Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Uli, hör auf. Die, die sich gerade die Hände reiben, Dich endlich auf die persönliche Ebene (herunter) gezogen zu haben, sind es nicht wert. Du verlierst nicht, wenn Du das ignorierst - Du gewinnst: Seelenfrieden und Respekt. Mein Tipp: Ignore+1 (dann siehst Du dasselbe wie ich: ein paar Rationale und höchstens noch das Echo von irgendwelchem Müll, der selbst jedoch gar nicht mehr stört)
CU
Shoulders
"Echte Vögel kotzen nicht!"Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behaltenKommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Er nu wieder...unser Blockwart ist wieder da...Mädchenblockwart.Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Ui... was muss ich da lesen: Oberauer und Rechenberg "zu"?
Das waren beides wunderschöne WalkAndFly-Gelände. Die Oberauer hatte ja normalerweise gerade im Frühjahr ein paar schöne Tage ermöglicht.
Wie kam es dazu? (Auch um den Druck hier mal aus der Diskussion zu nehmen)Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Contenance bitte, langsam gehen dir echt die Pferde durch.
Gedroht hast nur du, dass das böse rechtliche Konsequenzen haben würde (korrigiere: könnte) wegen dem Foto. Ich habe rein hypothetisch geantwortet.
Das war keine Drohung sondern ein Ratschlag.Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!
BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Danke shoulders, für den gut gemeinten Tipp, aber ich habe da kein Problem damit . Es macht mir ja Spaß und man muss auch nicht alles so ernst nehmen, wie es geschrieben wird. Und daher, einer geht noch, dann geh ich schlafen.
Alsooo, ich habe jetzt noch einmal auf Grund einiger Posts in Sachen Urheberrecht, vermeintliche Drohungen etc. das Ganze eher von der wissenschaftlichen Seite betrachtet. Nach eingehender Betrachtung des besagten Fotos ist es mir zwar auch unter Zuhilfenahme modernster Bildanalysesoftware leider nicht geglückt, die Identität des Individuums oder Pappkameraden herauszufinden, aber eine sehr interessante Erkenntnis ergab sich dennoch daraus.
Die Kopfgröße erscheint im Verhältnis zum Rumpf bzw. Rest des Individuums für einen durchschnittlichen Mitteleuropäer deutlich zu klein. Das legt den direkten Rückschluss auf ein stark degeneriertes Gehirn nahe (umgebender Helm hin oder her, macht es auch nicht besser), was auch durch die bisher bekannten Begleitumstände wie Motivation und Taten des Individuums stark untermauert wird.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass dieses Gehirn - wie hier vermutet - eine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes auslösen könnte, dann würde sich meine soeben ausgeführte Theorie vollständig bestätigen. Wenn man nämlich jemanden bei einer Ordnungswidrigkeit - und das ist ein Start dort - fotografiert, dann ist das Recht am Bild eher sekundär, es dient vielmehr als Beweismaterial. Ein schlecht aufgelegter Richter könnte hier durchaus auch eine Straftat erkennen, da ja trotz eindeutigem Startverbot im Zusammenhang mit den geltenden Ausnahmeregeln ein schwerer Eingriff in den Luftverkehr gegeben sein könnte, weil z.B. die Besatzung von Rettungsflügen (z.B. schwerstkranker Corona-Patienten oder anderer verunfallter Bewegungsjunkies), die nun wirklich nicht mit Gleitschirmfliegern in der Luft rechnet, da es ja verboten ist - behindert oder gar gefährdet werden hätte können oder ein Rettungsflug wegen eines verunfallten Gleitschirmidioten unnötig ausgelöst hätte werden können, währenddessen dieser Heli anderswo wahrlich sinnvoller gebraucht hätte werden können.
Aber vielleicht habe ich mich oder meine Software sich ja auch getäuscht und es erfolgt gar keine Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Wie auch immer, in entspannter Erwartung jedmöglicher Szenarien gehe ich jetzt ins Bett (damit ich für morgen wieder fit bin ).Zuletzt geändert von Uli Straßer; 03.04.2020, 22:48.Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Pathologisch.Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Ich vermute, dass Ihn das mit dem Blockwart getroffen hat. Die Selbsterkenntnis schmerzt natürlich.
Und nein, ich war nicht der Pilot. Dann wäre Dir Deine Anzeige sicher. Da Du die Person zusätzlich auch noch öffentlich als Arschloch beleidigst hilft natürlich sehr. Kann man nur hoffen das Ihn jemand hierauf hinweist und das seinen rechtlichen Lauf nimmt.
Darüber hinaus, die Person auf dem Bild muss nicht klar zu erkennen sein. Aber, wer einen Jura Abschluss der WhatsApp Unversität hat, ist für Fakten natürlich schwer erreichbar.
