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Vielen Dank für euer Verständnis.
Original geschrieben von Albra Muss man nach den neuen Regeln für den B-Schein in der Praxis-Prüfung nur noch Starten, eine Acht fliegen und in einem 30m-Kreis landen?
Albra
Anstelle der bisherigen Praxisprüfung absolviert der Prüfling einen Streckenflug von 10 km (GS) und 20 km (HG)
OLC ohne B-Schein ?
Dann hat dich bei deinen Streckenflügen vermutlich der Wind aus dem einzuhaltenden Trichter geweht
Spaß beiseite,
ich kenne auch einige Fälle, die mit dem A-Schein am OLC teilgenommen haben. Deswegen werde ich heuer auch noch schnell den B-Schein machen, um den OLC zu legalisieren...
Original geschrieben von Albra Dann sollte der DHV mal seine Homepage ändern.
10km Strecke mit dem GS - mit vorher angesagtem Zielpunkt?
Albra
Der DHV wird sicherlich alsbald nach dem Inkrafttreten (Mai 2003) seine Homepage ändern.
Von einem vorgegebenen Zielpunkt ist bisher keine Rede, aber es könnte natürlich sein, dass der DHV das und anderes noch in die
„Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten des DHV“ (APO) einbaut. zumal der DHV als Beauftragter nach § 31c LuftVG weitreichende Kompetenzen zur Gestaltung der Ausbildung erhalten hat.
Bisher heißt es im DHV-Entwurf zu den APO:
"Neu! (GS und HG) Praxisprüfung
Anstelle der bisherigen Praxisprüfung absolviert der Prüfling einen Streckenflug von 10 km (GS) und 20 km (HG)".
wie sieht es dann jetzt für die Flachlandflieger aus? Wie soll ich vorhergesagt (also mehrere Tage; damit der Prüfer auch da ist) 10 km oder 20 km von der Winde wegfliegen?
Läuft es darauf hinaus, dass ich entweder mit den Wetterbedingungen am Prüfungstage sehr viel Glück haben muss bzw. zur Prüfung "1000 Kilometer" in die Berge fahren soll. Wäre ja dann ein wunderbarer Beitrag zum Umweltschutz.
wie sieht es dann jetzt für die Flachlandflieger aus? Wie soll ich vorhergesagt (also mehrere Tage; damit der Prüfer auch da ist) 10 km oder 20 km von der Winde wegfliegen?
Läuft es darauf hinaus, dass ich entweder mit den Wetterbedingungen am Prüfungstage sehr viel Glück haben muss bzw. zur Prüfung "1000 Kilometer" in die Berge fahren soll. Wäre ja dann ein wunderbarer Beitrag zum Umweltschutz.
Habe leider beim DHV nix's dazu gefunden.
Soweit ich es verstanden habe, gibt's gar keinen Prüfer mehr zur Abnahme, dein Fluglehrer gibt Dir den Flugauftrag wenn immer es passt, und wenn Du den Auftrag erfüllst, macht der Fluglehrer den Papierkram, schickt's zum DHV und Du kriegst dein Beiblatt. So jedenfalls ist es in der neuen Windenschleppausbildung geregelt.
wie würde es dann mit der Theorie-Prüfung ablaufen. Kann jetzt der Fluglehrer auch diese "Prüfung" abnehmen?
Gruß
Meine Vermutung wäre nein, soweit ich weiß, ändert sich bei der Theorie überhaupt nichts.
Aber wenn Du Gewißheit willst, stell deine Frage doch einfach ins "Fragen an den DHV/Ausbildung" Forum. Ich gestehe hier Halbwissen ein und möchte lieber gar nichts mehr dazu sagen als zu spekulieren.
Gruß,
MD
P.S. Ich vermute mal, daß sich eine Menge B-Prüfungen in Gebiete verlagern, in denen Streckenflüge relativ einfach möglich sind, wie z.B. Silian...
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