Checkflug...........................................kotz!

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  • Kepplinger Walter

    #31
    checkflug

    @mark
    Ich sehe natürlich ein dass es dich bewegt aber ich kann auf deine letzten Zeilen nicht mehr eingehen weil du zu weit weg bist mit "in der Rechtssprechung verankert" mit "bindend" mit "bestimmt nicht rückwirkend" und "wegen vorher geltender Rechtslage abgewiesen" und vor allem, dass der Verfassungsgerichtshof "das einfach an eine niedrige Kammer zurückweist". Bitte sei mir nicht böse, lass die Juristerei, ich kann dich hier im Forum nicht beginnend bei Adam und Eva (juristisch gesehen) abholen. Ich habe nicht aufgerufen die Checkflugpflicht zu ignorieren sondern gesagt jeder kann (natürlich nur wenn er will, den Schmarren eigentlich vergessen). Falls du es noch nicht mitgekriegt hast, in A wurde die Checkflugpflicht seit Jahren von den meisten Flugschulen ignoriert! Ich kenne keinen einzigen Piloten, mich inbegriffen, der einen solchen je gemacht hat ...aber was sage ich da. Lies dich (nochmal?) durch meine Forum-Seite auf www.paragleiterclub-luftikus.com durch, dann weißt du wer hier die Checkflugpflicht ignoriert. Wer hier dabei aber nicht vergessen hat doch etwas Kohle (dafür?) zu nehmen und wer natürlich will, dass das alles so bleibt. Ich muss sogar den Checkflug ignorieren um die Sache weiter betreiben zu können.
    Viele Grüße
    Walter

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    • Kepplinger Walter

      #32
      checkflug

      @ppt

      Hallo Peter(?)
      Die Stellungnahmen (es sind mittlerweile schon mehrere) des Österreichischen Aeroclub liegen im gerichtlichen Akt beim U-Richter und beim Staatsanwalt. Ich habe dort Einsicht und das Recht Kopien angfertigen zu lassen, stelle sie aber aus hoffentlich allen verständlichen Gründen nicht in Netz. In einem jpg-Bild auf meiner homepage ist ein wichtiges und unverfängliches Sätzchen aus einer solchen Stellungnahme zu sehen. Den Rest kann man aber gut nachvollziehen, wenn man den im Forum ins Netz gestellten "offenen Brief an den Generalsekretär" liest.
      Zu deiner Frage: Der dt Checkflug ersetzt für A dann den österreichischen, wenn du ihn bei einer Flugschule in D gemacht hast. Der CF, den du "nur" bei einem Luftaufsichtsbeauftragen in D gemacht hast wird in A nicht anerkannt. Das alles ohne Gewähr, nur auf Himbergers "Informationsnetz" gestützt und fraglich ob rechtlich überhaupt in irgendeiner Form gedeckt. Wenn mein Input in dieses Forum wenigstens bringt, dass sich manche von euch endlich mal trauen den DHV schriftlich einiges zu fragen wars ja schon gut, glaube ich.
      Aber ich glaube, da wird nicht viel Unterschied zum Österreichischen Aeroclub sein, wenn sich nicht endlich auch bei euch ein paar wie hier in A zusammentun. HIER EIN DANK AN MEINE UNTERSTÜTZER!!
      Herzliche Grüße
      Walter
      ps. jetzt gehe ich mal fliegen. Wenn du wissen willst wo, auf unserer homepage <Untersberg> anklicken!