Das „Bildnis“ – Abgebildeter muss erkennbar sein
Ein „Bildnis“ i.S.d. § 22 KunsturhG ist grundsätzlich jede bildliche Darstellung einer Person, durch welche der abgebildete Mensch erkennbar ist. Es kommt also darauf an, ob andere anhand der Abbildung die Identität der Person ausmachen können. Dafür müssen nicht etwa die Gesichtszüge sichtbar sein. Vielmehr kann eine Person auch aufgrund ihrer Haltung, Figur, auffälligen Frisur oder durch eine bestimmte, für die Person typische Pose erkannt werden. Es reicht zudem, dass nur nahe Bekannte den Abgebildeten erkennen könnten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt 2005 entschieden, dass ein sog. Augenbalken nicht ausreicht, um die Erkennbarkeit einer Person auszuschließen. Denn anhand des restlichen Teils des Gesichts, der Frisur, des Körpers und der Beschreibung der Umstände könne die Person ggf. noch vom näheren Bekanntenkreis identifiziert werden (Urt. v. 26.07.2005, Az. 11 U 13/03). Auch muss die Person nicht deutlich abgebildet sein. Schwer erkennbare, verpixelte Aufnahmen aus einer Überwachungskamera können ausreichen. Sogar eine Zeichnung, Maske, Karikatur, Puppe oder Figur aus einem Computerspiel kann immer noch einer Person so zeigen, dass sie erkennbar ist.
Noch.
Verlierst du langsam deine Fassung?
Das ist so nicht richtig.
Wenn der Fotograph die Rechte von der Person, die abgelichtet worden ist, nicht schriftlich bekommen hat, sieht's für den Fotographen nicht so gut aus.
Besonders da er das Bild ja anscheinend schon mal in's Netz gestellt hat.
Aus 2 mal Unrecht wird nicht Recht.
Und genau wie bei einem Startplatz gibt es da auch kein Gewohnheitsrecht.Zuletzt geändert von ShaunLaFranco; 03.04.2020, 23:09.Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Der größte Irrationale im ganzen Forum, und der Einzige hier, der seine Persönlichkeitsprobleme mal so richtg auslebt, der sich andauernd nur im Stil und Ton vergreift, redet von Rationalen. Aber natürlich nur von ein paar Wenigen plus sich selbst. Gewagte Hypothese....da muss schon der kleine Bub davon geträumt haben König zu sein oder Pipi Langstrumpf.
Pathologisch.
Thema verfehlt, setzen. Sechs. 🤔Kommentar
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AW: Ostern, wohin zum fliegen? Welche Bahn fährt?
Hilfe, ich habe gerade brandheiß erfahren, dass die Küchenschaben die Weltherrschaft übernehmen wollen! Nun geht es wirklich zu Ende...Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.Kommentar
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Alsooo, ich habe jetzt noch einmal auf Grund einiger Posts in Sachen Urheberrecht, vermeintliche Drohungen etc. das Ganze eher von der wissenschaftlichen Seite betrachtet. Nach eingehender Betrachtung des besagten Fotos ist es mir zwar auch unter Zuhilfenahme modernster Bildanalysesoftware leider nicht geglückt, die Identität des Individuums oder Pappkameraden herauszufinden, aber eine sehr interessante Erkenntnis ergab sich dennoch daraus.Was ist bei Personenfotos rechtlich zu beachten? Recht am eigenen Bild. Fotos auf öffentlichen Veranstaltungen
Wenn man sich mal das Recht am eigenen Bild durchliest wird man feststellen, das nicht unbedingt das Gesicht der abgebildetetn Person zu erkennen sein muss sondern es genügen auch Merkmal die auf die Person schliessen lässt.
Sprich: Startplatz, Schirmmarke, Schirmfarbe, Jacke und Helm können diesen Piloten schon einzigartig und damit erkennbar werden lassen.
>Jetzt kommt wieder ein retorisches und witzig gemeintes Stilmittel um den Piloten möglichst dumm und kriminell darzustellen...>
Wenn man nämlich jemanden bei einer Ordnungswidrigkeit - und das ist ein Start dort - fotografiert, dann ist das Recht am Bild eher sekundär, es dient vielmehr als Beweismaterial.
Aber das ist ja genau das was im Moment passiert, denn...
Ein schlecht aufgelegter Richter könnte hier durchaus auch eine Straftat erkennen, da ja trotz eindeutigem Startverbot im Zusammenhang mit den geltenden Ausnahmeregeln ein schwerer Eingriff in den Luftverkehr gegeben sein könnte... Blah, Blah, Blah
Maximal!
Oder hast du noch ein Bild wo er startet und abhebt?
Im Zweifel für den Angeklagten.
Deutsches Recht.Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!
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