Was man so alles zu lesen bekommt...

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Easy
    Registrierter Benutzer
    • 28.08.2002
    • 65

    Was man so alles zu lesen bekommt...

    Beim DHV gelesen:

    Zur Historie

    1996 verhandelten Vertreter der Bundesverkehrsministerien Deutschlands und Österreichs in Innsbruck mit Beteiligung des ÖAeC und des DHV....

    In Innsbruck einigten sich die Ministerien schließlich auf eine Harmonisierung der Ausbildungsvorschriften. Die Inhalte der Alpeneinweisung wurden in die deutsche Ausbildung integriert und die österreichische Ausbildung zum Sonderpilotenschein wurde der deutschen angepasst. Österreich hat dann die Harmonisierung unverzüglich in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschah dies erst jetzt zum 1. Mai mit der überfälligen Änderung der LuftPersV

    Wie die fliegerische Übung nachzuweisen ist, bestimmt der Beauftragte. Bereits 1996 wurde auf Ministeriumsebene mit den österreichischen Luftfahrtbehörden die Angleichung der Ausbildungsbestimmungen vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist der turnusgemäße dreijährige Checkflug, der die fliegerische Übung nachweist.....
    ......

    Na Ihr eifrigen Checkflieger, wie habt Ihr in Österreich um Euren Urlaub gezittert, falls Euch jemand nach dem Checkflug fragen sollte und Ihr dann mit roten Ohren die Vorstrafe für unberechtigtes Fliegen gerade noch so vermieden habt und froh und vor allem dankbar ohne nochmalige Fahrt zum Startplatz nur gegen ein Freibier die Unterschrift entgegennahmt.

    Es war ....äsch ätsch.... noch gar nicht gültig, das Gesetz, erst jetzt ab 1. 5. 2003 werden die 3 Jahre gezählt.

    Das die Osterreicher sich über die "Piefkes" kaputtlachen, (denn es galt das alte Recht bis jetzt weiter) muss man ihnen fairerweise gönnen...wo sie unter Himbis Fuchtel sonst so wenig zu lachen haben.

    Easy





    Wir müssen von neuem die Parteidisziplin stärken, und zwar:
    1. das Individuum ist der Organisation unterworfen;
    2. die Minderheit ist der Mehrheit unterworfen;
    3. die niedere Ebene ist der höheren Ebene unterworfen; und
    4. die Mitglieder in ihrer Gesamtheit sind dem Zentralkomitee unterworfen.
    Wer immer diese Regeln der Disziplin verletzt, zerrüttet die Einheit der Partei.
    Mao Tse-tung







    Ö trat der EU am 1.1.1995 bei, ab da gilt EU-Recht auch in Ö. Das aber nur zur Info für diejenigen die noch irgendwie das Gesicht wahren wollen.
    Zuletzt geändert von Easy; 03.06.2003, 22:23.
  • Kepplinger Walter

    #2
    was man so alles zu lesen bekommt

    @ Easy

    Hallo easy!
    unter www.fly-koessen.at kann man seit Jahren (und immer noch) lesen:
    Alle drei Jahre ist die Fluglizenz durch einen Check-Flug zu verlängern. Auch deutsche Lizenzen sind zum Fliegen in Österreich verlängern. Diesen Check-Flug können Sie gerne bei uns machen.
    Termine: laufend nach Anfrage
    Preis: € 35,-- (inklusive Flugbuch und Registrierung)

    ...und x-mal auf dieser Seite auch ..."herzlich willkommen in der Fliegerbar..."
    have fun
    Walter

    Kommentar

    • Dirk
      Registrierter Benutzer
      • 04.06.2001
      • 262

      #3
      Das Thema Checkflug sollte sich bald erledigt haben;
      angeblich arbeitet der DHV daran, dass auch Vereine ohne eigenes Fluggelände durch Ihren Sicherheitsbeauftragten Checkflüge abnehmen können; bisher können das nur Vereine mit Gelände; so wird der Checkflug dann wenigstens nicht zum Scheckfluch; es sei denn, der DHV läßt sich da nicht doch was einfallen; Nachtigall ick hör dir trapsen...

      Gruß
      Dirk

      Kommentar

      • Steffen
        Registrierter Benutzer
        • 28.06.2002
        • 666

        #4
        Re: Was man so alles zu lesen bekommt...

        Original geschrieben von Easy
        Beim DHV gelesen:

        Es war ....äsch ätsch.... noch gar nicht gültig, das Gesetz, erst jetzt ab 1. 5. 2003 werden die 3 Jahre gezählt.

        Mensch, dann ist ja auch erst ab dem 01.05.2003 das Fliegen so richtig sicher geworden in Österreich.............................

        Puh, da fühle mich jetzt bedeutend wohler in Ö.............

        Steffen

        Kommentar

        • Kepplinger Walter

          #5
          Re: Was man so alles zu lesen bekommt

          @KGB


          Original geschrieben von KGB


          Hallo Walter!

