Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

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  • Pedro
    Registrierter Benutzer
    • 28.02.2002
    • 1418

    #76
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Danke für den Beitrag JN
    Eine echt schöne Lobhudelei die du hier eingestellt hast, nennt man diese Leute nicht auch ""A....kriecher"" ?
    Nicht verstehen können und nicht verstehen wollen sind 2 paar Schuhe.
    Hat hier doch schon mal wer geschrieben, "wer lesen kann ist im Vorteil !"
    Wenn ein Volk sich dermassen massregeln und in der Freiheit einschränken lässt und dies sogar durch Privatpersonen die Polizeifunktionen ausüben und es dann noch als rechtmässig erklären dann haben die auch nichts besseres verdient !

    Eigentlich sollte der Admin hier alles löschen, ist doch alles reiner Unsinn, Leerlauf, Kinkerlitz !

    Naja hier in diesen Foren überhaupt was zu schreiben ist aus meiner Warte auch nur Leerlauf bis auf wenige technische Beiträge.
    CU pedro

    In den Nachrichten gelesen: wie hat doch die Deutsche Bank unter Führung von dem Schweizer Ackermann gejubelt wie sie da die Bankenkrise elegant umschiffen konnten ohne Schaden zu nehmen, und nun kommt heraus dass die Deutsche Bank für ihre Machenschaften mehrere Milliarden Euro Busse bezahlen muss !
    Wer haftet nun für den Schaden, die Verursacher und Profiteure, der Steuerzahler oder der kleine Mann ?
    Zuletzt geändert von Pedro; 24.04.2015, 09:18.

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    • micbu
      Registrierter Benutzer
      • 13.08.2006
      • 506
      • Michael Burkholz

      #77
      AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

      Zitat von bigben
      Sorry Gunter, aber wenn ich sowas lese, geht mir echt der Hut hoch. Das bei viel Betrieb Vereinsmitglieder Vorrang haben - d´accord, aber B- Schein? - Wozu?
      Bis vor 3 Tagen wäre ich voll auf deiner Seite gewesen. Jetzt nicht mehr. Wenn das Gelände entsprechend anspruchsvoll ist, dann sollten auch nur Piloten fliegen die entsprechende Fähigkeiten haben. Davon kann man zwar nicht unbedingt ausgehen nur weil jemand einen B-Schein hat, allerdings kann man davon ausgehen, dass diese Personen zumindest ein klein wenig mehr Erfahrung haben als ein A-Schein Neuling. Wenn ein Verein also nicht selbst noch über entsprechende Fähigkeiten eines Piloten urteilen möchte damit dieser fliegen darf, so sollte es in entsprechenden Gebieten halt an A oder B Schein festgemacht werden. Das hat nichts damit zu tun ob der Landeplatz ohne Höhe zwischentanken erreicht werden kann oder nicht. Eventuell änderst du deine Meinung ja auch wenn du miterleben musst wie ein wenig erfahrener Fliegerkamerad in deinen Händen stirbt.
      Michael

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      • Skade
        Registrierter Benutzer
        • 30.03.2008
        • 1756

        #78
        AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

        Zitat von micbu
        Bis vor 3 Tagen wäre ich voll auf deiner Seite gewesen. Jetzt nicht mehr. Wenn das Gelände entsprechend anspruchsvoll ist, dann sollten auch nur Piloten fliegen die entsprechende Fähigkeiten haben. Davon kann man zwar nicht unbedingt ausgehen nur weil jemand einen B-Schein hat, allerdings kann man davon ausgehen, dass diese Personen zumindest ein klein wenig mehr Erfahrung haben als ein A-Schein Neuling. Wenn ein Verein also nicht selbst noch über entsprechende Fähigkeiten eines Piloten urteilen möchte damit dieser fliegen darf, so sollte es in entsprechenden Gebieten halt an A oder B Schein festgemacht werden. Das hat nichts damit zu tun ob der Landeplatz ohne Höhe zwischentanken erreicht werden kann oder nicht. Eventuell änderst du deine Meinung ja auch wenn du miterleben musst wie ein wenig erfahrener Fliegerkamerad in deinen Händen stirbt.

        man kann da natürlich auch argumentieren, wie die Leute sich Erfahrung und Praxis aneignen sollen, wenn sie außerhalb der Alpen nicht zum Fliegen kommen können.