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      • Kepplinger Walter

        #33
        checkflug

        @ mark

        Und wer hier suggeriert, daß die Regel NICHT bindend ist - weil vielleicht eine Beschwerde in einigen Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben möge -, der ruft streng juristisch gesehen zum Rechtsbruch auf, und unabhängig davon werden diejenigen, die sich an diese Empfehlung halten, das im Falle bitter bereuen.
        Lieber Mark!
        Also noch ein Versuch: In A haben sich viele Flugschulen nicht an die Vollziehung dieser Regel gehalten sondern für ein Bier, eine Brettljause oder sonst was gestempelt und den CF nicht wirklich abgenommen. Also wer bricht hier Recht? Stell dir nun mal vor, einer dieser von einer so super freundlichen Flugschule "beglückten" Piloten fällt auf die Nase und braucht die Versicherung und die stellt dann fest, dass die Lizenz eben nicht (mehr) gültig ist (war) weil die Auflagen eben nicht (wirklich) eingehalten worden sind. Wie freundlich findest du die Flugschule dann noch, wenn sie dir auch noch das Geld für den (nicht stattgefundenen) CF abgenommen hat? Mir wirfst du da "Aufruf zum Rechtsbruch" vor? Weil ich uneigennützig diesem sinnlosen Treiben ein Ende setzen will und mit meinen Beiträgen in diesem Forum zumindest einen Anstoß zum Nachdenken für eine mögliche Veränderung geben möchte? Lieber Mark, ich bin leidenschaftlicher Genuss- und Spaßflieger und möchte das auch noch einige Jährchen bleiben. Aber dass wir alle von einigen Profis über den Tisch gezogen werden muss ich deshalb doch nicht hinnehmen. Wer will der kann ja und braucht wirklich nur fliegen gehen, da bin ich niemandem böse!

        Also zusammenfassend: Es ist völlig ok, wenn Du Mißstände anprangerst - ich finde deine Beschreibung der Zustände in Österreich sehr beachtenswert und werde die weiteren Entwicklungen sehr genau verfolgen -, und ich sehe deinen Kampf gegen die Behörden als äußerst couragiert an, aber ich denke nicht, daß Du, solange die Regelung als solche steht, aktiv dazu aufrufen solltest, die Checkflugpflicht zu ignorieren.
        Die CF-Pflicht wurde aber, lange bevor ich mit meinen Überlegungen hinaus gegangen bin, von den betroffenen Flugschulen (siehe Fliegerbar in Kössen oder willst du weitere beweisbare Fälle) ignoriert, mit den oben geschilderten möglichen Folgen. Das ist die erste Ebene. In der zweiten bin ich eben schon so weit vorgedrungen, dass ich in diesem Forum sagen konnte, dass es mit 99,99%iger Sicherheit nicht erforderlich ist überhaupt einen CF zu machen, weil eben zumindest in A die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Ich persönlich bin sogar überzeugt, dass ich eigentlich in A nichtmal einen Sopi brauche, dass alle im Hänge- und Paragleitererlass stehenden Regeln (die uns Piloten oder sonst dort genannte - z.b. Flugleherer - in irgendeiner Form verpflichten) nicht rechtlich bestehen können. Das ist natürlich ein Zustand, der uns allen nicht recht sein kann. Wir alle wollen doch Rechtssicherheit und nicht einen Zustand, wo sich dann eine Versicherung drückt, weil unsere Interessensvertretung diesem Chaos zugeschaut hat. Der Sepp Himberger hat sich mit den Flugschulen in Österreich ein Gebilde aufgebaut, das sogar bis nach D seine Wirkung gehabt hat bzw. hat (siehe "Harmonisierung" und jetzt euren CF). Das zu entfilzen ist nicht leicht. Da gibt es z.B. einen Verband der Österreichischen Flugschulen - es sind 38 Stück - (schau mal unter www.flugschulen.at) da ist der Hinberger der Boss. Dieser Verband ist aber rechtlich eigentlich nicht existent, bei keiner Vereinsbehörde gemeldet und besteht aus seitenlangem Eigenlob des Sepp Himberger und seitenlangen Aufzählungen wann, bzw. unter welchen Umständen seine ACE-Versicherung nicht zahlen wird wenn du einen Unfall hast, und wieviel du für den notwendigen CF blechen musst. Und irgendwo in diesem Forum habe ich doch gelesen, wie du in Kössen an der Fliegerbar zum Stempel kommst. Toll oder?

