Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Ich nenne das immer "betreutes Fliegen" und das passt mit Acro/Freestyle nicht zusammen.
Eine Diskussion hier im Forum bringt eh nicht mehr als nur heisse Luft. Ich werde bei solchen willkürlichen und nicht haltberen Verboten trotzdem fliegen, alles andere geht dann seinen gewohnten Gang. Anzeige, Wiederspruch und Gerichtsprozess, ist bei Strafzetteln ja auch nix anderes. Wichtig ist nur, dass man sich nicht vor jedem Quatsch untätig beugt, kommt heute leider öfter vor als noch in 1968!
Im Auftrag
Bernd
das sind genau die leute,welche dann erst die probleme machen!......Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
in 100 Jahren wird die WaKu die wertvollste Fa. der Welt sein,
nach dem Boom des betreuten Fliegens und der ausweitung auf betreutes Wohnen und betreutes Reisen
schaffte sie, durch konzentration auf ihre kernkompetenz, den endgültigen Durchbruch durch
die Vermarktung von betreuten Denken.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Also halten wir fest:
Wingover sind nicht drin, viel zu rapide Richtungswechsel - per o.g. Definition ist das schon mal nix. Schnellabstieg Spirale - ist kein normaler Flugzustand. Stallen: Umgotteswillen! Und kreist bloss nicht zu eng - ihr könntet den Schirm versehentlich negativ drehen! Am besten direkt gradaus z. Landeplatz und möglichst weiche Kurven mit nicht allzu hoher Schräglage damit's keiner mit Acro verwechselt. Viel Spass!
Ferner: Überlegt euch gut, was ihr hier schreibt, es sind der Willkür von "Allmighty Geländerhalter himself" keine Grenzen gesetzt! Böses Forumsgeschreibsel --> Zack! --> Betreten der Bergbahn und des Startplatzes verboten!
Zum Glück muss ich da nicht hin - aber es tut mir leid für diejenigen vor Ort, die damit eine Trainingsmöglichkeit verlieren.
Eigentlich sollten wir doch in einem Boot sitzen und in eine Richtung rudern, aber jetzt will man einige über Bord werfen, damit's besser fährt. Na Dankeschön. Was kommt dann als nächstes? Nur noch gewerbliche Tandems vom allmighty Geländehalter himself?
Nur noch Schirme der A-kategorie vom Typ XX? Aber das will man wohl nicht verstehen, solang der eigene Hintern nicht brennt.Zuletzt geändert von El Zorro; 16.10.2014, 14:27.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
JHG und wieso ? Argumentieren ist nicht so deins oder ? Viell. Unvermögen deinerseits Gegenargumente zu präsentieren ? Oder fallen dir einfach keine ein ?
EDIT:
Wir hatten hier vor ein paar Jahren doch den Fall mit dem Silberrücken. Der hatte ein Flugverbot wegen eines Werbeschirms bzw. Gefährdung durch einen Piloten erteilt. Das Prrinzip ist das gleiche und da nachzulesen. Wer immer noch meint, er könnte Starten wo er will der Irrt. Auch in Össland brauchst du einen zugelassenen Startplatz dafür und dieser Gehört jem und dieser Jem entscheidet dann was da passiert! Und nur weil jetzt so ein alt 68 dahergeschlappt kommt und die revolution probt ändert das nichts an der Gesetzeslage !Zuletzt geändert von HarryXX88; 16.10.2014, 14:00.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
JHG und wieso ? Argumentieren ist nicht so deins oder ? Viell. Unvermögen deinerseits Gegenargumente zu präsentieren ? Oder fallen dir einfach keine ein ?
EDIT:
Wir hatten hier vor ein paar Jahren doch den Fall mit dem Silberrücken. Der hatte ein Flugverbot wegen eines Werbeschirms bzw. Gefährdung durch einen Piloten erteilt. Das Prrinzip ist das gleiche und da nachzulesen. Wer immer noch meint, er könnte Starten wo er will der Irrt. Auch in Össland brauchst du einen zugelassenen Startplatz dafür und dieser Gehört jem und dieser Jem entscheidet dann was da passiert! Und nur weil jetzt so ein alt 68 dahergeschlappt kommt und die revolution probt ändert das nichts an der Gesetzeslage !
