AW: Acro-Flugverbot am Elfer/Stubaital
Das kann man völlig bequem vom kompletten Gleitschirmsport und allen Piloten behaupten, wenn Verbote ohne belegbare Zahlen bzw. Fakten für bestimmte Flugfiguren, in bestimmten Lufträumen ausgesprochen werden.
Wie hoch ist in diesem speziellen Fall eigentlich der Gebührensatz für eine Zuwiderhandlung, ist das noch bezahlbar, oder tut es weh im Geldbeutel (Bußgeld > 500 Euro)?
Ich stelle mir gerade vor wie zahlreiche Deutsche ihre Landeplätze mit Badehandtüchern im Stubaital frei halten, oder Skischulen ganze Hänge für die Allgemeinheit dort sperren. Stubaital Sonderangebot, da nur noch ein Lift in Betrieb ist etc.
Im Auftrag
Bernd
Das kann man völlig bequem vom kompletten Gleitschirmsport und allen Piloten behaupten, wenn Verbote ohne belegbare Zahlen bzw. Fakten für bestimmte Flugfiguren, in bestimmten Lufträumen ausgesprochen werden.
Wie hoch ist in diesem speziellen Fall eigentlich der Gebührensatz für eine Zuwiderhandlung, ist das noch bezahlbar, oder tut es weh im Geldbeutel (Bußgeld > 500 Euro)?
Ich stelle mir gerade vor wie zahlreiche Deutsche ihre Landeplätze mit Badehandtüchern im Stubaital frei halten, oder Skischulen ganze Hänge für die Allgemeinheit dort sperren. Stubaital Sonderangebot, da nur noch ein Lift in Betrieb ist etc.
Im Auftrag
Bernd
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