Im letzten DHV Heft (189) gab es auf S.6 eine Änderung der Flugbetriebsordnung:
...Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen, die Ausweichpflicht nach Satz 2 ist vorrangig.
Bezieht sich das auf dem vorherigen Satz (Ein langsamer steigendes Fluggerät hat einem schneller steigenden auszuweichen) oder generell?
Sprich: Hat ein im Bart links kreisender Pilot Vorrang vor einem von rechts kommenden, der in dem Bart einsteigen will?
Wenn nicht: Was hat sich dann geändert?
...Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen, die Ausweichpflicht nach Satz 2 ist vorrangig.
Bezieht sich das auf dem vorherigen Satz (Ein langsamer steigendes Fluggerät hat einem schneller steigenden auszuweichen) oder generell?
Sprich: Hat ein im Bart links kreisender Pilot Vorrang vor einem von rechts kommenden, der in dem Bart einsteigen will?
Wenn nicht: Was hat sich dann geändert?
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