        Kommentar

        • Xysos
          Registrierter Benutzer
          • 03.07.2009
          • 1041
          • Lukas
          • Am Berg

          #79
          AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

          Zitat von Goeldi
          Einige wenige lästern ja anscheinend gerne gegen die Vereine, als wenn es Institutionen seien die uns Fliegern nur schlechtes wollen

          Eine Wertschätzung der Vereine, also Piloten, die sich in ihrer Freizeit die Mühe machen einen Startplatz zu schaffen, zuzulassen, zu pflegen und zu erhalten kann man heutzutage wohl von vielen nicht mehr erwarten!

          Und das es in Deutschland kein "Vol libre" gibt liegt doch auch nicht an den Piloten die sich in Vereinen zusammenschliessen, sondern an dem deutschen Luftverkehrsgesetz! Können oder wollen das eigentlich einige nicht verstehen?
          Darum werden ja Vereine, Interessengemeinschaften erst gegründet, damit man Startplätze schaffen und erhalten kann, denn als Einzelperson wäre dies wohl kaum, bzw nur mit einem sehr hohen Aufwand zu realisieren! Gäbe es also keine Vereine in Deutschland, gäbe es weit weniger Startplätze, und dies sollte man bitte auch mal bedenken und eigentlich dankbar dafür sein, dass es Piloten gibt die sich diese Mühe, in ihrer Freizeit, überhaupt machen!

          Früher war es jedenfalls mal normal, dass man sich in einem unbekannten Fluggebiet erstmal erkundigt, schlau gemacht hat und sich als Gast auch wie ein Gast, also respektvoll benommen hat! Heute dagegen herrscht teilweise eine solche Arroganz und Ignoranz gegen die man einfach machtlos zu sein scheint.

          Sorry, aber ich finde es nur noch traurig!
          Wir haben hier im Umkreis für fast jede Flugrichtung ein Gelände dass super gehen würde. Alle Gelände sind unter 3 Vereinen aufgeteilt, alle Vereine nehmen KEINE neuen Mitgleider mehr auf obwohl die Anzahl derer die vor Ort sind immer die gleiche ist und nicht wirklich hoch. Teilweise vertragen diese Gelände bis zu 25-30 Gleitschirme/Drachen nur wird es von den alteingesessenen Drachenfliegern nicht gern gesehen. Die Gleitschirmflieger sind zwar in der Überzahl, das Gelände "gehört" aber vorrangig den Gleitschirmfliegern. Und was soll man da jetzt machen? Hier geht es dann wirklich fast ausschließlich um das ausschließen Fremder bzw anderer Flieger. Letztens war ich unter der Woche bei gutem Wetter nur ein Gelände angucken wie es da aussieht. Nach dem "Hallo" meinte der Drachenpilot sofort "Du fliegst Gleitschirm oder, die sind heute da hinten" und das eher in einem Tonfall der "verp*** dich" gesagt hat als eine freundliche Information zu liefern.
          Es sind bestimmt auch nicht alle Drachenpiloten so und manchmal macht es sicher auch keinen Spaß um Bojen herumzufliegen aber ein gewisses Maß an Höflichkeit wird man doch noch aufbringen können.

          Was die Wertschätzung angeht hatte ich sogar angeboten, dass ich an den Pflegetagen mal mithelfen würde das Gelände zu stutzen oder beim Mähen des Landeplatzes helfen würde, das wurde allerdings mehr oder weniger abgetan mit "wir haben genug und brauchen dich dafür nicht, fliegen ist hier nicht".