GDS1: Du gehst von deutscher Rechtslage aus, auch wenn das Stubaital mittlerweile Schubiland ist gelten dort trotzdem die LVR und nicht irgendeine deutsche Luft irgendwas
GDS2: Geländehalter gibt es nicht in A allerdings zugelassene Schulungsgelände und auf welche Rechtsvorschrift sich die Schule beruft wurde mehrfach geschrieben. Du brauchst also nix erfinden
GDS3: Das Hausrecht (auch irgendwo hier nachzulesen) ist auf Startplätze u. Landeplätze nicht anzuwenden da eine eventuelle Umfriedung fehlt und der "private Charakter" eines Hauses fehlt.
GDS4: Außerhalb von Schulungsgeländen brauchst du in A nur die Erlaubnis des Grundstückeigentümers (nix zugelassen).
Du hast zwar prinzipiell Recht dass das Verbot durchaus rechtlich abgesichert ist, aber aus völlig anderen als von dir angegebenen Gründen. Das stand hier auch schon mehrmals. Selbst also entweder nicht lesen/verstehen können / wollen und anderen gegenüber solche Töne anzuschlagen entbehrt nicht einer gewissen Komik.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Kein Problem,
GDS1: Du gehst von deutscher Rechtslage aus, auch wenn das Stubaital mittlerweile Schubiland ist gelten dort trotzdem die LVR und nicht irgendeine deutsche Luft irgendwas
GDS2: Geländehalter gibt es nicht in A allerdings zugelassene Schulungsgelände und auf welche Rechtsvorschrift sich die Schule beruft wurde mehrfach geschrieben. Du brauchst also nix erfinden
GDS3: Das Hausrecht (auch irgendwo hier nachzulesen) ist auf Startplätze u. Landeplätze nicht anzuwenden da eine eventuelle Umfriedung fehlt und der "private Charakter" eines Hauses fehlt.
GDS4: Außerhalb von Schulungsgeländen brauchst du in A nur die Erlaubnis des Grundstückeigentümers (nix zugelassen).
Du hast zwar prinzipiell Recht dass das Verbot durchaus rechtlich abgesichert ist, aber aus völlig anderen als von dir angegebenen Gründen. Das stand hier auch schon mehrmals. Selbst also entweder nicht lesen/verstehen können / wollen und anderen gegenüber solche Töne anzuschlagen entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Lieber Seppl,
Eine Deutsche Luft irgendwas gilt da natürlich nicht. Eine Luft irgendwas gibt es auch gar nicht. Weiterhin scheint die gesetzeslage in Österreich wesentl. einfacher gehandhabt zu sein, sofern es sich um ein Schulungsgelände handelt, da bei Schulgeländen wie du schreibst die Rechtsgrundlage § 59, Abs.3 greift:
"Rechtsgrundlage ist der § 59, Abs.3 der Luftverkehrsregeln (LVR). Darin wird es ins Ermessen des verantwortlichen Flugschulleiters des Schul- und Übungsbereiches gelegt, Bedingungen und Auflagen für einen sicheren Flugbetrieb zu erlassen. "
Da eine Umfriedung des Startplatzes fehlt ist der Begriff des Hausrechts wohl falsch gewählt, aber es ist durchaus so dass der Grundstückseigentümer oder Pächter dir durchaus verbieten kann dort zu starten. Dies schreibst du ja auch oben. Ein Einverständnis muss vorliegen. Im Prinzip nichts anderes wie beim Hausrecht. Die Rechtlichen Spitzfindkeiten die du langatmig ausführst kann man sich also sparen.
Da diese beiden in Österrreich geltenden Rechtsgrundsätze beide zum gleichen Ergebnis führen, nämlich du startest nicht wenn der Grundstückseigentümer oder aber die Flugschule oder aber der Flugleiter dies nicht gestatten, ist was ich oben geschriebe habe durchaus richtig.
Der Geistige Dünnpfiff bezog sich übrigens auf die Aussage von Bernd, dass er trotz eines Verbotes trotzdem starten will, da ihm ja eh alles egal ist. Und dass ein solches Verbot nicht haltbar wäre, was nicht stimmt.
