Ich habe heute die Information über den Ettelsberg im Sauerland, dass dieser für Gastpiloten gesperrt ist, gelesen (Quelle: lu-glidz ). Ist zwar nicht meine Region, aber da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist. Kann einem Freiflieger das Fliegen an einem zugelassenem Gleitschirmstartplatz untersagt werden? (Eine ähnlicher Sachverhalt wird ja auch gerade am Brauneck für Tandems gerichtlich geprüft.) Ich dachte immer mit meinem B-Schein habe ich die Berechtigung an jedem zugelassenem Startplatz zu fliegen. Besteht da nicht die Gefahr, dass dies Mode wird und jeder Geländehalter nur noch Vereinsmitglieder starten lässt?
Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Einklappen
X
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Ich möchte Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber die Einstellung so mancher Flieger "ich darf doch sowieso machen was ich will und rechtlich kann mir keiner was" hat doch erst zu dieser Regelung geführt.. -
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Ich habe heute die Information über den Ettelsberg im Sauerland, dass dieser für Gastpiloten gesperrt ist, gelesen (Quelle: lu-glidz ). Ist zwar nicht meine Region, aber da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist. Kann einem Freiflieger das Fliegen an einem zugelassenem Gleitschirmstartplatz untersagt werden? (Eine ähnlicher Sachverhalt wird ja auch gerade am Brauneck für Tandems gerichtlich geprüft.) Ich dachte immer mit meinem B-Schein habe ich die Berechtigung an jedem zugelassenem Startplatz zu fliegen. Besteht da nicht die Gefahr, dass dies Mode wird und jeder Geländehalter nur noch Vereinsmitglieder starten lässt?
Aber hier bedarf es auch Piloten, die sich dem widersetzen!
Natürlich kommen sie jetzt an und sagen: jaja, die bösen Gastflieger, die halten sich nicht an Regeln, die gefährden unser Gelände usw...
Der wahre Grund ist:
Die Vereinsmitglieder wollen keine vollen Gelände, da werden dann Gründe der "Sicherheit" vorgeschoben.
Aber in den Alpen wollen sie dann überall fliegen, und im Fliegerurlaub in Spanien oder Frankreich auch, da ist ja "genug Platz"
Ich finde das eine ganz traurige Entwicklung. Aber wohl typisch für diese Gesellschaft, alles haben wollen und nichts teilen.
Wie oben gesagt:
Tut Euch zusammen, nehmt einen Anwalt, der einen Brief schreibt und dann geht einfach fliegen!
Lasst Euch nicht von Leuten einschüchtern die etwas verteidigen was ihnen überhaupt nicht gehört
Strafrechtlich wird euch nichts passieren und Versicherungsfragen lassen sich auch abklären!
Denkt immer dran:
Ihr seid im Recht (haltet Euch natürlich an die Gesetzte und die sinnvollen Regeln!) und nicht die Fliegerfeinde!Kommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
B Schein berechtigt zum Überlandflug und nicht dazu an jedem beliebigen Startplatz zu starten.
Gruß Conny
@Rüdiger,
jetzt wo Du es schreibst, ... fällts mir wieder ein. http://www.dhv-xc.de/xc/modules/leon...lightID=611390Zuletzt geändert von conny-reith; 23.04.2015, 17:27.Gruß Conny
.............................
Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.Kommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Die Fliegerei in Deutschland ist gesetzlich geregelt!
Mit einer Lizenz und einer Versicherung darfst Du fliegen!
Wir brauchen keine selbsternannten Sherrifs die ihre eigenen Gesetze machen und dann erwarten dass sich andere daran halten. Leider lassen sich die meisten Flieger diese reine Wilkür gefallen oder ziehen einfach weiter ins nächste Fluggebiet, bis auch da irgendwann mal jemand drauf kommt: "Wir müssen doch mal endlich etwas dagegen tun dass hier so viele Flieger herumfliegen die uns den Platz wegnehmen oder die Kunden!"Kommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Lieber Forix,
da liegst Du falsch. Den Flugbetrieb regelt der Geländehalter, und wie er ihn mit den Befindlichkeiten seiner Nachbarn unter einen Hut bringt, ist erst mal seine Angelegenheit. Das ist schon bis zum Erbrechen ausdiskutiert worden, und nur weil es hierzu verschiedene (Wunsch)Vorstellungen gibt, sind die noch lange nicht alle gültig.
Viel wichtiger: speziell für Mengenbeschränkungen gibt es in aller Regel einen besseren Grund als Futterneid oder Geldgier. Dass jemand, den es trifft, sich ärgert und erst mal lieber diese niederen Motive unterstellt, ist so menschlich wie kurzsichtig. Da bringt einen aber das Gespräch mit den Betroffenen oft weiter, oder es klärt zumindest die Hintergründe.
