Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

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  • mats
    Registrierter Benutzer
    • 17.06.2001
    • 547
    • Mats Schreiber
    • Winterthur

    AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

    Zitat von Bernd_M
    Genau so ist das, der Hersteller macht die Ansage, es gibt sehr viele Hersteller mit sehr vielen unterschiedlichen Ansagen. Nichts ist pauschal geregelt, allgemeine Ablauffristen geistern zwar noch herum, aber nur unverbindlich im Hinterkopf der Piloten.

    Der Hersteller kann im Betriebshandbuch bestimmen wer in diesem Fall die 2 Jahres Nachprüfung machen darf. Es kann sein das der Endverbraucher (Pilot) das lt. Betriebshandbuch machen darf, oder aber auch nicht.

    Ich glaube ja, dass ein allgemeiner Packlehrgang, ohne Abstimmung mit dem Hersteller, inkl. Ausstellung einer Bescheinigung genau so schräg ist, als wenn ein Verband Breitenerprobungsbescheinigungen für Geräte ohne Güsi verkauft.

    Das sind dann m.E. Kompetenzüberschreitungen wie z.B Gleitschirmverband erteilt Speedflyern Startverbot, ohne überhaupt für Speedflying eine staatliche Beauftragung zu haben, Polizisten spielen staatliche Luftaufsicht und fangen an Flugscheine zu kontrollieren, der Einflug in eine CTR wird plötzlich vom Verband pauschal verboten und nicht mehr vom zuständigen Fluglotsen entschieden usw.

    Im Auftrag
    Bernd
    Salü Bernd

    Du bist seit Juni 2014 in diese Forum registrierst. Falls du auch erst seit 2014 Gleitschirmfliegst, hast du dich aber mehr mit hässlicher Bürokratie beschäftigt, als die schöne Natur und das Abenteuergefühl zu geniessen, oder?

    Gib doch bitte mal etwas von deiner Pilotenpraxis preis…

    Grüassli, Mats

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    • El Zorro
      Registrierter Benutzer
      • 28.12.2001
      • 3339
      • Nähe Freiburg ( D )

      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

      Wir fischen leider komplett im Trüben.

      Was wir alle wissen: Notschirm altert.
      Wie schnell, wie stark? Weiss keiner, kann man auch nicht pauschal sagen, weil es zu viele Variablen gibt.

      Man kann darüber nur Erkenntnis gewinnen, in dem man möglichst viele alte Retter ( > 10 Jahre ) mit Prüfgewicht über die Brücke schmeisst / an Testwagen montiert und damit einen Mittelwert bekommt. Danach wäre man wieder etwas schlauer.

      Ergebnis könnte sein: x von x Rettern gehn in Fetzen / öffnen schlecht ----> 10 Jahresfrist untermauert.
      oder: alle bleiben ganz, öffnen zufriedenstellend ----> könnte man überlegen, ob man die Frist hochsetzt.


      Ich würde es als Gewinn ansehen, wenn es hierzu aktuellere Tests gäbe, weil ich beispielsweise auch mit einem 15 Jahre alten Zweitretter unterwegs bin.

      An Test-Objekten dürfte es kaum mangeln.

      Gruß
      Bernd

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      • Bernd_M
        • 22.06.2014
        • 349
        • Bernd Müller

        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

        Zitat von mats
        Salü Bernd

        Du bist seit Juni 2014 in diese Forum registrierst. Falls du auch erst seit 2014 Gleitschirmfliegst, hast du dich aber mehr mit hässlicher Bürokratie beschäftigt, als die schöne Natur und das Abenteuergefühl zu geniessen, oder?

        Gib doch bitte mal etwas von deiner Pilotenpraxis preis…

        Grüassli, Mats
        Zwischen dem was offensichtlich pauschal in den Selbstpacklehrgängen gebredigt wird und dem was der Hersteller tatsächlich in sein Betriebshandbuch schreibt, liegt derzeit mein persönliches Abenteuergefühl. Mein Anmeldedatum hier im Forum steht mit meiner Flugerfahrung nicht im Zusammenhang.

