Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

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  • FlyingDentist
    Registrierter Benutzer
    • 19.02.2007
    • 535
    • Michael

    #46
    AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

    Zitat von ThommyW
    ich bin mir sicher
    Tja wenn Du Dir sicher bist, bist Du Dir sicher! Argumente sind dann natürlich eher eine Beleidigung ...

    Michael

    PS: Ach ja, die hier waren sich auch alle sehr sicher :-)

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    • LinkingWings
      Registrierter Benutzer
      • 21.11.2008
      • 262
      • Dirk Soboll

      #47
      AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

      Also, ich hätte gern einen Mehrwert, und zwar in Form einer Sicherheit darüber, wann wer und wie versichert ist. Ich habe nie und nirgends in meinen Ausbildungs- oder Versicherungsunterlagen irgendetwas gefunden, das darauf hinweist, das ein Tandempilot kein Tandempassagier sein kann und somit von der Passagierhaftpflichtversicherung nicht gedeckt ist.
      Heisst das nun definitiv, das ich keinen Tandempiloten mitnehmen sollte und mich auch nicht mitnehmen lasse?
      Und was ist, wenn wir uns gegenseitig "trainieren", wenn wir beide Fluglehrer sind, oder ich als Fluglehrer einen Tandempiloten nach zB längerer Flugpause trainiere? Oder ein paar Tricks zeige, auch wenn er aktuell fliegen darf (90 Tage)?

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      • DerPeter
        Registrierter Benutzer
        • 20.08.2012
        • 164

        #48
        AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

        Hallo zusammen,
        ich habe gerade kurz den Versicherungsexperten aus unserer Familie gefragt, um Euch keinen totalen Quatsch zu erzählen, und wurde in der Grundtendenz bestätigt:
        Wenn Ihr wissen wollt, was von Eurem Versicherungs-Vertrag gedeckt ist, könnt Ihr eine "rechtsverbindliche Auskunft" in der Zentrale Eurer Versicherung einholen. Danach könnt Ihr sicher sein, ob bzw. inwieweit z.B. Euer Ehemann der selbst Tandempilot ist als Euer Passagier durch Eure Tandem-Halterhaftpflicht-Versicherung geschützt ist.

        Die Empfehlung war noch, nicht (nur) den Versicherungs-Vertreter zu fragen, da dessen Auskunft im Zweifel nicht rechtlich bindend sein könne.

        Grüße
        Peter

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        • Wolkengeflüster
          Registrierter Benutzer
          • 21.10.2002
          • 995

          #49
          AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

          Hallo zusammen,

          der Tipp mit der rechtsverbindlichen Auskunft finde ich gut.

          Ich habe mir bei meiner Lebensversicherung, die ich lange vor Begin meiner Drachenfliegerkarriere abgeschlossen hatte,
          bestätigen lassen das "Drachenfliegen" nicht ausgeschlossen ist.
          Das ist eine eindeutige Aussage.

          Grüssle

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          • moses
            Registrierter Benutzer
            • 11.07.2001
            • 2212
            • Gerhard
            • Allgäu

            #50
            AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

            Wenn wir exemplarisch die am meist verbreitetsten Passagierhaftpflichtversicherungen anschauen, das wären:

            DHV über Gerling (CSL-Deckung)
            AirandMore über AXA (CSL-Dekcung)

            anhand der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen kann ich nicht erkennen woraus dieses Problem entstehen soll. Hier Auszug aus AXA
            Beförderung oder der Mitnahme von Personen (außerhalb der Flugausbildung)
            In erster Linie geht es mir als Tandempilot darum einen gerechtfertigten Anspruch ersetzt zu bekommen und einen ungerechtfertigten abgewehrt.

            Die Frage von Dirk habe ich nie verfolgt...

            Gruß Moses
            Zuletzt geändert von moses; 11.02.2018, 20:09. Grund: P.S. Bezog sich auf die Passagierdefinition, selbstredend müssen immer die tatsächlich zugrundeliegenden Bedingungen betr.wer

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