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        • pmhausen
          Registrierter Benutzer
          • 25.09.2002
          • 639
          • Patrick M. Hausen
          • Ettlingen

          #34
          Re: checkflug

          Original geschrieben von Kepplinger Walter
          Also noch ein Versuch: In A haben sich viele Flugschulen nicht an die Vollziehung dieser Regel gehalten sondern für ein Bier, eine Brettljause oder sonst was gestempelt und den CF nicht wirklich abgenommen. Also wer bricht hier Recht? Stell dir nun mal vor, einer dieser von einer so super freundlichen Flugschule "beglückten" Piloten fällt auf die Nase und braucht die Versicherung und die stellt dann fest, dass die Lizenz eben nicht (mehr) gültig ist (war) weil die Auflagen eben nicht (wirklich) eingehalten worden sind. Wie freundlich findest du die Flugschule dann noch, wenn sie dir auch noch das Geld für den (nicht stattgefundenen) CF abgenommen hat?
          Hallole, ich nu wieder ;-)

          Ob die Flugschule den CF tatsächlich abnimmt oder die Lizenz für ein Bier verlängert, ist für die Versicherungsproblematik aber völlig irrelevant.

          Für die Versicherung zählt, daß der CF zum einen

          *vorgeschrieben*

          zum anderen

          *im Flugbuch bestätigt*

          ist.

          Wer will bei Vorliegen der Bestätigung beweisen, daß ein Flug nicht stattgefunden hat?

          Ignoriert dagegen der Versicherte den CF und hat keinen Eintrag im Flugbuch, kann sich die Versicherung in jedem Fall weigern, zu zahlen, und hat - gesetzeswidrige Praxis der Checkflüge hin oder her - eine große Chance, damit auch vor Gericht durchzukommen.

          Traurig aber Realität. Der Rat, den Checkflug zu ignorieren, ist falsch. Der Pilot braucht den Stempel! Wie er dazu kommt, ist seine Sache.

          Gruß,
          Patrick
          Zuletzt geändert von pmhausen; 07.05.2003, 18:44.

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          • Kepplinger Walter

            #35
            Checkflug

            @patrick
            wenn du also den Stempel drin hast und den CF nicht gemacht hast, dann hast du den CF also nicht ignoriert! Und im gleichen Atemzug sagst du der Rat den CF zu ignorieren ist falsch. Sorry, da komm ich nicht mehr mit!
            Walter

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            • pmhausen
              Registrierter Benutzer
              • 25.09.2002
              • 639
              • Patrick M. Hausen
              • Ettlingen

              #36
              Re: Checkflug

              Hi Walter!

              Original geschrieben von Kepplinger Walter
              @patrick
              wenn du also den Stempel drin hast und den CF nicht gemacht hast, dann hast du den CF also nicht ignoriert! Und im gleichen Atemzug sagst du der Rat den CF zu ignorieren ist falsch. Sorry, da komm ich nicht mehr mit!
              Walter
              Da scheinen wir aneinander vorbeizureden, weil wir unter "Checkflug ignorieren" unterschiedliche Dinge verstehen. Aus den Reaktionen von Mark und anderen schließe ich aber, daß die dasselbe Verständnis haben, wie ich - wahrscheinlich der Grund, weshalb Ihr beide gerade auch nicht so wirklich zu einer Diskussion findet.

              Also ...

              Du: "Checkflug ignorieren" == "Stempel besorgen und sich nicht weiter drum scheren" - richtig?

              Ich: "Checkflug ignorieren" == "keinen Stempel besorgen, Checkflug komplett scheißegal sein lassen, mit ungültiger Lizenz weiterfliegen, weil die Praxis ja laut Dir illegal ist".

              Alles klar?

              _Deshalb_ wirst Du ob Deines Ratschlages hier wegen der Versicherungslage angegiftet - wer keinen Stempel hat, hat schließlich schlechte Karten, egal, wie die Praxis derzeit ist.