        Im Auftrag
        Bernd

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        • ForumAdmin
          Administrator
          • 03.06.2004
          • 2815
          • Richard Brandl
          • Schliersee

          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

          Die Rechtslage ist im Grunde ganz einfach:

          LuftGerPV § 13

          Nachprüfungen

          (2) Bei ein- oder zweisitzigem Luftsportgerät mit einer höchstzulässigen Leermasse bis zu 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat dem Hersteller Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich zu melden.

          Was eine Nachprüfung und eine vom Hersteller begrenzte Lebensdauer eines Produktes (woher soll der denn was über sein Produkt wissen) mit Selbstpackerlehrgängen (also der Möglichkeit zu lernen, meinen Schirm selber in sinnvollen Abständen zu packen) zu tun haben soll - keine Ahnung.
          Schöne Flüge

          ForumAdmin
          Richard Brandl

          Kommentar

          • Ikarus-Pellicci
            Registrierter Benutzer
            • 12.09.2007
            • 1445

            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

            Sorry Richard, es wäre schon schön es gäbe Wissen über ein Produkt und einen Service für die Piloten die Mitglied im DHV sind. Eine Prüfstelle gibt es ja.

            Ps: Wissen ist Macht, nix wissen macht nix. Sprichwort aus dem Volksmund

            Tomas

            Kommentar

            • Bernd_M
              • 22.06.2014
              • 349
              • Bernd Müller

              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

              Zitat von ForumAdmin
              Die Rechtslage ist im Grunde ganz einfach:

              LuftGerPV § 13

              Nachprüfungen

              (2) Bei ein- oder zweisitzigem Luftsportgerät mit einer höchstzulässigen Leermasse bis zu 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat dem Hersteller Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich zu melden.

              Was eine Nachprüfung und eine vom Hersteller begrenzte Lebensdauer eines Produktes (woher soll der denn was über sein Produkt wissen) mit Selbstpackerlehrgängen (also der Möglichkeit zu lernen, meinen Schirm selber in sinnvollen Abständen zu packen) zu tun haben soll - keine Ahnung.
              Danke, Richard für die o.g. Rechtsgrundlage. Wenn demnach ein Hersteller schreibt er möchte das Rettungsgerät alle zwei Jahre persönlich sehen und packen, dann nutzt dem Piloten auch kein selber packen der Rettung um das auszuhebeln, auch wenn dieser zuvor einen Packlehrgang besucht hat.

              Ich finde die vom DHV angebotenen Packlehrgänge übrigens gut, nur kann der Packlehrgang deshalb m.E. immer nur im Auftrag des Herstellers stattfinden. Sonst wäre ja jede Bescheinigung die über die Teilnahme eines solchen Lehrgangs ausgestellt wird, nicht das Papier wert auf das es gedruckt wurde. (So wie eine käuflich erworbene, rechtlich nicht haltbare, Breitenerprobungsgenehmigung für Gleitschirme ohne Güsi, ausgestellt gerade eben nicht durch den Hersteller.)

              Im Auftrag
              Bernd

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              • ForumAdmin
                Administrator
                • 03.06.2004
                • 2815
                • Richard Brandl
                • Schliersee

                AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                Hallo Bernd,

                es geht nicht darum, was "auzuhebeln", das Selberpacken hat wie schon bemerkt, nichts mit der Nachprüfpflicht zu tun, sondern mit der Tatsache, dass nur eine regelmäßig gepackte Rettung garantiert, dass sie im Notfall auch das tut, was sie soll - schnell aufgehen und retten. Dafür seine Rettung selber packen zu können, hat einige Vorteile.

