AW: Diebstahl an der Thermikmesse gefilmt
Ich muss Sofa total recht geben. Eine Videoüberwachung ist nicht so ohne weiteres rechtlich zu verwirklichen. Wenn ich mich auf einem solchen Video sehen würde und ich wäre nicht darüber informiert worden, hättest eine Anzeige am Hals. Die Gerichte haben unlängst entschieden dass Dashcam Aufnahmen nicht gerichtlich verwertbar sind, da hier öffentlicher Raum ohne das Einverständnis der Gefilmten oder gar deren Wissen gefilmt wird. Du machst hier im Prinzip nichts anderes, und ohne entsprechende Hinweise für die Besucher deines Messestandes ist es rechtlich sogar gar nicht mehr zulässig, zumal du ja sogar noch den "Gang" vor deinem Stand mit aufnimmst ! Man kann immer sagen wo kein Richter da kein Henker. Aber mir wär das zu heiss. Außerdem, selbst wenn du die Aufnahmen des Diebes veröffentlichst, wird man das wohl kaum vor Gericht verwenden können. Ich wette mit dir, dass selbst wenn du den Dieb ermittelst, dieser ungestraft davon kommt und du auf dem Schaden sitzenbleibst !
Zum Thema Videoüberwachung an sich noch eine Story von mir. Wir hatten bei uns in der Nachbarschaft diverse Einbrüche. Daraufhin haben wir uns entschlossen auch zur Abschreckung eine Videoüberwachung zu installieren. Aber Ihr glaubt gar nicht was das für ein Heckmeck ist. Die Kameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Wenn auch nur ein bisschen Bürgersteig oder Strasse drauf zu sehen ist riskiert man eine Anzeige. Außerdem muss an jedem Eck, wo der Videoüberwachte Bereich betreten werden kann ein entsprechendes Warnschild mit Achtung Videoüberwachung angebracht sein. Weiterhin müssen die Nachbarn schriftlich über die geplante Videoanlage informiert werden, obwohl sie ja nicht direkt gefilmt werden.
Go Pros auf Startplätzes etc sind natürlich weiterhin erlaubt. Du Filmst hier Privat für einen Urlaubststreifen und nicht zur überwachung. Das ist ganz klar rechtlich geregelt dass das geht !
Ich muss Sofa total recht geben. Eine Videoüberwachung ist nicht so ohne weiteres rechtlich zu verwirklichen. Wenn ich mich auf einem solchen Video sehen würde und ich wäre nicht darüber informiert worden, hättest eine Anzeige am Hals. Die Gerichte haben unlängst entschieden dass Dashcam Aufnahmen nicht gerichtlich verwertbar sind, da hier öffentlicher Raum ohne das Einverständnis der Gefilmten oder gar deren Wissen gefilmt wird. Du machst hier im Prinzip nichts anderes, und ohne entsprechende Hinweise für die Besucher deines Messestandes ist es rechtlich sogar gar nicht mehr zulässig, zumal du ja sogar noch den "Gang" vor deinem Stand mit aufnimmst ! Man kann immer sagen wo kein Richter da kein Henker. Aber mir wär das zu heiss. Außerdem, selbst wenn du die Aufnahmen des Diebes veröffentlichst, wird man das wohl kaum vor Gericht verwenden können. Ich wette mit dir, dass selbst wenn du den Dieb ermittelst, dieser ungestraft davon kommt und du auf dem Schaden sitzenbleibst !
Zum Thema Videoüberwachung an sich noch eine Story von mir. Wir hatten bei uns in der Nachbarschaft diverse Einbrüche. Daraufhin haben wir uns entschlossen auch zur Abschreckung eine Videoüberwachung zu installieren. Aber Ihr glaubt gar nicht was das für ein Heckmeck ist. Die Kameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Wenn auch nur ein bisschen Bürgersteig oder Strasse drauf zu sehen ist riskiert man eine Anzeige. Außerdem muss an jedem Eck, wo der Videoüberwachte Bereich betreten werden kann ein entsprechendes Warnschild mit Achtung Videoüberwachung angebracht sein. Weiterhin müssen die Nachbarn schriftlich über die geplante Videoanlage informiert werden, obwohl sie ja nicht direkt gefilmt werden.
Go Pros auf Startplätzes etc sind natürlich weiterhin erlaubt. Du Filmst hier Privat für einen Urlaubststreifen und nicht zur überwachung. Das ist ganz klar rechtlich geregelt dass das geht !
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