          Was auch noch ein "Problem" ist, sind so komisch Gästeregelungen wie Jahresgebühren pro Startplatz. Gibt es hier ringsherum 4 - wenn ich nun 1 Tag dort fliegen will sollte ich gleich mal 40€ überweisen. Der Platz ist ziemlich klein und nicht wirklich gepflegt - bin dann wieder nach Hause gefahren. Wenn ich das auf allen 4 Plätzen tue, kann ich auch in 3 Vereinen Mitglied werden. Hier wäre es einfacher eine kleine Tafel aufzustellen mit der Bankverbindung oder einem QR Code gleich zu Paypal - 5€ und gut ists.

          Kommentar

          • gerhardg
            Registrierter Benutzer
            • 12.08.2002
            • 17

            #80
            AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

            Auszug aus der Gastpilotenregel im Elztal:

            "Gastflieger sind am Kandel herzlich willkommen. Bitte haltet euch strikt an die Geländeordnung und die Vereinsvorgaben.

            Für das Fliegen am Kandel benötigt man einen Paten für jeden Flugtag, eine einmalige Einweisung in die Besonderheiten des Fluggebietes, sowie eine Gästekarte für den Flugtag. Hier gelten die allgemeinen luftrechtlichen Bestimmungen, LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die Flugbetriebsordnung (FBO).

            Berechtigung

            Gäste mit Gleitschirm benötigen den B-Schein und mit Drachen A-Schein.
            Ausländische Gäste benötigen zumindest eine Pilotenlizenz ihres Landes bzw. eine IPPI-Card.
            Tandemflüge sind für Gastpiloten nicht möglich."

            Man beachte den letzten Satz! und lese das Deutsche Grundgesetz, hier steht dass alle gleich sind,
            müsste mal einer nach Sraßburg gehen ...???
            Ob die Vereinspiloten bessere Tandempiloten sind, oder ob die Vereinspiloten etwa, nein das kann
            ich mir fast nicht vorstellen, um ihre mühsam schwarz erflogenen Honorare fürchten?

            Liebe Grüße aus dem Gutedelland

            Gerhard
            Zuletzt geändert von gerhardg; 25.04.2015, 08:38.

            Kommentar

            • nikolaus
              Registrierter Benutzer
              • 08.08.2006
              • 1681
              • Jochen Buschardt
              • Berlin

              #81
              AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

              Statt einer B-Lizenz (die durchaus höhere Anforderungen stellt als die A-Lizenz) könnte man natürlich auch fordern, dass der Pilot mindestens seit zwei Jahren im Besitz der A-Lizenz sein muss, aber ein Garant für vorausschauendes Fliegen wäre auch das nicht.

              Was mich hier überrascht hat, ist die Behauptung, eine Gemeinde würde von sich aus darauf kommen, dass Gastflieger (die ja sogar Locals sein können) sich rücksichtsloser verhalten als Vereinsmitglieder. Oder ist es doch eher so, dass die Vereine einen kontrollierbaren Flugbetrieb nur für ihre Mitglieder garantieren können oder wollen? Was passiert dann eigentlich mit den Fliegerfreunden der Vereinsmitglieder? Macht man für die dann stillschweigend Ausnahmen?

              Nebenbei frage ich mich, ob es richtig ist, dass der Verband auch Geländezulassungen unterstützt, die nur zur privaten Nutzung eines Vereins bestimmt sind. Könnte man zur Not dann einen "Privatflugplatz", der nur für Gleitschirme und/oder Drachen zugelassen ist, auch außerhalb der DHV-Zuständigkeit zu vertretbaren Kosten zulassen?

              LG Jochen
              ambitionierter Sonntagsflieger

              Kommentar

              • bigben
                Registrierter Benutzer
                • 21.10.2007
                • 2420
                • Ivo
                • Am Wasser

                #82
                AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                Zitat von nikolaus
                ..........

