Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Uli Straßer
    Registrierter Benutzer
    • 24.10.2006
    • 1034

    #16
    AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

    Wenn du nach Meinung deines Fluglehrers so weit bist, dass du selbständig in einem für die Schulung zugelassenen Fluggelände Höhenflüge "sammeln" kannst, dann kann das theoretisch überall auf der Welt stattfinden. Muss halt ein gemäß DHV-Ausbildungsregeln schulungstaugliches Gelände sein. Dann erteilt dir dein Fluglehrer (vorab) einen Flugauftrag und du fliegst. Mit entsprechender Dokumentation wird die Schule dir das dann glauben und anrechnen. Aber das musst du mit deiner Flugschule/-lehrer vorher klären.

    Gruß

    Uli

    PS: So war es zumindest in meinen Fluganfängen, keine Ahnung, ob das jetzt auch noch so geregelt ist

    Kommentar

    • -patrick-
      Registrierter Benutzer
      • 22.01.2018
      • 70

      #17
      AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

      Zitat von Uli Straßer
      PS: So war es zumindest in meinen Fluganfängen, keine Ahnung, ob das jetzt auch noch so geregelt ist
      Aktuelle Regelung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom DHV:

      "11 . „Höhenflugausweis“ ist die Bestätigung der Alleinübungsreife des Flugschülers nach der Ausbildung gemäß Abschnitt III. Nr. 1.1. (theoretische Grundausbildung) und 2.1.1. (praktische Grundausbildung) sowie 1.2. (Theorieausbildung beschränkter Luftfahrerschein) und mindestens 10 Höhenflügen nach 2.1.2. (beschränkter Luftfahrerschein Höhenflugausbildung) in der jeweiligen Startart durch den Ausbildungsleiter. Mit dieser Bestätigung kann der Bewerber für die Dauer von 36 Monaten in Übungsgeländen mit Einwilligung des dort zuständigen Ausbildungsleiters Übungsflüge ohne Fluglehrer durchführen. Sie darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber im jeweiligen Übungsgelände mindestens 5 Alleinflüge unter Fluglehreraufsicht durchgeführt hat. Der Höhenflugausweis gilt zusammen mit der Einwilligung als allgemeiner Flugauftrag."

      Gruß Patrick

      Kommentar

      Lädt...