Änderung der Flugbetriebsordnung

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  • tinctura
    Registrierter Benutzer
    • 12.09.2004
    • 104
    • Pit Kawlath
    • Uelsen/Getelo

    #16
    AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

    Ist für den Thermikkreisenden doch Klasse, kein Stress mit Vorfahrtsregeln, nur konzentrieren auf´s Zentrieren!
    Gruß Pit

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    • Bernd_M
      • 22.06.2014
      • 349
      • Bernd Müller

      #17
      AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

      Gilt die Regel auch für Speedflyer, oder brauchen die ein Gewitter für erkennbare Steigwerte?

      Gut, die Modellflieger mit ihrer FlugBO, die nur im eigenen Fluggelände Gültigkeit besitzt, haben neben ihren großen Modellflugzeugen auch kleinere Modellflugzeuge.

      Gibt es eine Definition für den Luftraum des eigenen Fluggeländes? Wo hört dieser Luftraum auf und ab wann befindet man sich nicht mehr im Fluggelände?

      Bei einem Flugplatz würde ich sagen wer die Platzrunde (inkl. An- und Abflug) verlässt, hat mit Flugplatzregeln nichts mehr zu tun.

      Im Auftrag
      Bernd
      Zuletzt geändert von Bernd_M; 04.11.2014, 14:12.

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      • mwesterm
        Registrierter Benutzer
        • 16.07.2008
        • 203
        • Martin
        • Nähe Kaiserslautern

        #18
        AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

        Zitat von Bernd_M
        Dennoch dürfte diese vom DHV erlassene Regel (FlugBO) nur für die Fluggelände des DHV gelten,

        Die Modellflieger haben auch eine FlugBO sie gilt für den genehmigten FLUGZYLINDER in unmittelbarer Modellflugplatznähe (im Fluggelände sozusagen).

        Im Auftrag
        Bernd
        Zuerst habe ich mich gefragt, was das jetzt soll. Aber nach zweimaligem Nachdenken und Nachlesen muss ich Bernd recht geben.
        LuftVO $21a Abschnitt 4 (darauf verweist ja auch die DHV FBO): "Auf Flugplätzen oder Geländen, die ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen, gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung für Luftsportgeräte des Beauftragten..."

        Und was sind nun Gelände, auf denen Ausschliesslich Luftsportgeräte betrieben werden? Luftraum G? Im Luftraum E fliegt alles rum (halt nur VFR, aber davon steht ja nix), hier in der Pfalz kommt einem da schon mal eine Galaxy entgegen

        Zitat von Bernd_M
        Man stelle sich vor der Verband der Segellflieger erstellt eine FlugBO die mit der FlugBO der Gleitschirmflieger im Widerspruch steht.
        Brauchen wir gar nicht, wir haben ja jetzt schon ein Konflikt. Lt LuftVO §13 Absatz 2: "Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen.."

        Und damit widerspricht die FBO bzgl Ausweichregeln beim Thermikkreisen wenn ich Linkskreise fliege.

        Oder habe ich einen Denkfehler?

        Zitat von Bernd_M
        Gut, es macht schon Sinn wie es jetzt ist, aber es muß ja auch Rechtssicherheit herrschen.
        Exakt.

        Gruß Martin

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        • hangglider
          Registrierter Benutzer
          • 08.08.2002
          • 641

          #19
          AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

          Ein Nullschieber ist immer Aufwind !
          Das vergessen die meisten, erst ab einem Sinken größer als das Eigensinken des Flugerätes hat man keinen Aufwind mehr.

          HG

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          • Bernd_M
            • 22.06.2014
            • 349
            • Bernd Müller

            #20
            AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

            Zitat von mwesterm
            Zuerst habe ich mich gefragt, was das jetzt soll. Aber nach zweimaligem Nachdenken und Nachlesen muss ich Bernd recht geben...

            ....LuftVO $21a Abschnitt 4 (darauf verweist ja auch die DHV FBO): "Auf Flugplätzen oder Geländen, die ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen, gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung für Luftsportgeräte des Beauftragten..."
            So siehts aus.

            Wenn ich demnach den Flugplatz bzw. das Start- und Landegelände (bei Gleischirmfliegern auch Fluggelände genannt, im Gesetz einfach nur schlicht Gelände) verlasse, bin ich ausserhalb der Regeln (u.a. FlugBO) von Verband und Geländehalter.

            Ist schon stark, wie in dem anderen Thema (Acroverbot im Stubaital) Gelände definiert wird. Bis hin zu Acroverbot in öffentlichen Seilbahnen, inkl. Gepäckdurchsuchung auf ACRO-Flugausrüstung im Seilbahnbetrieb.