                Nebenbei frage ich mich, ob es richtig ist, dass der Verband auch Geländezulassungen unterstützt, die nur zur privaten Nutzung eines Vereins bestimmt sind. Könnte man zur Not dann einen "Privatflugplatz", der nur für Gleitschirme und/oder Drachen zugelassen ist, auch außerhalb der DHV-Zuständigkeit zu vertretbaren Kosten zulassen?

                LG Jochen
                Ich denke Nein, denn Verein und private Nutzung sind für mich ein Widerspruch in sich. Vereine sind , wenn eingetragen, gemeinützig und die Gelände damit auch zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen, sonst wären sie nicht gemeinnützig. Bist Du dagegen Eigentümer eines Geländes, kannst Du das natürlich für Dich zulassen, dann ist es privat. Zulassen muß es in jedem Fall der DHV als Beauftragter nach §5 Abs. LuftVG.

                Gruß bigben
                „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                NOVA Team Pilot

                Kommentar

                • nikolaus
                  Registrierter Benutzer
                  • 08.08.2006
                  • 1681
                  • Jochen Buschardt
                  • Berlin

                  #83
                  AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                  Zitat von bigben
                  Ich denke Nein, denn Verein und private Nutzung sind für mich ein Widerspruch in sich. Vereine sind , wenn eingetragen, gemeinützig und die Gelände damit auch zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen, sonst wären sie nicht gemeinnützig. Bist Du dagegen Eigentümer eines Geländes, kannst Du das natürlich für Dich zulassen, dann ist es privat. Zulassen muß es in jedem Fall der DHV als Beauftragter nach §5 Abs. LuftVG.

                  Gruß bigben
                  Die entscheidenden Fragen hatte RAc im Parallelthread schon dahingehend beantwortert, dass tatsächlich die Gemeinden fremdenfeindlich sind.

                  Ansonsten müssen, soweit ich verstanden habe, eingetragene Vereine nicht zwingend gemeinnützig sein, und gemeinnützig heißt auch nicht, das ihr Besitz jedem zur Verfügung stehen müsste.

                  Bei den Flugplätzen dachte ich an sowas wie die Segelflug-Gelände, auf denen eigentlich auch Gleitschirm- und Drachenstarts legal möglich sein müssten, aber solange die fehlende Gastregelung nicht von den Vereinen ausgeht, würde ich sie auch nicht dahingehend sanktionieren wollen, dass sie "Non-DHV-Flugplätze" anmelden sollen.
                  ambitionierter Sonntagsflieger

                  Kommentar

                  • MURMEL
                    Registrierter Benutzer
                    • 29.12.2010
                    • 762
                    • Michael Conrad

                    #84
                    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                    Hallo Bigben ,
                    das sind die Voraussetzungen für den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit :

                    Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen (unvollständige Aufzählung):
                    die Förderung von Wissenschaft und Forschung
                    die Förderung von Bildung und Erziehung
                    die Förderung von Kunst und Kultur
                    die Förderung von Völkerverständigung
                    die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
                    die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
                    die Förderung des Heimatgedankens
                    die Förderung des traditionellen Brauchtums (einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings)
                    die Förderung des Tierschutzes
                    die Förderung des Sportes
                    die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
                    die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (seit 1. Januar 2007)

                    Du wirst daraus nirgendwo ableiten können, dass dir damit zwangsläufig der Zugang zu Geländen zusteht, nicht auf einen Fußballplatz, auf einen Tennisplatz usw. .
                    Du mußt als Verein nur z.B. den Sport fördern, und zwar nicht für alle Bundesbürger, sondern da reicht es vollständig, wenn du es für deine Mitglieder tust.

                    Und warum soll ein Verein unbedingt gemeinnützig sein, dass hat nur steuerliche Kosequenzen. Das e.V. hat damit nichts zu tun und den steuerlichen Status erkennst du nicht im Namen.
                    Viele Grüße
                    Michael C.