Startplätze sind hierzulande i.d.R. erst mal Privatgrund. Den hat jemand, meist ein Verein, zugelassen und die Verantwortung für den Flugbetrieb übernommen. In aller Regel ist das mit Auflagen verbunden, da reden Eigentümer, Gemeinden, Anwohner und Behörden mit. Und wenn diese Auflagen verletzt werden, trifft's den Verein. Nicht den Besucher, der "heuschreckt" zur Not einfach woanders weiter. Weil ihm sowohl sein praktisch nicht vorhandenes Risiko wie auch die sehr geringe Begeisterung der Vereinsmitglieder, den Sheriff zu spielen bzw. sich gar selber dazu zu ernennen, durchaus klar ist, tut er sich leicht, die eigene Freiheit eher großzügig auszulegen. Das ist nicht fein, aber trauriger Alltag.
Ganz besonders unfein ist es freilich, aus dem Hintergrund, sprich in einem Forum, mittels solch nassforscher Rufe zu den Waffen Öl in Feuer zu gießen, die praktischerweise fern von einem selber brennen. Man könnte es auch feige nennen. Bezeichnenderweise habe ich solche Sprüche ja auch noch nie an einem Startplatz (zum Beispiel an einem von unseren) gegenüber den Vereinsmitgliedern vernommen; das ist eher was für Realnamenverweigerer in sicherer Distanz hinter einer Tastatur.
CU
ShouldersStefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Hallo Forix,
ich muß dir mal zu nahe treten. Wahrscheinlich hast du aber sowas von überhaupt keine Ahnung, aber gar nicht.
Ich bin zufällig Vorsitzender eines Vereines und glaub mal, mir und mit Sicherheit auch vielen anderen in solchen Funktionen, die sich schon am ersten Tag der Saison mit Anrufen rumschlagen müssen, weil einmal mehr ein hirniger "Vol Pfosten", die Regeln, die mühselig mit Anwohnern und Behörden erarbeitet wurden,nicht einhält( Parkregeln , Überflugregeln usw.) wollen trotzdem möglichst solidarisch sein und Gäste fliegen lassen.
Denn richtig, wir fliegen auch in anderen Geländen.
Aber hier ist es nicht so, daß ich in 20 km das nächste Gelände kaputt machen kann, wenn es hier nicht mehr geht, sondern jetzt schon mal eben 150 oder 200 km fahren muß. Ein kleiner Schneisenstartplatz, wo ich gerade mal einen Schirm auslegen kann, ein 100 m Hang, wo gerade mal 3 Schirme soaren können, weil er nicht nur niedrig, sondern auch noch kurz ist, eine Pferdezucht in unmittelbarer Nähe.
So, und dann machen ein paar Leute die Arbeit, um sich von den "Vol Pfosten" das Fluggebiet versauen zu lassen.
Es ist leider so was von anders ob ich im Zillertal, in Greifenburg oder so bin, wo ich gerne meinen Obulus bezahle aber tatsächlich eine Menge Schirme Platz haben, (war da schon oft mit 100 und mehr Schirmen in der Luft) oder hier an diesen kleinen, miesen Mittelgebirgsstartplätzen.
Es läßt einen wirklich unter die Decke gehen, so einen Scheiß zu hören, und wenn ich diese juristische Debatte höre, könnte ich k... .
Vielleicht kann man ja mal im Kreise von Vorstandskollegen überlegen, wie man gegenseitig Geländenutzung regeln und anbieten kann, aber
nur für Leute, die sich engagieren und nicht auf Basis der Solidarität anderer rumschmarotzen.
Auf die Gefahr hin, dir zu nahe getreten zu sein mußte ich das los werden.
Viele Grüße
Michael C.Zuletzt geändert von MURMEL; 23.04.2015, 18:45.Kommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
@murmel
Hast Du meinen Beitrag eigentlich gelesen?
Es geht hier nicht darum sinnvolle Regeln zu missachten.
Es geht darum dass ein Vereinsmitglied keine Sonderrechte beanspruchen darf.
Es ist unzulässig jemanden "bestrafen" zu wollen, der noch überhaupt kein "Vergehen" begangen hat.
Ich habe beides in Anführungszeichen gesetzt weil es natürlich nicht Aufgabe von Vereinen ist solche hoheitlichen Aufgaben zu beurteilen/zu vollstrecken.
Mein Beitrag war KEINE Aufforderung sich wie die Sau im Unterholz aufzuführen.
Das der Ettelsberger Verein es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt zeigt sich ja schon daran dass sie eine "Strafgebühr" verlangen, wenn jemand über diesen Vogelpark fliegt.
Als ob sie Polizei und Vollstreckungsbeamte in Personalunion wären.
Ach und noch etwas, von wegen mir "keine Ahnung" zu unterstellen.
Ich kenne es aus "meinem" ehemaligem Verein. Massnahmen betreffs Gastflieger werden gemacht, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Mit "Gästegebühren" wurde schick essen gegangen und Sicherheitstrainings für Vereinsmitglieder bezahlt.
