Heute Morgen klingelte meine Postzustellerin:"Hallo, ich hab da ein Einschreiben aus Italien ..."
Ja tatsächlich aus Borgo, ein paar Kilometer nordwestlich von Bassano, der Brenta entlang. Es war ein Bußgeldbescheid über € 112,50 wegen zu schnellen Fahrens. Man hatte mich vor fast einem Jahr im 70er Bereich in Höhe der Ortschaft Grigno mit 81 km/h geblitzt und legt mir, nach Abzug der Messtoleranz, eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von sage und schreibe 6 km/h zur Last.
Wenn ich innerhalb von 5 Tagen (ab heute) bezahle, vorzugsweise mit Kreditkarte, bekomme ich sogar 30% Rabat und man fordert nur € 87,90.
Sollte ich aber binnen 60 Tagen die dann fälligen € 112,50 nicht zahlen, erhöht sich der Betrag automatisch auf € 194,50, der dann unmittelbar vollstreckt (Gerichtsvollzieher!!) werden wird.
Natürlich kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen, der aber automatisch abgelehnt wird, falls er nicht in italienisch abgefasst ist. Aber selbst wenn man des Italienischen mächtig ist oder einen entsprechenden Übersetzer kennt, fiele man der Ablehnungswillkür des Prefetto anheim mit der Konsequenz, dass sich der Bußgeldbetrag im Falle der Ablehnung so oder so verdoppelt und weitere Kosten anfallen.
Sollte man das zu vermeiden suchen, indem man sich direkt an die Justiz wendet, müsste man allerdings die Anwesenheitspflicht bei der gerichtlichen Verhandlung in Kauf nehmen und sicher über einen angemessen italienischen Wortschatz verfügen, der über „una birra grande“, „una pizza senza acciughe“ oder „il conto, per favore“ einiges hinaus geht!
.... der Betrag wurde meiner Kreditkarte schon belastet.
In diesem Sinne buona domenica!
Michael
PS: Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich liebe Italien aber welchen Bußgeldbescheid hätte ich denn bekommen, wenn ich dort 20 km/h (in der Bundesrepublik € 30,- kein Punkt!) zu schnell gewesen wäre?
Ja tatsächlich aus Borgo, ein paar Kilometer nordwestlich von Bassano, der Brenta entlang. Es war ein Bußgeldbescheid über € 112,50 wegen zu schnellen Fahrens. Man hatte mich vor fast einem Jahr im 70er Bereich in Höhe der Ortschaft Grigno mit 81 km/h geblitzt und legt mir, nach Abzug der Messtoleranz, eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von sage und schreibe 6 km/h zur Last.
Wenn ich innerhalb von 5 Tagen (ab heute) bezahle, vorzugsweise mit Kreditkarte, bekomme ich sogar 30% Rabat und man fordert nur € 87,90.
Sollte ich aber binnen 60 Tagen die dann fälligen € 112,50 nicht zahlen, erhöht sich der Betrag automatisch auf € 194,50, der dann unmittelbar vollstreckt (Gerichtsvollzieher!!) werden wird.
Natürlich kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen, der aber automatisch abgelehnt wird, falls er nicht in italienisch abgefasst ist. Aber selbst wenn man des Italienischen mächtig ist oder einen entsprechenden Übersetzer kennt, fiele man der Ablehnungswillkür des Prefetto anheim mit der Konsequenz, dass sich der Bußgeldbetrag im Falle der Ablehnung so oder so verdoppelt und weitere Kosten anfallen.
Sollte man das zu vermeiden suchen, indem man sich direkt an die Justiz wendet, müsste man allerdings die Anwesenheitspflicht bei der gerichtlichen Verhandlung in Kauf nehmen und sicher über einen angemessen italienischen Wortschatz verfügen, der über „una birra grande“, „una pizza senza acciughe“ oder „il conto, per favore“ einiges hinaus geht!
.... der Betrag wurde meiner Kreditkarte schon belastet.
In diesem Sinne buona domenica!
Michael
PS: Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich liebe Italien aber welchen Bußgeldbescheid hätte ich denn bekommen, wenn ich dort 20 km/h (in der Bundesrepublik € 30,- kein Punkt!) zu schnell gewesen wäre?
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