                Ich weiß ja nicht, aus welcher Zeit deine Informationen stammen. Breitenerprobungen durch den DHV gab's früher mal. Vor einigen Jahren konnten dann Hersteller ihren Wettkampfpiloten für die Erprobung von noch nicht zugelassenen Schirmen in Wettkämpfen sowas ausstellen. Seitdem (nicht nur in Deutschland) nur noch mit geprüftem und zugelassenem Gerät Wettkampf geflogen werden darf, gibt es diese Praxis nicht mehr. Trotzdem werden natürlich aus offensichtlichen Gründen weiter Sondergenehmigungen für Testpiloten von Herstellern und Musterprüfstellen ausgestellt.
                Schöne Flüge

                ForumAdmin
                Richard Brandl

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                • ForumAdmin
                  Administrator
                  • 03.06.2004
                  • 2815
                  • Richard Brandl
                  • Schliersee

                  AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                  @Tomas

                  Man sollte nur etwas prüfen, wenn man mit dem Ergebnis was anfangen kann. Egal was beim Testen von alten Rettungen heraus käme, ein Verband könnte niemals seinen Mitgliedern empfehlen, gegen die Vorgaben von Herstellern von Rettungsgeräten bezüglich der Haltbarkeit und Nachprüfzeiträume zu verstoßen - nach dem Motto, lass den mal reden, das passt wahrscheinlich schon (außer, du verpflichtest dich schriftlich, persönlich anfallende Schadensersatzforderungen zu begleichen ).

                  Außerdem, hast du nicht immer die Prämisse vertreten, der Hersteller weiß am besten über sein Produkt Bescheid?
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar

                  • Bernd_M
                    • 22.06.2014
                    • 349
                    • Bernd Müller

                    AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                    Zitat von ForumAdmin
                    .....Vor einigen Jahren konnten dann Hersteller ihren Wettkampfpiloten für die Erprobung von noch nicht zugelassenen Schirmen in Wettkämpfen sowas ausstellen..
                    Ein Fliegerkollege hatte mir damals seine Breitenerprobungsgenehmigung gezeigt, die war aber nicht vom Hersteller ausgestellt worden, sondern vom DHV und Geld hatte er damals auch beim DHV dafür bezahlt. Ich musste mich damals sehr zurückhalten und hatte in anschließend doch für seine Breitenerprobungsgenehmigung ausgelacht, da die vom DHV ausgestellt war, er war stink sauer auf mich, ist aber jetzt OT.

                    Mein Eindruck zu den Selbstpackerlehrgängen ist, dass es Teilnehmer gibt die glauben, oh fein wenn ich meine Rettung selber packe brauche ich die nie wieder zum Hersteller einschicken, spare Geld und kann das Handbuch zum Rettungsgerät auch an die Seite legen.

                    Jetzt ist aber vielleicht ein Pilot dabei, der hat ein Rettungsgerät mit 24 monatigen Packintervall, ausschließlich durch den Hersteller (das Betriebshandbuch sieht das so vor).

                    Dann wäre ich froh wenn mein Eindruck falsch ist und dieser Pilot nicht selber sein Rettungsgerät packt, auch wenn er es nach Teilnahme an solch einem Lehrgang praktisch könnte.

                    Im Auftrag
                    Bernd

                    Kommentar

                    • neo423
                      Registrierter Benutzer
                      • 14.07.2003
                      • 431
                      • René Bormann
                      • Hamburg

                      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                      Zitat von Bernd_M
                      Ein Fliegerkollege hatte mir damals seine Breitenerprobungsgenehmigung gezeigt, die war aber nicht vom Hersteller ausgestellt worden, sondern vom DHV und Geld hatte er damals auch beim DHV dafür bezahlt. Ich musste mich damals sehr zurückhalten und hatte in anschließend doch für seine Breitenerprobungsgenehmigung ausgelacht, da die vom DHV ausgestellt war, er war stink sauer auf mich, ist aber jetzt OT.
                      Bevor du die BEP vom DHV ausgestellt bekommen hast, war ein Schriftstück des Herstellers notwendig.

                      - rené

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                      • Ikarus-Pellicci
                        Registrierter Benutzer
                        • 12.09.2007
                        • 1445

                        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                        @ Richard,

                        Außerdem, hast du nicht immer die Prämisse vertreten, der Hersteller weiß am besten über sein Produkt Bescheid?

                        Der Meinung bin ich immer noch, also würde ich beim Hersteller offene Fragen klären.

                        Trotz alledem würde ich mir über so viel wie mögliche Produkte ein Bild machen um einen guten und kompetenten Service gegenüber meinen Kunden zu ermöglichen.
                        Dann hätte ich Ahnung.