          Nur weils im Internet steht ist es noch lange nicht wahr!

          Betrachte es einfach als Sponsoring der armen Flugschule deinerseits ;o)

          CU in sky!
          Gerhard
          Lieber Gerhard!
          Himberger ist oberster Boss der HG/PG in der Vollzugsbehörde erster Instanz (nämlich des OeAeC). Dass dieses "Sponsoring" daher auch Amtsmissbrauch sein kann, wird bereits untersucht.
          Gruß
          Walter

          Kommentar

          • PPT
            • 27.11.2002
            • 448

            #6
            Re: Was man so alles zu lesen bekommt...

            Original geschrieben von Easy
            Beim DHV gelesen:

            ......

            Na Ihr eifrigen Checkflieger, wie habt Ihr in Österreich um Euren Urlaub gezittert, falls Euch jemand nach dem Checkflug fragen sollte und Ihr dann mit roten Ohren die Vorstrafe für unberechtigtes Fliegen gerade noch so vermieden habt und froh und vor allem dankbar ohne nochmalige Fahrt zum Startplatz nur gegen ein Freibier die Unterschrift entgegennahmt.

            Es war ....äsch ätsch.... noch gar nicht gültig, das Gesetz, erst jetzt ab 1. 5. 2003 werden die 3 Jahre gezählt.

            Das die Osterreicher sich über die "Piefkes" kaputtlachen, (denn es galt das alte Recht bis jetzt weiter) muss man ihnen fairerweise gönnen...wo sie unter Himbis Fuchtel sonst so wenig zu lachen haben.

            Ö trat der EU am 1.1.1995 bei, ab da gilt EU-Recht auch in Ö. Das aber nur zur Info für diejenigen die noch irgendwie das Gesicht wahren wollen.
            Hallo Easy,

            zufällig bin ich beim suchen auf folgendes gestossen:
            -----------------------------------------------------------------------

            Frage von Rainhard II an den DHV am 8.10. 2002:
            "Hiho,

            in meinem (B-Schein) Flugbuch ist der Checkflug von einer österreichischen Flugschule im August 1999 bestätigt.

            Danach finden sich rund 200 Flüge mit mehr als 300m Höhendifferenz eingetragen, der letzte vor einigen Tagen.

            Frage:

            1.) War mein Flug im September 2002 in Kössen damit "illegal"?

            2.) Kann eine österreichische Flugschule mir einen Checkflug ab jetzt überhaupt noch bestätigen oder muß ich jetzt in Ö zu einer einer Nachschulung?

            3.) Mein Kumpel Gerd hat den deutschen B-Schein seit sechs Jahren, flog aber noch nie in Ö (räusper) und hat auch keinen Checkflug bestätigt. Kann Gerd zu einer Ö-Schule gehen und einen Checkflug durchführen, oder muß er auch eine Nachschulung absolvieren?



            Mit großem Interesse wartend.

            Reinhard

            -----------------------------------------------------------------------
            Antwort DHV:
            Lieber Reinhard,

            sorry für die späte Antwort.

            Die Antworten ergeben sich eigentlich schon aus dem angefügten Zitat.
            "Ist der Gültigkeitszeitraum abgelaufen, ist anstelle des Überprüfungsfluges eine Nachschulung in einer Flugschule erforderlich. In diesem Fall ist das Merkblatt für Nachschulung zu Rate zu ziehen. "

            Zu Frage 1: Ja, das war illegal- schäm Dich!
            ZU Frage 2: Nein, eine Nachschulung ist erforderlich
            Zu Frage 3: Bei Gerd auch

            Der österreichische Lehrplan schreibt für die Nachschulung mindestens 3 Stunden Theorieunterricht und 5 Höhenflüge unter Fluglehreraufsicht vor.

            ... ( es folgt eine Beschreibung der Nachschulung im Beamtendeutsch )....

            Mein Tip: Zu einer deutschen Flugschule gehen, keine fliegerischen Mängel zeigen, dann ist dies mit einem Flug erledigt. Gut oder?

            Gruß an Gerd

            Karl Slezak
            Sicherheitsreferent

            P.S. Das gilt nur für Luftfahrerscheininhaber, SOPI- Besitzer müssen bei Überschreitung der 3- Jahres- Frist in jedem Fall die Nachschulung gemäß österreichischem Lehrplan machen.
            -------------------------------------------------------------------------------

            Wenn Du recht hat, was für mich eigentlich sehr naheliegend ist, bedeuted dies ja, dass auch der DHV Flieger falsch informiert hat. Wenn dies aus Unwissenheit seitens des DHV passiert wäre ist dies ein Armutszeugnis für den Verband, wenn es wissentlich passiert wäre ist dies zumindest böswillig.

            Oder übersehe ich hierbei irgendetwas und der DHV hat mal doch wieder nur unser aller Wohl im Auge behalten ?

            Das wäre dann wirklich

            GUT, ODER ?