              Patrick

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              • Kepplinger Walter

                #37
                checkflug

                @Patrick

                Hi Patrick.
                Wer keinen Stempel hat hat schlechte Karten, egal wie die Rechtslage wirklich ist - o.k.
                Wer einen Stempel hat und keinen CF, der hat genauso schlechte Karten. Natürlich nur wenns rauskommt, weil die Lizenz eben dann genauso ungültig ist. Ein Stempel kann doch keinen CF ersetzen und auf den kommt es an. Der Stempel bestätigt nur dass du ihn (angeblich) gemacht hast. Wer dir den Stempel aber hineindrückt ohne dass du den CF gemacht hast begeht bei uns in A: falsche Beglaubigung im Amt, Urkundenfälschung, Herstellung eines falschen Beweismittels, Amtsmissbrauch und falls er dafür noch eine Leistung annimmt ev. auch Betrug. Das mit dem Betrug habe ich nicht so gesehen, aber der Staatsanwalt der hier die Sache bearbeitet und mit dem ich schon öfter darüber gesprochen habe sieht das so. Das ist aber nicht der Punkt um den es geht. Es gehören Regeln her die Sinn machen, die die Sicherheit wirklich heben und die auch von den Betroffenen deshalb akzeptiert und daher (zumindest von der überwiegenden Mehrheit) eingehalten werden. Es geht nicht darum ob man auf einen gelinkten Stempel leicht draufkommt oder nicht. Dein Satz "Wer will bei Vorliegen der Bestätigung beweisen, daß ein Flug nicht stattgefunden hat?" macht deshalb wenig Sinn. Wir sollten so wenig Regeln wie möglich, aber soviel Regeln wie eben notwendig haben und die werden eben dann von der überwiegenden Mehrheit auch eingehalten. Mit wir meine ich nicht nur uns Flieger sondern alle Bürger eines liberalen Rechtsstaates.
                Gruß
                Walter

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                • pmhausen
                  Registrierter Benutzer
                  • 25.09.2002
                  • 639
                  • Patrick M. Hausen
                  • Ettlingen

                  #38
                  Alles klar ...

                  Hi Walter!

                  Du hast natürlich vollkommen recht mit Deinem Ansatz. So sollte ein Rechtsstaat funktionieren.

                  Ich hatte nur eben "ignorieren" als "keinen Stempel besorgen" verstanden und damit mag man zwar de jure immer noch einen gültigen Versicherungsschutz haben - de facto sieht es aber _derzeit_ anders aus: man spielt dem Versicherer erst einmal in die Hände.

                  Wenn ich mich recht erinnere, heißt sowas "Umkehrung der Beweislast" - habe ich eine gültige CF-Bestätigung, muß mir der Versicherer beweisen, daß ich diese nicht rechtmäßig (durch Vorfliegen) erworben habe. Ohne Stempel muß ich beweisen, daß ich in der Lage bin, einen Gleitschirm zu pilotieren.

                  Ich wollte auch niemanden aktiv dazu anstiften, sich den Stempel ohne gültigen Checkflug zu besorgen - ich habe um der Argumentation willen in diesem ganzen Thema Deine Schilderung der herrschenden Zustände als gegeben angenommen.

                  Übrigens gibt es eine solche Praxis auch in anderen Bereichen: ich bin selbständig in der IT-Branche. Viele Einkäufer gerade großer Unternehmen verlangen von Ihren Lieferanten irgendwelche Zertifizierungen durch Hersteller (Cisco, Microsoft, ...) - gleich, ob die zertifizierten Mitarbeiter Ahnung von der Materie haben oder Null Erfahrung und nur mal eben im Schnellkurs das Zertifikat gemacht.
                  Hast Du den Wisch nicht, ist es verdammt viel Arbeit, den Kunden von der trotzdem (aufgrund jahrelanger Erfahrung und täglicher Praxis) vorhandenen Kompetenz zu überzeugen.

                  Klingt vertraut? Wer regelmäßig fliegt, braucht eigentlich keinen Checkflug ;-))

                  Antwortest Du bei Gelegenheit noch auf meine Frage nach der Rechtswirksamkeit von Erlässen?

                  Gruß,
                  Patrick
                  Zuletzt geändert von pmhausen; 07.05.2003, 20:01.

