Um Unklarheiten über den vermeintlichen Käuferschutz von Gleitschirmen bei Zahlungen über Paypal auszuräumen, sei hier expressis verbis darauf hingewiesen, dass:
Beim Kauf von Gleitschirmen KEIN Käuferschutz besteht!
Bei Paypal steht in der AGB folgendes:
3.2 Anspruch auf Käuferschutz besteht beim Erwerb der meisten Waren und Dienste (einschließlich Fahrkarten, immaterieller Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen:
• Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge)
•
• Nachzulesen unter Anspruchsberechtigung Absatz 3
Es besteht ein hartnäckiger Glaube (deswegen Glaube), dass Käufer von einem Gleitschirm, die über Paypal zahlten einen Käuferschutz hätten.
Dem ist aber nicht so. Zu bedenken gilt, dass eine Versicherung nie zahlt, wenn sie nicht muss, ausser der Betrag ist so klein, dass ein unmotivierter Sachbearbeiter den Schaden einfach durchwinkt.
Beim Kauf von Gleitschirmen KEIN Käuferschutz besteht!
Bei Paypal steht in der AGB folgendes:
3.2 Anspruch auf Käuferschutz besteht beim Erwerb der meisten Waren und Dienste (einschließlich Fahrkarten, immaterieller Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen:
• Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge)
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• Nachzulesen unter Anspruchsberechtigung Absatz 3
Es besteht ein hartnäckiger Glaube (deswegen Glaube), dass Käufer von einem Gleitschirm, die über Paypal zahlten einen Käuferschutz hätten.
Dem ist aber nicht so. Zu bedenken gilt, dass eine Versicherung nie zahlt, wenn sie nicht muss, ausser der Betrag ist so klein, dass ein unmotivierter Sachbearbeiter den Schaden einfach durchwinkt.
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