            Ja das ganze Stubaital wird als sein eigenes Fluggelände definiert und privatrechtlich mit Acroverbot versehen. Ausnahmen sind natürlich die Acroshows bei Veranstaltungen, da wird dann auch vorher der Bahnbetreiber geimpft, den ACRO-Vogel darfste mitnehmen, weil den kennen wir ja etc. Ganz wichtig ist auch, dass man als ACRO-Vogel die Tante kennt, die den Bahnbetreiber kennt und die Tante muß wissen wie man fliegt. Am besten man bucht bei der Tante direkt einen Tandemacrokurs.

            Das alles nur weil ein Deutscher Flugschulbetreiber am Start- und Landeplatz mit seinem Badehandtuch reserviert hat? Die Engländer legen mir mein Badehandtuch in Ibiza auch immer von meiner EIGENEN Hotelliege, sowas aber auch! Die kapieren es einfach nicht;-)

            Im Auftrag
            Bernd

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            • Bernd_M
              • 22.06.2014
              • 349
              • Bernd Müller

              #21
              AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

              Jetzt frage ich mich nur noch ob ich einen B-Schein brauche, wenn ich die Platzrunde des Flugplatzes bzw. des Fluggeländes verlasse?

              Oder muß man sich das wie eine Seilbahn vorstellen, Startplatz = Bergstation und Landeplatz = Talstation.
              Nur die direkte und thermiklose Verbindung zwischen diesen zwei Punkten ist das Fluggelände?

              Wird der Flugweg zwischen diesen zwei Punkten irgendwo schriftlich beschrieben, so wie die Platzrunde eines Flugplatzes?

              EDIT: Nein, es gibt keine Beschreibung des Flugweges zwischen Start- und Landeplatz, demnach ist das Fluggelände lediglich der Platz selber!

              Im Auftrag
              Bernd
              Zuletzt geändert von Bernd_M; 07.11.2014, 09:38.

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              • FlyBird
                Registrierter Benutzer
                • 31.08.2008
                • 729
                • Ferdinand Vogel
                • Stuttgart

                #22
                AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                Zitat von hs
                Eine Antwort seitens des DHV wäre schon wünschenswert!

                Gruß H.
                Schreib ne Mail. Als ob hier ein DHV-Mitarbeiter alle Beiträge ließt :-)
                www.ferdinand-vogel.de

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                • Bernd_M
                  • 22.06.2014
                  • 349
                  • Bernd Müller

                  #23
                  AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                  Zitat von hs
                  Die Frage, wo die FBO überhaupt gilt, ist wirklich interessant.

                  (2) Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen, sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld.
                  Ersetze im obigen Gesetzestext einfach Flugplatzverkehr durch Fluggeländeverkehr. Es gibt genügend Flugplätze dessen Rollfelder ausschließlich aus Rasenflächen bestehen.

                  Im Auftrag
                  Bernd

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                  • segler
                    Registrierter Benutzer
                    • 31.07.2001
                    • 28

                    #24
                    AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                    Wo ist da was Neues? Wer den Hang zur Rechten hat, hat vorrecht. Wer kreist hat Vorflugrecht und der 1. bzw. oberste gibt die Drehrichtung an. Der schneller steigende Vorrang vor dem langsamer steigenden (seh besser nach unten als nach oben- siehe Drachen-).
                    Sich begegneten weichen jeweils nach Rechts aus.
                    Was ist da nicht zu verstehen? Gilt seit ewigen Zeiten so und hat auch seine Logik.
                    Stellt euch das Chaos vor wenn einer ständig den Pulk der kreisenden sprengen will oder der Motorflieger sich durch den Haufen Thermikflieger fräst?
                    Wir Fetzenflieger haben das von den Segelflieger übernommen.
                    Zuletzt geändert von segler; 15.01.2015, 22:03.

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                    • Bernd_M
                      • 22.06.2014
                      • 349
                      • Bernd Müller

                      #25
                      AW: Änderung der Flugbetriebsordnung

                      Zitat von segler
                      Wo ist da was Neues? Wer den Hang zur Rechten hat, hat vorrecht. Wer kreist hat Vorflugrecht und der 1. bzw. oberste gibt die Drehrichtung an. Der schneller steigende Vorrang vor dem langsamer steigenden (seh besser nach unten als nach oben- siehe Drachen-).
                      Sich begegneten weichen jeweils nach Rechts aus.
                      Was ist da nicht zu verstehen? Gilt seit ewigen Zeiten so und hat auch seine Logik.
                      Stellt euch das Chaos vor wenn einer ständig den Pulk der kreisenden sprengen will oder der Motorflieger sich durch den Haufen Thermikflieger fräst?
                      Wir Fetzenflieger haben das von den Segelflieger übernommen.
                      Die FBO gilt nur innerhalb des Fluggeländes, Flugplatzes und in deren Platzrunde. Es kann dort etwas völlig anderes gelten als im Allgemeinen üblich.

                      Die FBO regelt auf keinen Fall Lufträume die über die Platzrunde hinaus gehen, auch wenn das oft falsch verstanden wird.

                      Im Auftrag
                      Bernd

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