Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

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  • nitramf
    Registrierter Benutzer
    • 10.02.2009
    • 21

    Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

    Hallo!

    ich bin auf der Suche nach einer Gleitschirmhaftpflicht bei der die Mitgliedschaft im DHV nicht notwendig ist.

    Das günstigste was ich bis jetzt gefunden habe ist diese hier: http://www.parawing.de/haftpflicht/

    Würde mich über Tipps freuen

    Viele Grüße,
    nitramf
  • Marty
    • 10.03.2015
    • 301

    #2
    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

    Hallo.

    Ich glaube das preiswerteste für Deutsche und Österreicher ist das Angebot von "Air and More" alias R&V.

    Gucks du:
    Haftpflichtversicherung Paragleiter, Drachenflieger, Falschirmspringer BESTER PREIS! Gleitschirmflieger und Hängegleiter € 2 Mio. Deckung ab € 30 pro Jahr!


    Habe ich auch und ist sogar mein Sohn mitversichert.

    Gruß Marty.
    Gruß, Marty

    Kommentar

    • Gailtaler
      Registrierter Benutzer
      • 10.08.2015
      • 741

      #3
      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

      Zitat von Marty
      Ich glaube das preiswerteste für Deutsche und Österreicher ist das Angebot von "Air and More" alias R&V.
      Fehlen allerdings die Bergekosten.

      Gruß.

      Kommentar

      • DasChristkind
        Registrierter Benutzer
        • 26.03.2015
        • 101

        #4
        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

        Für Österreicher bietet sich hier vielleicht zusätzlich die Versicherung der Bergrettung an.

        "Was umfasst das Leistungspaket?

        Mit der Einzahlung eines Fördererbeitrages von mindestens 24,- EURO * pro Jahr übernimmt die Versicherung der Bergrettung die Deckung der Such- und Bergekosten für Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von EUR 15.000,- pro Person, weltweit. Inkludiert sind auch Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten)...

        ...Wer ist der Versicherungs-Begünstigte?

        Der Schutz umfasst den Einzahler, dessen Ehegatten/Ehegattin oder im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Lebenspartner, sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr."

        Hier finden Sie unsere detaillierten Versicherungsbedingungen der Bergungskostenvorsorge! Fördererversicherung für nur 32€ im Jahr!

        Kommentar

        • DasChristkind
          Registrierter Benutzer
          • 26.03.2015
          • 101

          #5
          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

          Nachtrag:

          Da es sich hierbei um eine "Spende" an die Bergrettung handelt, kann diese steuerlich abgesetzt werden:

          Kommentar

          • WalterB
            Registrierter Benutzer
            • 07.12.2012
            • 262

            #6
            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

            Zitat von DasChristkind
            Für Österreicher bietet sich hier vielleicht zusätzlich die Versicherung der Bergrettung an.

            "Was umfasst das Leistungspaket?

            Mit der Einzahlung eines Fördererbeitrages von mindestens 24,- EURO * pro Jahr übernimmt die Versicherung der Bergrettung die Deckung der Such- und Bergekosten für Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von EUR 15.000,- pro Person, weltweit. Inkludiert sind auch Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten)...

            ...Wer ist der Versicherungs-Begünstigte?

            Der Schutz umfasst den Einzahler, dessen Ehegatten/Ehegattin oder im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Lebenspartner, sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr."

            http://www.bergrettung-salzburg.at/f...l-bedingungen/

            Hallo ,
            Geht auch für Deutsche .
            Gruß Walter

            Kommentar

            • Cupido86
              Registrierter Benutzer
              • 13.11.2013
              • 28

              #7
              AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

              Ich bin mit meiner PRIVAThaftpflicht bei der HDI Gerling. Diese übernehmen das Gleitschirmfliegen mit. Somit fällt dich die Haltehaftpflicht weg, oder?