                    Kommentar

                    • marcel1
                      Registrierter Benutzer
                      • 28.08.2007
                      • 3934
                      • Marcel

                      #85
                      AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                      ob es richtig ist, dass der Verband auch Geländezulassungen unterstützt, die nur zur privaten Nutzung
                      So weit wie ich das verstehe, hat Unser Verband sich diese Zuständigkeit (GS/HG Gelände Zulassen) behördlich übertragen lassen. Dann kann er als Behörde aber nicht sagen, wir machen das nur für Vereine, die Ihre Gelände allen zur Verfügung stellen. Er muß es dann auch für Privatleute und jeden, der das Gelände für sich behalten will, machen.

                      Bestenfalls kann man da etwas mit den Gebühren einen Unterschied machen. Das passiert schon, wenn auch recht moderat. Die Trennlinie ist allerdings auch recht unscharf. Ab wann zählt ein Gelände als nicht mehr "offen". Irgendwelche Regeln für Gäste haben wohl alle.

                      Bei den Flugplätzen dachte ich an sowas wie die Segelflug-Gelände, auf denen eigentlich auch Gleitschirm- und Drachenstarts legal möglich sein müssten
                      So was geht im Prinzip, allerdings muß das LBA den Parallelbetrieb genehmigen! Also nicht einfach so. Da hat der DHV dann auch nix mit zu tun. Nach dem, was ich da kürzlich mal mitbekommen habe, möchte ich ergänzen: leider. Das LBA ist uns Fliegern nämlich nicht immer so nahestehend.
                      Wenn es piept - eindrehen...

                      Kommentar

                      • Skade
                        Registrierter Benutzer
                        • 30.03.2008
                        • 1756

                        #86
                        AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                        letztendlich ist es ein Problem das sich nicht rechtlich sondern nur menschlich lösen lässt.

                        Vor allem müssen mehr Fluggelände her. Da kann der DHV wenig machen, eventuell wenn es einen "professionellen" Ansprechpartner gibt, der die Ortsvorstände/Entscheider besser für ein Fluggelände überzeugen kann.
                        Macht sicher mehr her, wenn Herr XY vom DHV Leute überzeugen will als Herr Z vom Nachbardorf. (ja..leicht gesagt ..ich weiß)

                        In der Sicherheitsrubrik heißt es immer, Sicherheit kommt durch Praxis. Aber wie will man sich groß Praxis aneignen, wenn man nur im Urlaub die Chance auf einen Flug hat.
                        Die Regelungen mit den Gastfliegern bzw. Verbot ist doch letztendlich auch so ein Sicherheitsproblem.

                        Kommentar

                        • MURMEL
                          Registrierter Benutzer
                          • 29.12.2010
                          • 762
                          • Michael Conrad

                          #87
                          AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                          Skade,
                          das gibt es, wenn du wüßtest, wie sich Björn Klaassen vom DHV dabei einsetzt (übrigens Danke Björn).
                          Aber erstens fehlt es an den Geländeangeboten vor Ort und dann auch immer wieder an den Leuten, die dann die Arbeit machen. Also Vereinsmitglieder,
                          die sich für andere einsetzen.
                          Und da vermisse ich dann bei so Leuten wie Forix und vielen anderen den Einsatz. Übrigens Forix, wo bleibt denn die Antwort auf meine Frage nach deinem persönlichen Einsatz für die Gemeinschaft der Gleitschirmflieger.

                          Viele Grüße

                          Kommentar

                          • bigben
                            Registrierter Benutzer
                            • 21.10.2007
                            • 2420
                            • Ivo
                            • Am Wasser

                            #88
                            AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                            Zitat von MURMEL
                            Hallo Bigben ,
                            das sind die Voraussetzungen für den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit :

                            .................

                            Du wirst daraus nirgendwo ableiten können, dass dir damit zwangsläufig der Zugang zu Geländen zusteht, nicht auf einen Fußballplatz, auf einen Tennisplatz usw. .
                            Du mußt als Verein nur z.B. den Sport fördern, und zwar nicht für alle Bundesbürger, sondern da reicht es vollständig, wenn du es für deine Mitglieder tust.