                  Kommentar

                  • Kepplinger Walter

                    #39
                    checkfug

                    @patrick


                    Hi Patrick!
                    Deine Frage:
                    Antwortest Du bei Gelegenheit noch auf meine Frage nach der Rechtswirksamkeit von Erlässen?

                    Zur Rechtswirksamkeit von Erlässen habe ich heute um 12.04 schon einiges geschrieben. Schau mal dorthin. Das Wichtigste daraus aber hier nochmal:
                    Also, der Staat ist ermächtigt (fallweise sogar verpflichtet), unter gewissen verfassungsmäßig vorgesehenen Voraussetzungen Regeln zu erlassen. Dafür gibt es von der Verfassung vorgesehene Organe. Für Bundesgesetze ist das bei uns der Nationalrat (bei euch heißt dieses Parlament Bundesrat?), der vom Volk gewählt wird, darum sagt man in einer Demokratie geht die Macht vom Volk aus, weil die ja vom Volk gewählt werden. Soweit so gut. Aber die können natürlich nicht beschließen was lustig ist, sondern die dort erlassenen Gesetze müssen gewissen verfassungsmäßigen Anforderungen genügen, weil sie sonst verfassungswidrig sein können. Wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen gehören Sie zwar dem Rechtsbestand an und sind von den Rechtsunterworfenen zu befolgen (das nennt man Fehlerkalkül). Sie sind solange zu befolgen bis sie, falls sie jemand bekämpt (kann und darf, auch dafür gibt es Grenzen) und dann vom Verfassungsgerichtshof (ev. auch rückwirkend) aufgehoben worden sind. Die in A für die Langsamflieger geltenden Regeln sind aus mehreren Gründen verfassungswidrig und das kommt schon aus meinem Schreiben an den Voksanwalt auf meiner Forum-Seite teilweise gut heraus. Aber jetzt kommt der Überhammer: In A wurden die Regeln für HG und PG nicht per Gesetz oder per Verordnung erlassen (eine Verordnung ist vereinfacht gesagt (nur) eine Präzisierung von bestehenden Gesetzen zu der eine vollziehende Behörde ermächtigt ist) sondern per ERLASS des Bundesministeriums. Ein Erlass ist aber nur ein Instrument der INTERNEN Weisung an nachgeordnete Beamte und nicht das verfassungsmäßig vorgesehene Instrument zur Bindung von außerhalb stehenden Rechtsunterworfenen. Das geht deshalb nicht, weil dieser Erlass natürlich von einem weisungsgebundenen Beamten erlassen wird und es gibt bei euch wie bei uns die verfassungsmäßige Trennung der drei Staatsgewalten: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Wenn also ein Verwaltungsbeamter (auch eines Ministeriums) nach außen wirksame verbindliche Regeln aufstellen könnte, dann bräuchten wir unser Parlament nicht, weil dann Ministerien mit ihren Beamten per Erlass alles regeln könnten was dem jeweiligen Ministerium so halt passt.

                    So, für heute langt es aber!
                    Gruß
                    Walter

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                    • pmhausen
                      Registrierter Benutzer
                      • 25.09.2002
                      • 639
                      • Patrick M. Hausen
                      • Ettlingen

                      #40
                      Antwort?

                      Walter, das ist keine Antwort, sondern eine Wiederholung Deiner ursprünglichen Aussage, auf die ich mich bezog.

                      Unter der Annahme, daß die Rechtssysteme unserer beider Länder hinreichend gleich/ähnlich funktionieren: wieso kann ein Innensenator/Innenminister eines Bundeslandes erlassen, daß Haschkonsum nicht mehr zu verfolgen ist, wenn Deine Argumentation stimmt?

                      Wenn der Hänge- und Paragleiter-Erlaß rechtswidrig ist - was gilt dann? Dann gilt das Luftrecht, das im Gesetz verankert ist, und dieses sieht m.W. keine Luftsportgeräte ohne Einzelzulassung vor.

                      M.a.W. ohne diesen Erlaß wäre die gesamte Gleitschirmfliegerei in Österreich schlicht nicht erlaubt.

