Gerätehaftplicht - mehrere Geräte

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    Gerätehaftplicht - mehrere Geräte

    Hallo,

    grundlegend ist klar das ein Pilot mit einem Fluggerät eine Gerätehaftplichtversicherung benötigt.

    Mein aktueller Informationsstand ist auch das über die Gerling-Versicherung auch mehrer Fluggeräte (HG bzw. PG) eines Piloten abgesichert sind. Ist das korrekt?

    Wenn ich nun mein Zweitgerät an einen Fliegerkollegen ab und zu verleihe (unentgeldlich) und er richtet damit einen Schaden an. Kommt in diesem Fall auch meine Gerätehaftpflicht für den Schaden auf? Auf was muss man dabei achten?

    Theoretisch bin ich dazu verpflichtet den Versicherungsnachweiß bei jedem Flug griffbereit zu haben. Wenn wir beide gleichzeitig Fliegen, reicht dann für den Fliegerkollegen eine Kopie meines Versicherungsnachweises aus?

    Habe leider zu den Fragen bei Gerling und im Forum noch nichts gefunden.

    Gruß
  • Vibe
    Registrierter Benutzer
    • 02.09.2002
    • 3749
    • Claus Bönnhoff
    • Herdecke

    #2
    Re: Gerätehaftplicht - mehrere Geräte

    Original geschrieben von mivoigt
    Hallo,

    grundlegend ist klar das ein Pilot mit einem Fluggerät eine Gerätehaftplichtversicherung benötigt.

    Mein aktueller Informationsstand ist auch das über die Gerling-Versicherung auch mehrer Fluggeräte (HG bzw. PG) eines Piloten abgesichert sind. Ist das korrekt?

    Wenn ich nun mein Zweitgerät an einen Fliegerkollegen ab und zu verleihe (unentgeldlich) und er richtet damit einen Schaden an. Kommt in diesem Fall auch meine Gerätehaftpflicht für den Schaden auf? Auf was muss man dabei achten?

    Theoretisch bin ich dazu verpflichtet den Versicherungsnachweiß bei jedem Flug griffbereit zu haben. Wenn wir beide gleichzeitig Fliegen, reicht dann für den Fliegerkollegen eine Kopie meines Versicherungsnachweises aus?

    Habe leider zu den Fragen bei Gerling und im Forum noch nichts gefunden.

    Gruß
    Ich bin mir nicht 100% sicher, aber wenn ich mich recht an den Luftrecht-Unterricht zu meinem A-Schein erinnere, dann ist die Versicherung rein personen bezogen. D.H. wenn Dein Kollege fliegen will, egal mit was für einem Gerät, dann muss er sich selber versichern. Ausnahme sind hier nur die Teilnahme an einem Kurs in einer Flugschule, wo die Versicherung der Schule einspringt.

    Fliegergrüße

    Claus

    Kommentar

    • JuergenH
      Registrierter Benutzer
      • 23.10.2001
      • 107

      #3
      im DHV stehts.....

      weiß nicht wo du im DHV gelesen hast, aber da steht doch klar drin daß die Mitbenutzung berechtigter Dritter abgedeckt. Berechtigter Dritter ist immer der dem du deinen Schirm überläßt......und das gilt für alle deine Gleitsegel.

      Halterhaftpflicht
      • für nichtgewerblich genutzte Hängegleiter und
      Gleitsegel
      • für Mitgliedsvereine
      • für Flugschulen/Fluglehrer
      • für Hersteller/Händler
      • für Gerätevermietung
      Deckungssumme: 1.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden. Okay auch in Österreich.
      Umfang: Halterschaft für alle Hängegleiter und Gleitsegel des Mitglieds inkl. deren Benutzung durch berechtigte Dritte
      und inkl. zugelassenem Schleppbetrieb. Keine Gerätekennzeichnung. Keine Geräteanmeldung. Für Versicherungsfälle in
      Dänemark vorgeschriebene Deckung ohne Mehrprämie.
      Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer
      Hängegleiter + Gleitsegel:
      28,- € bei 250,- € Selbstbeteiligung (SB), 35,60 € ohne SB

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