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Ist ja witzig, da dürfte meine Freundin im Nachbarland mit mir nur im Tandem fliegen (obwohl bei ihr daheim die Ausbildung intensiver als hierzulande ist)...
CU
Shoulders
Echte Vögel kotzen nicht!
Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
Gastpiloten aus folgenden Ländern dürfen ab 1. März mit ihrem gültigen Schein A oder A+B in ihrem eigenen Land dann in Österreich uneingeschränkt nach A oder A+B fliegen.
Die Gastflugregel hiermit einfach erklärt. Wie Segelohr finde ich ist es ein großartiger positiver Schritt daher großen Dank an die Beteiligten!
1. Australien,
2. Königreich Dänemark,
3. Bundesrepublik Deutschland
4. Französische Republik,
5. Italienische Republik,
6. Republik Kroatien,
7. Litauen,
8. Königreich der Niederlande,
9. Königreich Norwegen,
10. Republik Polen,
11. Republik Portugal,
12. Rumänien,
13. Königreich Schweden,
14. Schweizerische Eidgenossenschaft,
15. Slowakische Republik,
16. Republik Slowenien,
17. Tschechische Republik,
18. Ukraine,
19. Ungarn und
20. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
habe das nun 3 mal gelesen,finde aber nichts übers tandemfliegen-bin ich zu blöd dafür.
grüße jürgen
Geht mir genauso. Bezieht sich ja expressis verbis nur auf die Grundberechtigung (aka A Schein) und Überlandberechtigung (B Schein). Heißt also das ausländische Piloten (nicht D und CH) keine Tandemflüge in A machen dürfen, auch nicht privat und entgeldlos, weil ihre ausländische Tandemberechtigung nicht durch oben genannte Verordnung eingeschlossen ist. Für D und CH gibt es ja bilaterale Abkommen.
Sehe ich das so richtig?
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