Und deswegen werden auch solche Töne angeschlagen. Es entbehrt dann nicht einer Gewissen Komik, dass so Leute wie du mein lieber JHG statt die Aussagen des Bernd anzugreifen lieber einen Anderen zitieren und einfach einen Einzeiler dazu abzulassen, um dann erst auf Nachfrage Argumente vorzubringen, die bei genauer Betrachtung nichts anderes besagen als was schon von mir ausgeführt wurde.Zuletzt geändert von HarryXX88; 16.10.2014, 15:02.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Der Elfer und insbesondere der Luftraum im Stubaital ist sicher mehr als ein gepachteter handtuchgroßer Startplatz einer pimpfigen Flugschule, die dort ihr Hausrecht ausübt! Woanders starten und dort hin fliegen, auch verboten?
Im Auftrag
BerndKommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Hall Bernd M, hallo Acroflieger
machts doch umgekehrt wie Bernd vorschlägt. Startet am Elfer, fliegt ordentlich weg, macht euren Kunstflug da wo viel Platz ist wo euch keiner sieht und ihr keinen stört, reiht euch entspannt in den Platzbetrieb ein und landet.
Oder hab ich vergessen, daß euch da keiner sieht ?
Kein ernsthafter Pilot(und da scheiterts so manchmal dran) kommt auf die Idee, mit seinem Flugzeug, egal ob Motor- oder Segelflug, im nahen Umfeld seines Flugplatzes Kunstflug außerhalb eines zugewiesenen Bereichs zu fliegen, weil jedem klar ist, daß die Luftraumbeobachtung beim Kunstflug erheblich reduziert ist.
Fliegen ist eben nicht nur Funsportart.
Viele Grüße
Michael C.Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Leute, man kann von der Elfer Bergbahnstation einfach 100m aufsteigen und ist der Flugschule der Frau Eller nicht mehr im Weg. Ich gehe schwer davon aus, dass sie nicht den ganzen Berg gepachtet hat und folglich keinerlei Weisungbefugnisse ausshalb ihres Einflussbereiches ausüben kann. Weiterhin gibt es ca. 300m talauswärts Richtung Fulpmes einen weiteren Landeplatz (sogar mit Windsack!) welcher augescheinlich nichts mit der APC Flugschule zu tun hat. Ich nehme an, dass auch hier die gleiche Situation herrscht. Alleine die Existenz dieses 2. Landeplatzes so dicht am ersten lässt ja schon tief blicken. Aus Spass existiert der sicher nicht..
Leider passt diese Episode zu einigen persönlichen Eindrücken, die ich dort in den letzten Jahren gesammelt habe. Schade drum..Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Zitat von M.WagnerSuchst du nach Schubelich :................................................. ....................................Restaurierungs maßnahmen des archaischen Radom-Tempels auf der höchsten Kuppe der Rhön wurden Steintafeln aus der Frühzeit zweckentfremdet und damit unleserlich wurden.
@ M.Wagner
Wenn du zitierst, dann bitte richtig mit Autor und der Quelle wo du das Zitat gefunden hast.
Dieses wirklich bemerkenswerte und zu seiner Zeit aus der Situation heraus durchaus gerechtfertigtes satirische Epos hat nichts, aber auch gar nichts mit der der Situation am Elfer zu tun !!!
Bashing hat ja schon seinen gewissen Reiz, aber wenn es nur noch um seiner selbst ist nervt es erheblich !Vision Classic --- Fiesta ---Arcus 1 --- Mamboo --- Summit XC1 --- Ion3 --- Summit XC1 --- Chili4Kommentar
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AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Traurig, dass erst wieder verbote hermüssen, weil einige wenige vollpfosten nicht nur sich, sondern auch andere gefährden.
Schön, dass ich als genussflieger am elfer nicht mehr angstvoll in den rückspiegel gucken muss, weil mich ein ***-gti-pilot mit vollstoff und lichthupe von der überholspur runterpusten will. Nix gegen acro - aber auf der richtigen spielwiese.Kommentar
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