                            Und warum soll ein Verein unbedingt gemeinnützig sein, dass hat nur steuerliche Kosequenzen. Das e.V. hat damit nichts zu tun und den steuerlichen Status erkennst du nicht im Namen.
                            Viele Grüße
                            Michael C.
                            Michael, ich bin ja kein Jurist, sondern versuche so etwas mit Logik und gesundem Menschenverstand zu ergründen. Das Vereine zusätzlich zum Eintrag zusätzlich die steuerlichen Vorteile nutzen wollen, setze ich mal Voraus, denn so wären si ja ganz schön blöd, dafür notwendig ist aber folgendes:
                            • Zusätzlich müssen dazu unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
                            • ...................
                            • Das Vereinsziel muss zudem auf die Allgemeinheit ausgerichtet sein und diese auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52, Abs. 1 AO)
                            Unter Gemeinnützigkeit versteht man allgemein :
                            • ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient,
                            wobei man konstatieren muß das der Begriff Gemeinwohl kein Rechtsbegriff ist sondern variabel interpretiert werden kann.

                            Ergo hat ein Verein, der sich nach o.g. Grundsätzen gebildet hat, es sich grundsätzlich sich zur Aufgabe gemacht, den Sport, (hier GS) ....selbstlos zu fördern. Das wäre erst mal meine Interpretation und by the way, bei den ganzen Vereinen im Norden, die ich kenne, funktioniert das mustergültig. Das es, wie wir leider bei Rac lesen mussten, stellenweise massive Einschränkungen gibt, hat aber mit dem Grundsatz an sich nichts zu tun.
                            Sperrt man also Gelände für Gäste, ohne dass man dazu die Auflage hat oder es organisatorisch zwingend ist, also weil man sie nicht haben will, läuft man möglicherweise Gefahr, auf Antrag die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.

                            Es its mir klar, dass nicht alles was irgendwo wörtlich in Vorschriften steht auch so von Gerichten bestätigt wird, aber so würde ich das im Moment interpretieren.

                            Gruß bigben
                            „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

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                            • bigben
                              Registrierter Benutzer
                              • 21.10.2007
                              • 2420
                              • Ivo
                              • Am Wasser

                              #89
                              AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                              Noch eine kleine Anmerkung:

                              Was macht eigentlich der Jägersmann, wenn ich 10km weiter z.B an einer Winde starte und auf einem Streckenflug über den reglementierten Startplatz fliege und dort Höhe tanke? Das darf man nämlich, denn es ist ja kein Sperrgebiet und in keiner ICAO Karte eingetragen. Daran kann man erkennen, wie absurd das Ganze ist.

                              Gruß bigben
                              „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

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                              • Gast

                                #90
                                AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

                                Zitat von MURMEL
                                Skade,
                                das gibt es, wenn du wüßtest, wie sich Björn Klaassen vom DHV dabei einsetzt (übrigens Danke Björn).
                                Aber erstens fehlt es an den Geländeangeboten vor Ort und dann auch immer wieder an den Leuten, die dann die Arbeit machen. Also Vereinsmitglieder,
                                die sich für andere einsetzen.
                                Und da vermisse ich dann bei so Leuten wie Forix und vielen anderen den Einsatz. Übrigens Forix, wo bleibt denn die Antwort auf meine Frage nach deinem persönlichen Einsatz für die Gemeinschaft der Gleitschirmflieger.

                                Viele Grüße
                                Denke das können nur diejenigen wirklich nachvollziehen, die den Startplatz mähen, Bäume fällen, Abfälle wegräumen, Startleiter spielen müssen wenn andere in die Luft gehen und sich auch sonst IN IHRER FREIZEIT für ein Fluggebiet stark machen! Es ist halt bequemer einfach nur Konsument zu sein, als sich für das Gemeinwohl einzusetzen, und in der heutigen Gesellschaft leider immer üblicher!
                                Nicht nur in der Fliegerei!
                                Zuletzt geändert von Gast; 25.04.2015, 10:27.

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