Welche Bahn fährt an Ostern?
Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
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Zuletzt geändert von Born2Fly; 03.04.2020, 11:42.https:// -
Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!
BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Gestern am Hochgern, Marquartstein sind um 15 Uhr zwei Skyschirme in aller Ruhe geflogen und haben gut aufgedreht. Gehe mal davon aus, dass es dort noch erlaubt ist, oder?
CU TobiKommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Der Hochgern ist auch auch kein vom DHV freigegebener Startplatz, also greifen da DHV Maßnahmen nicht ... man kann sich am Hochgern theoretisch auf Gewohnheitsrecht berufen, und da die Ausgangsbeschränkungen Einzelsport vor dem Haus ausdrücklich beführwortet, dürfte die Ausgangsbeschränkung auch nicht das Problem sein ... aber ich denke es waren eh Arbeitsflüge ...Zuletzt geändert von hochrueck; 03.04.2020, 14:49.Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es genausowenig wie einen zugelassenen Startplatz am Hochgern. Weil der noch in D liegt, fliegt man dort immer illegal - und jetzt außerdem auch noch sozial bedenklich. Kann man machen, muss man aber nicht - ich wohn da und lass es gerade trotzdem bleiben...
CU
Shoulders
"Echte Vögel kotzen nicht!"Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Und Gewohnheitsrecht gibt es nicht im Luftrecht. Deshalb heißt es auch Luftrecht und eben nicht Gewohnheitsrecht. Der Start dort oben ist luftrechtlich in D nicht erlaubt.
Es wurde zwar bisher geduldet - nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter - aber illegal war es und ist es immer noch. Zu normalen Zeiten mag man noch darüber hinwegsehen, tut ja keinem weh. Aber diesen schönen Hike&Fly Berg in so sensiblen Zeiten wie diesen mit so einer wirklich saublöden Aktion zu gefährden ist einfach schäbig und nur als egoistisch zu bezeichnen und macht es keinen Deut legaler.
Hier ist einer der Übeltäter, eher nicht mit und von Skywalk. Angeblich wusste er nichts vom Flugverbot. Klasse Flugvorbereitung
Zuletzt geändert von Uli Straßer; 03.04.2020, 14:55.Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Tja, im Fall Hochgern ist das aber so. Man kann ja nicht alles wissen, jetzt weißt du es
Es zur Zeit bleiben zu lassen und sich anderweitig fit zu halten ist angebracht, da stimme ich zu.Zuletzt geändert von hochrueck; 03.04.2020, 14:50.Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Mal langsam, bitte erst lesen und dann schreiben. Der Augenzeuge schreibt von Skyschirmen, das hat nichts mit Skywalk zu tun.
Und Gewohnheitsrecht gibt es nicht im Luftrecht. Deshalb heißt es auch Luftrecht und eben nicht Gewohnheitsrecht. Der Start dort oben ist luftrechtlich in D nicht erlaubt.
Es wurde zwar bisher geduldet - nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter - aber illegal war es und ist es immer noch. Zu normalen Zeiten mag man noch darüber hinwegsehen, tut ja keinem weh. Aber diesen schönen Hike&Fly Berg in so sensiblen Zeiten wie diesen mit so einer wirklich saublöden Aktion zu gefährden ist einfach schäbig und nur als egoistisch zu bezeichnen und macht es keinen Deut legaler.
Hier ist einer der Übeltäter, eher nicht mit und von Skywalk. Angeblich wusste er nichts vom Flugverbot. Klasse Flugvorbereitung
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Wird Zeit, dass man es nicht mehr heimlich machen muss.
CU TobiKommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Man "muss" gerade überhaupt nichts heimlich machen. Ist ja nicht gerade so, als würden Mütter ihre Kinder via Schwarzmarkt ernähren oder ungenannte Helden Staatsopfer außer Landes schmuggeln
Man kann freilich gerade mal sein Spaßbedürfnis hintan stellen. OK, einige können das ums Verrecken nicht, aber das ist ein Empathie- und Einsichtsdefizit, nichts Verteidigenswertes.
CU
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Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Von mir auch nicht. Das findet man anderswo im Netz und daher ist es nur legitim, es auch hier zu zeigen (hier sehen es wenigstens nur Flieger bzw. den Fliegern Wohlgesonnene - hoffe ich).
Besonders schade finde ich es in diesem Fall, dass der/die/das-jenige einen Berg missbraucht, der noch nicht für uns Flieger verbrannt ist und diesen Startplatz durch sein egoistisches Handeln massiv gefährdet. Hätte doch auch auf die Oberauerbrunst oder auf den Brennkopf (ja, ist in A, aber kann man auch von D hinwandern) oder irgendeine NoName-Wiese gehen können.
Beide gleich ums Eck, nahezu gleiche Startrichtung und leider wegen des Vetos der Grundstücksbesitzer - auch genau wegen solcher Kandidaten wie auf dem Foto, die sich einen Dreck um Regeln scheren - dauerhaft für uns als Startplätze verloren. Warum geht einer ohne Sinn und Verstand für alles neben ihm nicht da rauf? Ok, ich vermute, sowohl Verstand als auch fliegerische und kreative Fähigkeiten absolute Fehlanzeige und er kennt halt nichts anderes und außerdem ist es ihm eh egal.
"Verboten" ist sowohl der Start auf dem Foto als auch an den beiden bereits verbrannten Geländen. Die persönlichen Konsequenzen beim Erwischtwerden wären für den "Piloten" die gleichen - ok, in Tirol wär's momentan wohl etwas teurer, aber den deutschen Schein könnte er vermutlich nicht abgenommen bekommen . Aber nein, es muss noch ein weiters - noch nicht verbranntes - Gelände in Gefahr gebracht werden...
Genau um diese Kandidaten geht es in meinem Plädoyer für die Einhaltung des temporären Startverbotes. Der muss echt aufpassen .Zuletzt geändert von Uli Straßer; 03.04.2020, 17:46.Kommentar
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