Hallo,
grundlegend ist klar das ein Pilot mit einem Fluggerät eine Gerätehaftplichtversicherung benötigt.
Mein aktueller Informationsstand ist auch das über die Gerling-Versicherung auch mehrer Fluggeräte (HG bzw. PG) eines Piloten abgesichert sind. Ist das korrekt?
Wenn ich nun mein Zweitgerät an einen Fliegerkollegen ab und zu verleihe (unentgeldlich) und er richtet damit einen Schaden an. Kommt in diesem Fall auch meine Gerätehaftpflicht für den Schaden auf? Auf was muss man dabei achten?
Theoretisch bin ich dazu verpflichtet den Versicherungsnachweiß bei jedem Flug griffbereit zu haben. Wenn wir beide gleichzeitig Fliegen, reicht dann für den Fliegerkollegen eine Kopie meines Versicherungsnachweises aus?
Habe leider zu den Fragen bei Gerling und im Forum noch nichts gefunden.
Gruß
grundlegend ist klar das ein Pilot mit einem Fluggerät eine Gerätehaftplichtversicherung benötigt.
Mein aktueller Informationsstand ist auch das über die Gerling-Versicherung auch mehrer Fluggeräte (HG bzw. PG) eines Piloten abgesichert sind. Ist das korrekt?
Wenn ich nun mein Zweitgerät an einen Fliegerkollegen ab und zu verleihe (unentgeldlich) und er richtet damit einen Schaden an. Kommt in diesem Fall auch meine Gerätehaftpflicht für den Schaden auf? Auf was muss man dabei achten?
Theoretisch bin ich dazu verpflichtet den Versicherungsnachweiß bei jedem Flug griffbereit zu haben. Wenn wir beide gleichzeitig Fliegen, reicht dann für den Fliegerkollegen eine Kopie meines Versicherungsnachweises aus?
Habe leider zu den Fragen bei Gerling und im Forum noch nichts gefunden.
Gruß
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