                      Gruß,
                      Patrick

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                      • Kepplinger Walter

                        #41
                        checkflug

                        @ patrick

                        Also dann doch noch mal:

                        zum ersten Absatz:
                        Also wenn bei uns in A etwas ein strafbarer Tatbestand ist, dann kann kein Minister oder sonst eine Einzelperson sagen (oder erlassen wie du es nennst), dass das nicht mehr bestraft wird. Der Gesetzgeber (also das Parlament macht Gesetze und nur das Parlament - mit Ausnahme des Verfassungsgerichtshofes als "negativer Gesetzgeber") kann auch Gesetze wieder aufheben. Das ist sicher auch bei euch so. Vorausgesetzt die einschlägigen Suchtmittelgesetze sind Bundesrecht. Wenn es sich um Landesrecht handelt, dann kann auch nicht ein Landeshauptmann oder sonst wer im Land sagen das gilt nicht mehr, sondern das für die Landesgesetzgebung zuständige Organ (bei uns der Landtag) muss das Gesetz ändern oder aufheben. Wenn das Landesgesetz der Bundesverfassung widerspricht kann es (unter gewissen Voraussetzungen) auch hier der Verfassungsgerichtshof aufheben. Das ist sicher auch bei euch so und den Erlass des Innensenators/Innenministers möchte ich sehen.
                        zum zweiten Absatz:
                        Dann gilt das, was in den Materiengesetzen (davon gibt es eine ganze Reihe) drinnen steht. Den Begriff Luftsportgeräte gibt es bei uns in A gar nicht und da steht auch nichts darüber in einem Gesetz. Alles was in unserem Erlass drinsteht steht in keinem Gesetz.
                        zum dritten Absatz:
                        in einem liberalen Rechtsstaat (wie D und A) ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist. "Schlicht nicht erlaubt" gibt es schon überhaupt nicht. Wenn etwas (noch) nicht gesetzlich geregelt ist, das heisst das nicht es wäre deshalb schon verboten. Mit anderen Worten: Du erfindest jetzt ganz was neues, sagen wir eine Tablette, die schluckst du und kannst damit fliegen. Bevor da kein Gesetz ist, das dir das ausdrücklich verbietet flieg - aber natürlich nicht in die CTR des Charles de Gaulle, verkehrsgefährdend über die Autobahn oder in fremde offene Wohnungsfenster! Wenn der Erlass in A nicht da wäre, hätten wir französische Zustände (die auch nicht unbedingt erstrebenswert sind), aber deshalb wäre Gleitschirmfliegen nicht verboten und schon gar nicht "schlicht nicht erlaubt".
                        Gruß
                        Walter

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                        • pmhausen
                          Registrierter Benutzer
                          • 25.09.2002
                          • 639
                          • Patrick M. Hausen
                          • Ettlingen

                          #42
                          Re: checkflug

                          Hi Walter!

                          Also bei uns ist es definitiv so, daß es Straftatbestände gibt, die wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden. Die Tat bleibt strafbar, die Strafverfolgungsbehörden sind aber angewiesen, sich - laienhaft ausgedrückt - nicht mehr darum zu kümmern. Das Rauschmittelgesetz (heißt das so?) ist Bundesgesetz, in einigen Bundesländern wird der reine Besitz von Haschisch unterhalb bestimmter Mengen aber nicht mehr verfolgt. Da bin ich mir völlig sicher, auch wenn ich kein Jurist bin. Das war bei uns in der Presse, ausführlich, lange.

                          Zurück zum Fliegen: natürlich kann man nicht völlig willkürlich irgendwas erlassen. Natürlich ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, zunächst erlaubt. Zumindest in einem Staat, in dem Du und ich leben wollen.

                          Bei dem "schlicht nicht erlaubt" habe ich mich wahrscheinlich nicht präzise genug ausgedrückt.

                          Natürlich ist zunächst mal alles in der Luft erlaubt, was nicht per Gesetz verboten ist. Der Hänge- und Paragleiter-Erlaß steht aber nicht alleine.