                        Tomas

                        Kommentar

                        • #Jürgen#
                          Registrierter Benutzer
                          • 04.06.2001
                          • 323

                          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                          Zitat von Bernd_M
                          Jetzt ist aber vielleicht ein Pilot dabei, der hat ein Rettungsgerät mit 24 monatigen Packintervall, ausschließlich durch den Hersteller (das Betriebshandbuch sieht das so vor).

                          Im Auftrag
                          Bernd
                          Hallo Bernd,
                          nichts durcheinander bringen.
                          Es gibt keinen Gleitschirmretter mit 24 Monaten Packintervall.
                          Aber sehr viele mit einer Nachprüffrist von 24 Monaten.
                          Der längste mir bekannte Packintervall ist 12 Monate.
                          Viele Gleitschirmretter haben einen Packintervall von 4 oder 6 Monaten.

                          Kommentar

                          • Bernd_M
                            • 22.06.2014
                            • 349
                            • Bernd Müller

                            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                            Zitat von #Jürgen#
                            Aber sehr viele mit einer Nachprüffrist von 24 Monaten.
                            Der längste mir bekannte Packintervall ist 12 Monate.
                            Hallo Jürgen,

                            und der längste mir bekannte Packintervall bei einer UL Rettung ist 6 Jahre, andere Hersteller, andere Sitten;-)

                            Man kann ja auch nie so genau wissen was ein Gleitschirmrettungsgerätehersteller morgen als Nächstes auf den Markt bringt.

                            BRS könnte übrigens auch 50 Jahre Betriebszeit auf dieses Rettungsgerät geben, aber die wollten wohl auf Nummer Sicher gehen und haben die Betriebszeit auf weniger als die Hälfte reduziert, sind dann eben bei 24 Jahren Betriebszeit gelandet (abgesehen von der Pyrotechnik).

                            Im Auftrag
                            Bernd

                            Kommentar

                            • ForumAdmin
                              Administrator
                              • 03.06.2004
                              • 2815
                              • Richard Brandl
                              • Schliersee

                              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                              @Bernd

                              Hier ein Auszug aus dem Betriebshandbuch einer heute gängigen GS-Rettung:
                              Das xxxx Rettungsgerät muss alle 6 Monate neu gepackt werden. Folge dabei dieser Pack und Betriebsanleitung. Wir empfehlen das Packen und die Inspektion dieses Rettungsgerätes von einem professionellen Rettungsgeräte-Packer machen zu lassen. Eine zusätzliche, ausserplanmässige Überprüfung sollte immer dann gemacht werden, wenn der Verdacht auf Beschädigung oder übermässigen Verschleiß besteht.
                              Nach einer Rettungsschirmöffnung muss das Rettungsgerät vom Hersteller oder einem autorisiertem Instandhaltungsbetrieb für Rettungsgeräte überprüft werden. Im Zweifelsfalle wende dich immer an einen Fachmann.
                              Die Materialien, die für den Bau des xxxx Rettungsgerätes verwendet werden wurden sorgfältig ausgewählt um maximale Haltbarkeit zu garantieren. Wenn du den Anweisungen in diesem Pack- und Betriebshandbuch folgst, dann wirst du die maximale Lebenserwartung deines Rettungsgerätes erhalten. Nach 10 Jahren Gebrauch muss das Rettungsgerät ausgetauscht werden, auch wenn es nie verwendet wurde.


                              Einfach formuliert: Rettungsgerät regelmäßig packen (hier alle 6 Monate). Meiner Erfahrung nach schon deshalb (lebens)wichtig, weil GS-Gurtzeuge nicht selten so rumliegen, dass die Retter gerne mal feucht werden (kann man nur wissen, wenn man auch Gleitschirm fliegt - mag bei einem UL anders sein). Wer gelernt hat, wie das geht (Selbstpackerlehrgang) und sich das Packen zutraut, selber machen.

                              Das Rettungsgerät nachzuprüfen ist hier außer nach einer Beschädigung oder Öffnung gar nicht vorgesehen, der Hersteller meint, Retter nach 10 Jahren wegschmeißen. Das heißt, hier wäre die Ansicht, wenn ich selber packe, muss ich die Rettung nie wieder zum Hersteller einschicken, sogar richtig.

