Sportgepäckversicherung
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AW: Sportgepäckversicherung
Na ja
das ist natürlich die andere Möglichkeit.
Wenn ich meinen alten Schirm mitnehme dann is die Versicherung nicht rentabel. Allerdings sollte man ja mit dem Schirm fliegen unter dem man sich wohl fühlt.
JohannKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
pfiffige Rechnung, nur sollte man eine Rechnung bekanntermaßen nicht ohne den Wirt machen.
klar, Versicherungen sind natürlich vollkommen verblödet und rechnen mit dem Listenpreis... schon mal auf die Idee gekommen, dass die eine Anschaffungsrechnung sehen wollen???
Wann und wo gekauft wurde wird klar sein somit brauchst Du die Rechnung auch nicht "verlieren"
auf Diebstahlfreie Urlaube
Gruß Moses
P.S. Neuwertes (aktueller Bruttoanschaffungspreis) > so steht´s geschriebenKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
pfiffige Rechnung, nur sollte man eine Rechnung bekanntermaßen nicht ohne den Wirt machen.
klar, Versicherungen sind natürlich vollkommen verblödet und rechnen mit dem Listenpreis... schon mal auf die Idee gekommen, dass die eine Anschaffungsrechnung sehen wollen???
Wann und wo gekauft wurde wird klar sein somit brauchst Du die Rechnung auch nicht "verlieren"
auf Diebstahlfreie Urlaube
Gruß Moses
P.S. Neuwertes (aktueller Bruttoanschaffungspreis) > so steht´s geschrieben
iss richtig Moses,
aber wie auch immer, iss es auch Wurst,
Wenn ich auch nur 800 für ne gestohlene Ausrüstung zurückbekommen sollte ist das allemal besser, als voll mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu blicken.
Die Bedingungen gibts so bei keiner anderen Versicherung für 61 Euro ein Jahr versichert. Die kosten alle mehr, laufen kürzer und zahlen meist gar nichts.
Dass ich auf meine Ausrüstung aufpasse und es mir lieber ist wenn nix passiert ist ja eh klar. Wenn der Versicherer keine Abzüge machen würde ging so eine Versicherung ja gar nicht, weils ja sonst nur noch gestohlene Ausrüstungen gäbe.
Das mit Rechnung sehen wollen muss möglicherweise gar nicht sein. Dafür gibts ja die Liste
Ich machs jedenfalls und hoffe das nix wegkommt..
JohannKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
Hausratversicherung.
hab ich natürlich schon gecheckt. Haut nicht hin die sagen schon im vorfeld eine Sportausrüstung ist kein Hausrat!
Wollte mich da Absichern und habe bei 3 Versicherern angefragt. Ist auch nicht so einfach eine richtige Auskunft zu bekommen, immer sehr gefährlich
Bei der R+V hat mir mein eigener Versicherungsagent vor Ort empfohlen so eine Hausrat abzuschließen darin wäre das Sportgepäck mitversichert.- So seine Aussage.
Ha , ha. Ich hab`dann bei der Zentrale genau nachgefragt und die obige Auskunft bekommen. Überhaupt habe ich die Erfahrung gemacht dass sich die vor Ort Vertreter nur Mäßig in ihrem Metier auskennen....
JohannKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
Ja sportgeräte sind dabei....aaaaaber nur im wohnmobil versichert und im Pkw mit max. 500.-
Heisst also fürn Ar...
JohannKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
Zitat von mosesNa wo bei der Zentrale bist denn gelandet? Schadenabteilung?
>lesen der Bedingungen würde da wohl helfen. Selbstverständlich ist der Schirm etc. im Hotel voll umfänglich versichert, für alles zwischen Wohnung und Hotel bedarf es einer ergänzenden° Absicherung, so man das möchte. Dies bietet nicht jeder Versicherer an.
°über den gängigen Standard Bedingungen.
Versichert. Und mir ist eigentlich auch nur der Pkw wichtig. Im Hotel kann ich ja abschließen und Wohnmobil habe ich keines dabei. Ein Schirm liegt im Urlaub ja doch oft im Auto - außer er ist mit einem darunter in der Luft und da ist ein Diebstahl wohl doch einigermaßen unwahrscheinlich- Ausrüstungen werden auch meist aus Pkws gestohlen. Wenn ich dann noch eine SB habe ist die Versicherung dafür nicht zu empfehlen.
Gruß JohannKommentar
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AW: Sportgepäckversicherung
Hausratversicherung:
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft weiter: bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind "Gleitschirme und Flugdrachen" mitversichert (findet sich unter "Versicherte Sachen"
In guten Hausrat-Versicherungsverträgen ist der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen bis zu 2.000 oder sogar 3.000 € versichert und es wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren ist meistens sinnvoll (auf einen längeren Zeitraum betrachtet rechnen sich Selbstbeteiligungen fast immer)
Gruß JürgenKommentar
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