                          Es gibt bei Euch sicher bestehende Gesetze, die den Luftverkehr regeln. Diese Gesetze gibt es schon seit einer Zeit vor der Erfindung des Hängegleiters oder Gleitschirms. Die willst Du auch nicht wirklich anfechten, nehme ich an.

                          Da ich als Laie nicht weiß, wie man an die Gesetzestexte kommt, überlasse ich die Details Dir ;-)
                          Im Ernst: Du hast bestimmt Zugriff darauf und kannst mich gleich ruck-zuck bestätigen oder widerlegen.

                          Meine - laienhafte - Argumentationskette verläuft so:

                          1. Es gibt ein (mehrere?) Gesetz(e) über Flugzeuge.

                          2. Darin steht, daß alles, was sich aus eigener Kraft innerhalb der Atmosphäre in 3 Dimensionen bewegt, ein Flugzeug/Luftfahrzeug/wasauchimmer im Sinne des Gesetzes ist.

                          3. Darin steht weiterhin, daß man zum Führen eines solchen Flugzeuges eine Lizenz (PPL/A, etc. pp.) braucht, daß das Flugzeug zugelassen werden muß und so weiter. Eventuell (das weiß ich jetzt wirklich nicht) ist auch vorgeschrieben, daß ein solches Flugzeug diverse Dinge mitzuführen hat: Funk, Transponder, ...

                          4. Jemand erfindet den Gleitschirm.

                          Ohne den Erlaß über den wir hier debattieren fällt der Gleitschirm unter den Begriff "Flugzeug" und das _bestehende_ Gesetz findet Anwendung. Das heißt, Du darfst Deinen Gleitschirm fliegen, wenn Du eine PPL hast, den Schirm zuläßt, Flugfunk mitführst etc. pp.

                          In der Praxis würde das bedeuten, Gleitschirm fliegen ohne die obigen Voraussetzungen wäre "schlicht nicht erlaubt" - nicht, weil nicht Handlungsfreiheit herrscht, sondern weil das Fliegen generell schon in einem Gesetz (!) sehr viel strenger geregelt ist als die Fetzenfliegerei derzeit.

                          5. Ein Minister erläßt, daß das Gesetz auf Gleitschirme nicht in vollem Umfang anzuwenden ist sondern folgende Regelungen gelten sollen: ...

                          So, und jetzt bis Du dran. Auf welcher Grundlage wäre Gleitschirmfliegen in Österreich erlaubt, wenn es den Erlaß nicht gäbe? Bräuchte der Pilot etwa nicht mindestens die Lizenz zum Führen eines Segelflugzeugs, da kein "kleineres" Luftfahrzeug definiert ist im bereits _bestehenden_ Gesetz?

                          Gruß,
                          Patrick

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                          • hangglider
                            Registrierter Benutzer
                            • 08.08.2002
                            • 641

                            #43
                            AAAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!!!

                            Ich habs bis hier hin durchgelesen !

                            Bei den Statements die hier fallen, muss mann sich wirklich fragen:

                            Wollen die Leute fliegen oder reglementiert sein ?

                            Es gibt einfach zuviele, bei denen nicht sein kann, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

                            Wir müssen uns über den Formalismus der herrsch nicht wundern, wenn perfide juristische Konstrukte wie oben angeführt, wirklich durchgefochten werden.

                            Die Einstellung, die unter solchen "Juristen" herrscht, zerstört die Gesellschaften und das zusammenleben der ganzen Welt.

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                            • BlackRider
                              Registrierter Benutzer
                              • 08.06.2001
                              • 559
                              • Johannes Schwarz

                              #44
                              Checkflug............Kotz????

                              Leute ich sag euch was!
                              Ich machs mir leicht und geh fliegen!!

                              C U AT THE CLOUDBASE

                              BlackyRider
                              c u at the cloudbase

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                              • Kepplinger Walter

                                #45
                                checkflug

                                @blackRider
                                @hangglider


                                Da muss ich euch recht geben, aber ich hab auch einiges positives aus dem Forum bekommen!
                                Schöne Flüge, Walter

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