NICHT die Luftaufsicht und muss es auch nicht, vielleicht ist das ja ein erhellender Hinweis.

          Aber ist schon richtig, in Wettkampfausschreibungen kann man alles rein schreiben, Gleitschirmfarbe, LTF Pflicht, allgemeines CTR Verbot (trotz offizieller Anmeldung), Flugrichtung und vieles mehr.

          Gruß Bernd

          Kommentar

          • Robs.d
            Registrierter Benutzer
            • 22.12.2009
            • 129

            #6
            AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

            Scheinbar machst du dir ja Gedanken für eine Streckenflug, da hilft der B-Schein ;-) In der Ausbildung wird dir geholfen

            Kommentar

            • Bernd_M
              • 22.06.2014
              • 349
              • Bernd Müller

              #7
              AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

              Zitat von Robs.d
              Scheinbar machst du dir ja Gedanken für eine Streckenflug, da hilft der B-Schein ;-) In der Ausbildung wird dir geholfen
              Gibt es auch Funkunterricht zum DHV B-Schein, mit der Berechtigung auch tatsächlich einen Tower anfunken zu dürfen? Ik kan het niet geloven.

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              • Greenling
                Registrierter Benutzer
                • 17.10.2004
                • 389
                • Patrick Liebold
                • Hildesheim

                #8
                AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                Nein zum Glück nicht !!!

                Gab es den A-Schein als Lotto Gewinn ?

                Greenling

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                • Clob
                  Registrierter Benutzer
                  • 13.12.2002
                  • 569
                  • Claus Oberhagemann

                  #9
                  AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                  damals gabs noch an funkschein
                  unabhängig vom a/b schein

                  wirds wohl heut auch noch geben
                  da gips doch überall diese funkbloopers....
                  Zuletzt geändert von Clob; 16.08.2014, 15:11.

                  Kommentar

                  • Bernd_M
                    • 22.06.2014
                    • 349
                    • Bernd Müller

                    #10
                    AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                    Okay, aber ohne BZF II oder BZFI darf dann ein DHV B-Scheinpilot nicht mit dem Tower in einer CTR funken, lediglich ein Infoplatz darf angefunkt werden. Da bin ich aber sehr froh, dass ich damals in meiner Motorschirmausbildung (fakultativ) direkt das BZF I gemacht habe.

                    Da drängt sich mir förmlich die Frage auf was ein DHV B-Scheinpilot macht, wenn er an der Nordkette startet und durch die CTR Innsbruck fliegen möchte??!

                    Gruß Bernd

                    Kommentar

                    • Clob
                      Registrierter Benutzer
                      • 13.12.2002
                      • 569
                      • Claus Oberhagemann

                      #11
                      AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                      er fliegt nicht durch
                      ganz einfach

                      was macht ein moschi fliecher eigentlich in diesem antriebsarmen forum ???

                      Kommentar

                      • Kalman
                        Registrierter Benutzer
                        • 17.01.2012
                        • 103
                        • Carsten Schwerdt
                        • Erding

                        #12
                        AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                        Zitat von Bernd_M
                        Okay, aber ohne BZF II oder BZFI darf dann ein DHV B-Scheinpilot nicht mit dem Tower in einer CTR funken, lediglich ein Infoplatz darf angefunkt werden.
                        Nicht ganz, es ist noch enger reguliert.
                        Ohne BZF1/2 oder AZF darf man nicht einmal ein Funkgerät betreiben, welches die Möglichkeit hat die Flugfunkfrequenzen einzudrehen (ca 118-136MHz), und über eine Sendefunktion verfügt. Egal wen man damit anfunkt, und egal auf welcher Frequenz
                        Schreibfehler gefunden?
                        Schön, du darfst ihn behalten.

                        Kommentar

                        • HarryXX88
                          Registrierter Benutzer
                          • 20.10.2009
                          • 1132

                          #13
                          AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                          Du brauchst als B-Scheinpilot sowas doch auch nicht. In ner CTR hast du als Gleitschirm zumindest in Deutschland rein gar nichts verloren. Und für Sektorenfreigaben reicht es Hörbereitschaft auf der ATIS zu halten. Wer allerdings schon fragen muss, was die blauen und roten Kästchen zu bedeuten haben, der sollte prinzipiell einfach mal im Trichter seines Landeplatzes bleiben. Alles Andere könnte ohne Ausbildung teuer werden !

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                          • Bernd_M
                            • 22.06.2014
                            • 349
                            • Bernd Müller

                            #14
                            AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                            Zitat von HarryXX88
                            Du brauchst als B-Scheinpilot sowas doch auch nicht. In ner CTR hast du als Gleitschirm zumindest in Deutschland rein gar nichts verloren!
                            Oft streife ich mit Motorschirm eine CTR und hole mir zuvor eine Freigabe, war meist nie ein Problem. Warum sollte das beim motorlosen Gleitschirmfliegen grundsätzlich verboten sein durch eine CTR zu fliegen? Das ich ohne BZF 1/2 nix in einer CTR zu suchen habe versteht sich allerdings von selbst!

                            Ich dachte immer die B Scheinpiloten sein die besseren Gleitschirmflieger? Anders lässt sich ja wohl nicht erklären, warum man Motorschirmfliegern nicht mehr so ohne Zusatzausbildung den B Schein ausstellt, nachdem das vorher nur ca. 20 Jahre so war.

                            Gruß Bernd

                            Kommentar

                            • tommi
                              Registrierter Benutzer
                              • 01.09.2002
                              • 1359
                              • Thomas Odenthal
                              • Hamburg

                              #15
                              AW: flugraumkästschen mit rote und blaue beschreibungen

                              Zitat von Bernd_M
                              ...Warum sollte das beim motorlosen Gleitschirmfliegen grundsätzlich verboten sein durch eine CTR zu fliegen? ...
                              Gruß Bernd
                              Mit dem Motorschirm hast Du die Möglichkeit eine Flughöhe einzuhalten und zu garantieren, dass Du nicht mitten auf der Landebahn oder im Anflugwinkel der Verkehrsmachinen absäufst. (zumindest, wenn der Motor funktioniert). Bei CTRs ist mir kein Fall bekannt, der eine Genehmigung bekommen hat. Evtl. hat es aber auch noch niemand versucht. Falls jemand andere Erfahrungen hat, lasse ich mich gerne korrigieren.

                              Dennoch kann Flugfunk auch für Gleitschirme Sinnvoll sein, bei einer EDR kann sich die Nachfrage eher lohnen, ob an dem Tag ein Durchflug möglich ist.

                              Tommi

                              Kommentar

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