              Kommentar

              • JKarpf
                Registrierter Benutzer
                • 08.09.2009
                • 126
                • Jürgen Karpf
                • Welden

                #8
                AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                Zitat von Cupido86
                Ich bin mit meiner PRIVAThaftpflicht bei der HDI Gerling. Diese übernehmen das Gleitschirmfliegen mit. Somit fällt dich die Haltehaftpflicht weg, oder?
                Kann ich mir nicht vorstellen. Normalerweise versichert der HDI im Rahmen der Privathaftpflicht nur Kitesurfgeräte, Flugmodelle/Flugdrachen bis 5kg Fluggewicht. Im Paket Wassersport ist noch das Ziehen von Schirmdrachen versichert (jedoch ausdrücklich ohne die gesetzliche Haftpflicht des "Schirmdrachenfliegers"). Bitte kopiere hier doch die Textpassage ins Forum, dann kann ich etwas dazu sagen.

                Kommentar

                • Cupido86
                  Registrierter Benutzer
                  • 13.11.2013
                  • 28

                  #9
                  AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                  Heir das Schreiben: ...

                  Kommentar

                  • marcel1
                    Registrierter Benutzer
                    • 28.08.2007
                    • 3931
                    • Marcel

                    #10
                    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                    Wow, das wäre (nicht nur mir) neu. Und das wäre für den Gerling ein ordentlicher Schlag, wenn das sich so bestätigt.

                    Da müssen wir noch mal genau nachschauen und nachforschen...
                    Wenn es piept - eindrehen...

                    Kommentar

                    • Cupido86
                      Registrierter Benutzer
                      • 13.11.2013
                      • 28

                      #11
                      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                      Wieso wäre die ein ordentlicher Schlag? Ich war letztes Jahr, und werde wahrscheinlich auch dieses Jahr, nur mit meiner Privathaftpflicht fliegen. Schriftlich habe ich es ja..

                      Ich verstehe nicht viel von Versicherungen. Zumindest geben Sie einem das Gefühl, es wäre versichert. Kurz und knapp. Von dem her.. Wieso was zusätzliches buchen?..

                      Aber es wird nur mit "HDI" bestätigt. Nicht mit "HDI Gerling" soweit weiß sind dies zwei unterschiedliche Konzerne. Auch wenn Sie kooperieren und unter einem Dach arbeiten. (Achtung, gefährliches Halbwissen)..

                      Kommentar

                      • JKarpf
                        Registrierter Benutzer
                        • 08.09.2009
                        • 126
                        • Jürgen Karpf
                        • Welden

                        #12
                        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                        Zitat von Cupido86
                        Nicht mit "HDI Gerling" soweit weiß sind dies zwei unterschiedliche Konzerne. Auch wenn Sie kooperieren und unter einem Dach arbeiten. (Achtung, gefährliches Halbwissen)..
                        Der HDI hat dern GERLING vor einigen Jahren übernommen und inzwischen wird nur noch unter HDI firmiert.

                        Erstmal würde ich mich auf diese Bestätigung nicht verlassen, da dieses Risiko in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.

                        Zudem ist als Luftfahrzeughalter (gilt auch für Gleitschirm/Drachen) entsprechend LuftVG eine Halterhaftpflichtversicherung Pflicht:
                        (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

                        Selbst wenn der HDI das Gleitschirmfliegen als mitversichert bestätigt, ist dies keine vorgeschriebene Halterhaftpflicht. Z.B. Du verleihst Deinen Schirm an einen Freund und dieser verursacht einen Schaden. Der Geschädigte kann gleichzeitig dich als Luftfahrzeughalter verklagen als auch den Piloten selbst. Wenn man der Bestätigung Glauben schenkt, wäre zwar das Gleitschirmfliegen versichert, jedoch nicht das Halterrisiko. Die speziellen Lufthaftpflichtversicherungen über DHV (Versicherer auch HDI), parawing, airandmore u.a. sind eine Halterhaftpflichtversicherung nach LuftVG.

                        Kommentar

                        • FliegenWilli
                          Registrierter Benutzer
                          • 14.05.2005
                          • 3721
                          • n.a.

                          #13
                          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                          @Cupido86: Am besten die Füße still halten und dich über gut ausgehandelte Versicherungskonditionen freuen!

                          Wenn die Privathaftpflicht eine ausreichende Deckungshöhe enthält, die die Vorgaben der LuftVG entspricht - warum nicht?!? Musst dich dann nur selbst um die Bergungskosten kümmern. Und verleihen kannst du den Schirm auch nicht mehr, da die Versicherung an dich als Person gebunden ist und nicht mehr am Gerät.