                              Ergibt jetzt vier Handlungsmöglichkeiten:
                              1. Kaufen und so machen, wie der Hersteller das meint.
                              2. Kaufen, besser wissen und auf den Hersteller schimpfen (kann man auch gut, ohne den Versuch, in einem Forum zu missionieren).
                              3. Was anderes kaufen (vielleicht gibt's ja was mit 15 Jahren Ablaufzeit) = selbstregulierender Markt.
                              4. Gar nix kaufen und nicht Gleitschirmfliegen, weil eh alles schlechter ist als bei den UL.
                              Zuletzt geändert von ForumAdmin; 02.12.2014, 09:50. Grund: noch was rein geschrieben
                              Schöne Flüge

                              ForumAdmin
                              Richard Brandl

                              Kommentar

                              • winDfried
                                Registrierter Benutzer
                                • 21.11.2003
                                • 1620
                                • Winfried O.
                                • Rheinhessen

                                AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                                Zitat von ForumAdmin
                                ... Das heißt, hier wäre die Ansicht, wenn ich selber packe, muss ich die Rettung nie wieder zum Hersteller einschicken, sogar richtig.
                                Ergibt jetzt vier Handlungsmöglichkeiten:
                                1. Kaufen und so machen, wie der Hersteller das meint.
                                2. Kaufen, besser wissen und das Betriebshandbuch entsorgen (kann man auch gut, ohne in einem Forum zu missionieren).
                                3. Was anderes kaufen (vielleicht gibt's ja was mit 15 Jahren Ablaufzeit).
                                4. Gar nicht Gleitschirmfliegen, weil eh alles schlechter ist als bei den UL.
                                Hallo Bernd_M,
                                bisher fand ich Deine Zündelei hier im Forum ganz unterhaltsam,
                                aber langsam geht sie mir doch auf den Wecker:
                                Zitat von Bernd_M
                                ...Dann wäre ich froh wenn mein Eindruck falsch ist und dieser Pilot nicht selber sein Rettungsgerät packt, auch wenn er es nach Teilnahme an solch einem Lehrgang praktisch könnte.
                                Im Auftrag, Bernd
                                Warum mischst Du Dich in die fliegerischen Entscheidungen Deiner Fliegerkameraden in dieser anmaßenden Weise ein ?
                                Verdienen die nicht den gleichen Respekt, wie Du ihn für Dich selber in Anspruch nimmst ?
                                Nicht ohne Grund ist die Checkplakette am Fluggerät sichtbar angebracht,
                                der Pack- und Prüfnachweis für die Rettung aber (im Idealfall) tief verpackt im Gurtzeug.

                                Eine ein Jahr abgelaufene, oder seit zwei Monaten mit Neupacken überfällige Rettung gefährdet nur Dich selbst (vielleicht) und sonst niemand.
                                Also ist es doch jedem seine eigene Sache, wie gewissenhaft er mit den Herstellerempfehlungen,
                                die nur ganz eingeschränkt Gesetzeskraft haben, umgeht.

                                Es sei denn, als Tandempassagier (oder als Passagier in Deinem UL!),
                                oder wenn Du ein Gurtzeug von jemand anderem ausleihst.
                                Und da wüsste ich schon so Vertreter, bei denen ich die Retterpapiere kontrollieren wollte, bevor die meine Freundin mitnehmen dürfen.
                                (Und wie stellst Du dann fest, ob in dem Container auch der Retter ist, für den Dir der Zettel gezeigt wird ?)

                                Mit Deinem Gezündel, aber erreichst Du nur, dass bei Seilbahnen, an Startplätzen oder auf Wettbewerben,
                                zukünftig auch noch die Retterpapiere mit allen Stempeln kontrolliert werden.
                                Das wäre wieder ein mehr an lästiger Bürokratie.
                                Wer kann das wollen ?
                                Wohl nur jemand, der jeden Forumsbeitrag mit "im Auftrag" unterzeichnet,
                                obwohl er niemanden benennen kann, der ihn beauftragt hat. W.

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