Änderung der Flugbetriebsordnung

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  • Im Lee is schee!
    Registrierter Benutzer
    • 08.01.2014
    • 4408
    • Geht keinem etwas an!
    • Vorarlberg

    Änderung der Flugbetriebsordnung

    Im letzten DHV Heft (189) gab es auf S.6 eine Änderung der Flugbetriebsordnung:

    ...Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen, die Ausweichpflicht nach Satz 2 ist vorrangig.

    Bezieht sich das auf dem vorherigen Satz (Ein langsamer steigendes Fluggerät hat einem schneller steigenden auszuweichen) oder generell?
    Sprich: Hat ein im Bart links kreisender Pilot Vorrang vor einem von rechts kommenden, der in dem Bart einsteigen will?
    Wenn nicht: Was hat sich dann geändert?
    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)
  • Vibe
    Registrierter Benutzer
    • 02.09.2002
    • 3749
    • Claus Bönnhoff
    • Herdecke

    #2
    AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

    Ja genau das bedeutet es. Wer kreist hat Vorfahrt. Wer in den Bart rein oder durch will der muss warten.

    finde ich auch super.

    Gruss

    Claus

    Kommentar

    • harald e. wolf
      Registrierter Benutzer
      • 18.02.2011
      • 1189
      • wcp-flugsport.de
      • schongau

      #3
      AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

      das will ich sehen :-) Jetzt also noch mehr Kollisionen. Ab nach Andelsb., Buching, Kössen. Und Video raus.
      Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

      Kommentar

      • Im Lee is schee!
        Registrierter Benutzer
        • 08.01.2014
        • 4408
        • Geht keinem etwas an!
        • Vorarlberg

        #4
        AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

        Eigentlich finde ich es auch gut, aber...

        Wie kann ich erkennen ob jemand einen Linkskurve fliegt oder er gerade in eine Thermik eindreht?
        Den Ausreden weil jemand nicht oder zur falschen Seite ausweicht sind ja da Tür und Tor geöffnet.

        Ich seh da noch echt Probleme auf uns zukommen.
        Auch im Hinblick, das diese Regel, ausser im DHV Heft nicht wirklich kommuniziert wird und selbst mir war sie dann noch nach mehrmaligen lesen nicht wirklich klar.
        Da hätte man schon noch einen Kommentar dazu machen können.

        Gilt diese Regel europa/weltweit oder nur erst mal in Deutschland?
        Hat sich das auch schon rumgesprochen?
        Zuletzt geändert von Im Lee is schee!; 02.11.2014, 13:54. Grund: Aus Kreis eine Kurve gemacht.
        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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        • Bernd_M
          • 22.06.2014
          • 349
          • Bernd Müller

          #5
          AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

          Zitat von Im Lee is schee!

          ....Ich seh da noch echt Probleme auf uns zukommen.
          Auch im Hinblick, das diese Regel, ausser im DHV Heft nicht wirklich kommuniziert wird und selbst mir war sie dann noch nach mehrmaligen lesen nicht wirklich klar.
          Da hätte man schon noch einen Kommentar dazu machen können.

          Gilt diese Regel europa/weltweit oder nur erst mal in Deutschland?
          Hat sich das auch schon rumgesprochen?
          Vielleicht liegt es ja daran, dass es KEIN richtiges Gesetz ist, mit richtig meine ich eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

          Ich kenne eigentlich auch nur eine offizielle LuftBO und keine FlugBO.

          Im Auftrag
          Bernd

          Kommentar

          • Ralf Antz
            Registrierter Benutzer
            • 02.08.2002
            • 839

            #6
            AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

            Diese Regelung ist nicht neu. Sie galt bereits jahrelang bis 1998 auch in Deutschland.
            Viele "alte Hasen" werden gar nicht mitbekommen haben, dass sie nicht mehr galt. Außerdem weiß man von Archimedes: "Störe meine Kreise nicht",- der war zwar kein Flieger und die Worte wurden ihm wahrschenlich in den Mund gelegt (bevor jemand aufschreit), aber unter Gentlemen (und women) sollte es selbstverständlich sein - Regel hin oder her - dass man thermikkreisende Kollegen nicht aus der Thermik drängelt auch wenn man von rechts kommt.

            Gruß vom Ralf

            Kommentar

            • bofsky
              Registrierter Benutzer
              • 12.05.2006
              • 166
              • Ralf Przewosnik
              • Heltersberg

              #7
              AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

              Zitat von Ralf Antz
              Diese Regelung ist nicht neu. Sie galt bereits jahrelang bis 1998 auch in Deutschland.
              Viele "alte Hasen" werden gar nicht mitbekommen haben, dass sie nicht mehr galt. Außerdem weiß man von Archimedes: "Störe meine Kreise nicht",- der war zwar kein Flieger und die Worte wurden ihm wahrschenlich in den Mund gelegt (bevor jemand aufschreit), aber unter Gentlemen (und women) sollte es selbstverständlich sein - Regel hin oder her - dass man thermikkreisende Kollegen nicht aus der Thermik drängelt auch wenn man von rechts kommt.

              Gruß vom Ralf
              Genau so sehe ich das auch
              man kann auch etwas ausholen und sich einreihen, wenn man schon die Thermik gezeigt kriegt.

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              • marcel1
                Registrierter Benutzer
                • 28.08.2007
                • 3931
                • Marcel

                #8
                AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                Und diese Änderung ist auch eher eine Regelangleichung. Der DHV wurde zu dieser Änderung gedrängt, da das in den meisten Ländern eh schon so geregelt war.
                Grenzfälle gab es auch bisher schon und da diese Regel nur festschreibt, was in der Praxis eh meist so gemacht wurde, wird das jetzt auch nicht komplizierter.
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar

                • Jérémie
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.02.2011
                  • 124

                  #9
                  AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                  Zitat von Im Lee is schee!
                  Eigentlich finde ich es auch gut, aber...