                          HDI und Gerling sind inzwischen "eins". Genauer: HDI hat den Gerling Versicherungskonzern übernommen und laufen unter der Dachgesellschaft Talanx. https://de.wikipedia.org/wiki/Talanx

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                          • MURMEL
                            Registrierter Benutzer
                            • 29.12.2010
                            • 762
                            • Michael Conrad

                            #14
                            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                            Fuesse still halten ist definitiv der falsche Tipp. Du benötigst in Deutschland gem. Luftverkehrsrecht eine Geraetehalterhaftpflichtversicherung. Denn wie beim Auto ist nicht die Person sondern das Gerät versicherungspflichtig.
                            Großzügigerweise braucht bei der Gleitschirmhaftpflichtversicherung das Gerät nicht bezeichnet werden,also wenn du Halter irgendeines Gleitschirmes bist, ist dieses Gerät, dessen Halter du bist, versichert.Dir reicht also definitiv diese Bescheinigung nicht. Das mag zwar spitzfindig klingen, und ob das was für Konsequenzen hat, mag ich nicht beurteilen.
                            Die Beitragsersparnis steht aber nicht im Verhältnis zum eingegangen Risiko.
                            Und wenn das Fliegen eines Gerätes ohne Halterhaftpflichtversicherung eine Straftat ist, hast du auch ein Problem mit deiner Privathaftpflichtversicherung.
                            Du musst dir also bestätigen lassen, dass deine Phv auch als Halterhaftpflichtversicherung dient.
                            Viele Grüße
                            Michael C.


                            Ergänzung : So sieht das beim Auto aus :

                            § 6 PflgVG

                            (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

                            (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

                            (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
                            Zuletzt geändert von MURMEL; 14.02.2016, 11:48.

                            Kommentar

                            • Planer
                              Registrierter Benutzer
                              • 26.11.2009
                              • 261

                              #15
                              AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                              Zitat von MURMEL
                              Fuesse still halten ist definitiv der falsche Tipp. Du benötigst in Deutschland gem. Luftverkehrsrecht eine Geraetehalterhaftpflichtversicherung. Denn wie beim Auto ist nicht die Person sondern das Gerät versicherungspflichtig.
                              Großzügigerweise braucht bei der Gleitschirmhaftpflichtversicherung das Gerät nicht bezeichnet werden,also wenn du Halter irgendeines Gleitschirmes bist, ist dieses Gerät, dessen Halter du bist, versichert.Dir reicht also definitiv diese Bescheinigung nicht. Das mag zwar spitzfindig klingen, und ob das was für Konsequenzen hat, mag ich nicht beurteilen.
                              Die Beitragsersparnis steht aber nicht im Verhältnis zum eingegangen Risiko.
                              Und wenn das Fliegen eines Gerätes ohne Halterhaftpflichtversicherung eine Straftat ist, hast du auch ein Problem mit deiner Privathaftpflichtversicherung.
                              Du musst dir also bestätigen lassen, dass deine Phv auch als Halterhaftpflichtversicherung dient.
                              Viele Grüße
                              Michael C.


                              Ergänzung : So sieht das beim Auto aus :

                              § 6 PflgVG

                              (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

                              (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

                              (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
                              Und so sieht es beim Gleitschirm aus:

                              § 58 LuftVG
                              (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

                              ......
                              15. entgegen
                              a) § 43 Abs. 2 Satz 1,

                              jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Satz 1, eine
                              Haftpflichtversicherung nicht unterhält.

                              (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2, 3, 8a, 9, 12, 12a und 16 kann mit einer Geldbuße bis zu
                              zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu
                              fünfundzwanzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 4, 8, 10, 11, 14 und 15 mit einer
                              Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

                              Ist also nicht das große Problem, kostet maximal 50T€. (Die bei einem Luftsportgerät wohl eher nicht verhängt werden, beim A380 schon eher)

                              Das große Problem ist der große Schaden, also deutlich 6-stellig, der einen in die Privatinsolvenz schickt.

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