Jaja, der deutsche Verein, ein reiner Hort voll Edelmut und Korruptionsfreiheit.
Man nenne mir ein Gebiet, welches von behördlicher Seite wegen Fehlverhalten von Gastfliegern "dicht gemacht" wurde. Es gibt kein einziges.
Eine Sippenhaftung haben wir in Deutschland zum Glück noch nicht.
@Goeldi
Naja das ist vielleicht bei Dir in Arabien so keine Ahnung aber in Deutschland muss für den Tatbestand des "Hausfriedensbruch" erst einmal ein Gelände umfriedet sein. Viel Spass den Vereinsfliegern wenn sie ihren Startplatz einmauern. Und selbst dann gibt es Einschränkungen. Sonst hätte die Deutsche Bahn den Hooligans wohl schon längst "Hausverbot" erteilt.
Die Staatsanwaltschaft interessieren solche Gschaftlhubereien nicht. Das wird sofort eingestellt.
Daher mein Rat an alle "Verstossenen":
Einfach fliegen gehen, sich nicht einschüchtern lassen, sich zusammenschliessen und den Verein zwingen "den ersten Schritt" zu tun:
Anzeige bei der Polizei, Unterlassungserklärung usw...
Wenn Vereinssherrifs "dicke Backen machen" natürlich freundlich bleiben, erklären dass man sich selbstverständlich rücksichtsvoll an die Regeln halten werde und hier "nur fliegen möchte".
Den Vereinmitgliedern klar machen dass die Mitgliedschaft in einem Verein keine Sonderrechte herleitet!
Wenn dies nichts bringt einfach vorschlagen, er solle zur Klärung die Polizei rufen wenn er meint man tue hier etwas "ungesetzliches"...
In Fluggeländen wo "Startgebühren" oder "Gästemitgliedschaften" angeboten werden: Fragen wofür diese verwendet werden und wie viel eingenommen wurde und wo für die Einnahmen verwendet werden.
Natürlich ist das alles leicht gesagt, gegen das Mobbing vorzugehen, ist nicht einfach. Wer hat schon eine derart starke Persönlichkeit? Wer geniesst dann noch das Fliegen?
Das ist ja auch der "Sinn der Massnahme": Einschüchterung! Die Polizei werden sie nicht rufen, die wird wahrscheinlich auch nicht kommen.
Respekt gebührt denen, die sich dagegen wehren!Zuletzt geändert von Forix; 23.04.2015, 18:52.Kommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Es müssen nicht immer Gastflieger sein, die sich daneben benommen haben, das stimmt wohl. Aber oft sind sie vor Ort unwissend "in die Fallen" getappt und haben bei Anrainern und Grundeigentümern für ablehnende Stimmung gesorgt.
Sobald der/die Grundeigentümer uns die weitere Nutzung untersagen, gilt für ALLE Startverbot. Ohne Zustimmung des/der Grundeigentümer ist auch die Zulassung bzw. deren Verlängerung beispielsweise beim DHV nicht mehr möglich. Und schwupps - weg war das FluggeländeKommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
Der Denkfehler beginnt damit, es als "Bestrafung" zu apostrophieren, wenn man nicht sofort und leicht kriegt, was man will. Von da weg ist es nur ein kurzer Schritt, andere für den Kampf einzuspannen...
Das macht einen nicht zum Troll, es ist bloß unreif. Und natürlich, in dieser Form und anonym an dieser Stelle (vielleicht heisst der zurückhaltende, freundliche fast schüchterne Kerl mit den zwei Startabbrüchen letztes WE am Startplatz in einem anderen Leben ja Forix - weiß man's?), nicht gerade eine Heldeneigenschaft. Aber wie das mit jugendlichem Eifer so ist: das wächst sich vielleicht noch aus
CU
ShouldersStefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
-
AW: Ettelsberg für Gastpiloten gesperrt
@Fornix
Denkst du denn allen Ernstes, dass du einfach deinen Schirm auslegen kannst wo du willst und wann du willst um zu starten? In Deutschland und in vielen sonstigen Ländern brauchst du einen zugelassenen Startplatz und dieses Stück Land gehört jem und wird an jem verpachtet. Sei es ein Verein oder eine Privatperson. Und dieser jem oder einer seine weisungsbefugten wird dir dann den Zutritt verweigern wenn du meinst du könntest einfach tun was du willst. Du hast dann zwar den A oder B Schein und dürftest Auch legal fliegen. Aber ohne Startplatz Zutritt kommst auch du nicht in die Luft. Halt dich also mal lieber an die vorherrschenden Regeln sonst hast Du nämlich Pech gehabt. Oder besser bitte nimm dir nen Anwalt und lerne es auf die harte Tour ....Kommentar
Kommentar