                  Wie kann ich erkennen ob jemand einen Linkskurve fliegt oder er gerade in eine Thermik eindreht?
                  Weil er steigt!? [emoji57]

                  Kommentar

                  • Im Lee is schee!
                    Registrierter Benutzer
                    • 08.01.2014
                    • 4408
                    • Geht keinem etwas an!
                    • Vorarlberg

                    #10
                    AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                    Zitat von Jérémie
                    Weil er steigt!? [emoji57]
                    Auch ein Nullschieber kann eine "Thermik" sein wenn er vorher massives Saufen hatte.
                    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                    Kommentar

                    • dobo
                      Registrierter Benutzer
                      • 23.05.2006
                      • 438
                      • Dominik Bohl
                      • Nürnberger Land

                      #11
                      AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                      Laut DHV muss ein Thermikkreis mindestens 100 m Hangabstand haben und darf den Soaringverkehr nicht stören.

                      Kommentar

                      • JHG
                        Registrierter Benutzer
                        • 16.02.2005
                        • 3096
                        • Sepp
                        • n.a.

                        #12
                        AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                        Zitat von Im Lee is schee!

                        ...Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen, die Ausweichpflicht nach Satz 2 ist vorrangig.
                        Frage an den DHV: Ist das mit dem Aeroclub abgesprochen ? Ich kann nämlich in den österreichischen LVR nichts Derartiges finden. Vielleicht habe ich es aber auch übersehen, daher meine Frage.



                        Das würde sonst bedeuten dass in A andere Vorrangregeln gelten!

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                        • marcel1
                          Registrierter Benutzer
                          • 28.08.2007
                          • 3931
                          • Marcel

                          #13
                          AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                          Laut DHV muss ein Thermikkreis mindestens 100 m Hangabstand haben und darf den Soaringverkehr nicht stören.
                          Das dürfte sich jetzt - zumindest auf dem Papier - geändert haben. Jetzt gibt es eine eindeutige Regel, die auch in diesem Falle das Verhalten vorschreibt. Nämlich einreihen oder ausweichen. Auch das haben in der Praxis schon viele so gemacht, die meisten wollen ja die Thermik nutzen, wenn da eine ist.

                          Das würde sonst bedeuten dass in A andere Vorrangregeln gelten!
                          Könnte aktuell sein, dürfte sich dann aber auch bald ändern. Insgesamt wurde das Zwecks Angleichung in der EU gemacht, da wird wohl Österreich dann auch mitmachen. Das war die offizielle Begründung des DHV für diese Änderung. Wird wohl dann nur so Sinn machen.
                          Wenn es piept - eindrehen...

                          Kommentar

                          • JHG
                            Registrierter Benutzer
                            • 16.02.2005
                            • 3096
                            • Sepp
                            • n.a.

                            #14
                            AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                            Zitat von mas-

                            Könnte aktuell sein, dürfte sich dann aber auch bald ändern. Insgesamt wurde das Zwecks Angleichung in der EU gemacht, da wird wohl Österreich dann auch mitmachen. Das war die offizielle Begründung des DHV für diese Änderung. Wird wohl dann nur so Sinn machen.
                            Müsste dann zumindest im Entwurf stehen, der in der Begutachtungsphase ist und im November in Kraft gesetzt werden soll. (Der vielbeachtete wegen der Absenkung der freigabepflichtigen Lufträume).

                            Bin gespannt.

                            Kommentar

                            • Bernd_M
                              • 22.06.2014
                              • 349
                              • Bernd Müller

                              #15
                              AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                              Zitat von mas-
                              Das dürfte sich jetzt - zumindest auf dem Papier - geändert haben. Jetzt gibt es eine eindeutige Regel, die auch in diesem Falle das Verhalten vorschreibt. Nämlich einreihen oder ausweichen. Auch das haben in der Praxis schon viele so gemacht, die meisten wollen ja die Thermik nutzen, wenn da eine ist.

                              Könnte aktuell sein, dürfte sich dann aber auch bald ändern. Insgesamt wurde das Zwecks Angleichung in der EU gemacht, da wird wohl Österreich dann auch mitmachen. Das war die offizielle Begründung des DHV für diese Änderung. Wird wohl dann nur so Sinn machen.
                              Dennoch dürfte diese vom DHV erlassene Regel (FlugBO) nur für die Fluggelände des DHV gelten, sowie für Ausbildungflüge mit Gleitschirm und HG. Nur darauf bezieht sich letztlich die staatliche Beauftragung (Paragraph 31c) des DHV. Eine andere Möglichkeit sehe ich für den DHV nicht, Regeln und Gesetze zu erlassen. Wie es sich mit anderen Fluggeräten verhält für die der DHV nicht beauftragt ist steht auf einem anderen Blatt.

                              Wenn ein Gleitschirm/HG z.B auf einem Flugplatz einen Windenstart macht, auf dem der DHV demnach nicht die Luftaufsicht führt, dürfte diese FlugBO m.E. keine Gültigkeit haben.

                              Man stelle sich vor der Verband der Segellflieger erstellt eine FlugBO die mit der FlugBO der Gleitschirmflieger im Widerspruch steht.

                              Die Modellflieger haben auch eine FlugBO sie gilt für den genehmigten FLUGZYLINDER in unmittelbarer Modellflugplatznähe (im Fluggelände sozusagen).

                              Gut, es macht schon Sinn wie es jetzt ist, aber es muß ja auch Rechtssicherheit herrschen.

                              Im Auftrag
                              Bernd
                              Zuletzt geändert von Bernd_M; 04.11.2014, 13:49.

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