            Peter

            Kommentar

            • Kepplinger Walter

              #7
              was man so alles zu lesen bekommt

              @ ppt
              Hallo Peter!

              ...und wenn du mich in der Luft zerreißt! Die Antwort des DHV auf die Anfragen von Reinhard II ist in allen drei Punkten falsch!
              Im thread "Checkflug......kotz" lässt sich nachvollziehen warum.
              Tut mir leid, auch wenn der Herr Karl Slezak mit "Sicherheitsreferent" zeichnet, so ist die unter P.S. nachfolgende Bemerkung natürlich logischer Weise nicht richtig.

              ...sorry
              Walter

              Kommentar

              • PPT
                • 27.11.2002
                • 448

                #8
                Mich wundert bald nichts mehr...

                Eine Frage bezüglich CF ( gestellt von Tiefseetaucher am 5.9.2002 )beantwortet der DHV - Mitarbeiter Karl Slezak folgendermassen:

                " Österreich erkennt die deutschen Scheine an. Allerdings nur im Rahmen der in Österreich geltenden Fristen. Das bedeutet, dass Du, als Inhaber eines deutschen Luftfahrerscheines genauso wie ein SOPI- Inhaber:" ...

                Diesen Überprüfungsflug kannst Du entweder in A machen oder in D, hier auch bei den Beauftragten für Luftaufsicht der DHV- Mitgliedsvereine. Er wird im Flugbuch bestätigt.

                Da die Geschichte tatsächlich auch eine versicherungsrechtliche Dimension hat, empfehlen wir allen Piloten die in Österreich fliegen, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und den Checkflug fristgerecht zu absolvieren."

                Fast wortwörtlich so auch nachzulesen auf der website einer österreichischen Flugschule: http://skyconnection.at/imagesmall/fly-achensee.PDF

                Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

                Gruss,
                Peter

                P.S.
                Vielleicht macht dies einige mal nachdenklich, die nur einen Sepp Himberger als Sündenbock sehen und glauben, mit unserem DHV an der Spitze leben wir auf einer Insel der Glückseeligen.
                Zuletzt geändert von PPT; 06.06.2003, 20:52.

                Kommentar

                • Kepplinger Walter

                  #9
                  Re: Mich wundert bald nichts mehr...

                  @ PPT
                  Hallo Peter!
                  Was alles auf websites von österreichischen Flugschulen zu lesen ist, ist natürlich nicht immer richtig und hat folgende Gründe.
                  Himberger ist von Anbeginn als Bundessektionsleiter derjenige, der die Einführung von Regeln, die Piloten durch Flugschulen treiben, unterstützt hat. Das hat ihm bei den österreichischen Flugschulen natürlich die entsprechende Unterstützung und nahezu grenzenlose Dankbarkeit gebracht. Die österreichischen Flugschulen sind wiederum in einem "Verband der Österreichischen Flugschulen" organisiert. (www.flugschulen.at). Dieser Verband ist zwar nicht legal als Verband oder Verein behördlich gemeldet, aber diese Wirtshausvereinigung reicht aus, um durch Himbergers Auftritte - bei von ihm einberufenen "Sitzungen" dieses Verbandes - die österreichischen Flugschulen auf Linie zu bringen.
                  Als man es mit Hilfe Himbergers und eines hohen Beamten im Ministerium geschafft hat, einen fragwürdigen (eigentlich verfassungswidrigen) Erlass zu erreichen mit dem in A der CF eingeführt wurde, haben Himberger und seine Freunde folgendes festgestellt: Viele Flugschulen, besonders im Westen Österreichs, haben viele deutsche Piloten ausgebildet, die dann mit einem österreichischen Sopi unterwegs waren. Nachdem es gelungen ist, in A den unnötigen Checkflug einzuführen bestand Gefahr, dass deutsche Flugschüler künftig deshalb ihren Schein nicht mehr in Österreich machen, weil dieser Sopi alle drei Jahre mit CF zu verlängern ist.
                  Die österreichischen Flugschulen hätten ein nicht unwesentliches Klientel verloren, weil damals die deutsche Berechtigung (zumindest für Flüge in D) noch ohne Verlängerung oder CF gültig war. Also musste "harmonisiert" werden. Der CF, der in A praktisch kaum abgenommen wurde und deshalb wirklich zum reinen Cashinstrument verkommen ist, musste deshalb auch für D her.
                  In Österreich ist für die herrschenden Umstände Himberger als Bundessektionsleiter HG/PG verantwortlich. Für die behördlichen Aspekte der Angelegenheit ist der Österreichische Aeroclub FAA als Vollzugsbehörde erster Instanz verantwortlich. Die letzte Verantwortung liegt beim zuständigen Bundesminister für Verkehr.
                  Auch für euch in D ist nicht der Himberger alleiniger Sündenbock, sondern auch diejenigen, die zuviel auf ihn gehört haben.

                  Gruß
                  Walter

                  Kommentar

                  Lädt...