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Kepplinger Walter
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Persönliche Überzeugung und Tatsachen
@walter
o.k., Du hast recht, Du hast am Rande der ganzen CF - Diskussion erwähnt, dass alle Regeln die das Fliegen in Ö betrifft in einem Erlass geregelt sind und so ei Erlass eigentlich verfassungswidrig sei. Ich hatte das nicht mehr so genau in Erinnerung, ich dachte wirklich, in diesem Erlass wäre nur der CF geregelt.
In dem Thread ging es ja nun auch nicht um den Sopi, sondern vorwiegend um den dt. CF
Du schreibst nun:
"Auch wenns kaum wer glaubt, die von dir beschriebene Art fliegen zu lernen ist nicht illegal, weil du gar keinen Sopi haben musst!"
Im CF - Thread klingt das allerdings etwas anders:
"Ich persönlich bin sogar überzeugt, dass ich eigentlich in A nichtmal einen Sopi brauche"
Also hättest Du dich gleich so ausgedrückt wie im 2. Zitat verknüpft mit dem Hinweis auf die Unwirksamkeit von Erlässen hätt ich auch nicht so auf dem Schlauch gestanden.
Nicht jeder beschäftigt sich nämlich Tag und Nacht mit der ö. Flugscheinproblematik :-)
Gruss,
PeterKommentar
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@ walter
ok, hab jetzt den vormittag damit verbracht mir die ganzen sachen durchzulesen....(der kopf raucht noch immer)
habs glaub ich soweit verstanden...
die gängige praxis ist jedoch die:
flieger kommt zu bergbahn
flieger kauft ticket und bezahlt start/landegebühr
mann/frau hinter schalter will SoPi sehen
flieger sagt "brauch i net, hab i net"
mann/frau hinter schalter sagt "nix rauffahren, nix fliegen, hier geld retour"
flieger hat 3 möglichkeiten: heimfahren oder zu fuß gehen oder woanders hinfahren...
jetzt könnte man natürlich gegen die liftbetreiber beschwerde einreichen, tatsache ist aber daß sie dich an diesem tag vom fliegen abgehalten haben...
anderes beispiel: es gibt ein fluggebiet in ostösterreich, an dessen startplatz nicht nur die start/landeberechtigung (5.–/tag) kontrolliert wird sondern auch dein SoPi, deine Versicherungskarte und dein flugbuch... schöne neue welt, kann ich nur sagen!
es mag ja sein daß ich THEORETISCH in Ö keinen SoPi brauche, aber PRAKTISCH brauche ich ihn schon, es sei denn man verweigert sich der konsumgesellschaft und tut was für seine kondition ;-) (d.h geht zu fuß)
trotzdem schöne flüge,
gruß
mikeGruß, MikeKommentar
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Kepplinger Walter
[QUOTE]Original geschrieben von SATurn
@ walter
...die gängige praxis ist jedoch die:
flieger kommt zu bergbahn
flieger kauft ticket und bezahlt start/landegebühr
mann/frau hinter schalter will SoPi sehen
flieger sagt "brauch i net, hab i net"
mann/frau hinter schalter sagt "nix rauffahren, nix fliegen, hier geld retour"
flieger hat 3 möglichkeiten: heimfahren oder zu fuß gehen oder woanders hinfahren...
Also Mike,
die Sache ist die, dass die (öffentlichen - und das sind praktisch alle die wir Flieger benützen) Seilbahnen in Österreich dem Eisenbahngesetz unterliegen, welches wiederum auf das Eisenbahnbeförderungsgesetz verweist, in dem eine Beförderungspflicht für diese Unternehmen festgeschrieben steht. Ob du einen Sopi hast oder nicht, geht dem selbsternannten Hilfsmarshall (= Amtsanmaßung gem. § 314 StGB... bringt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) hinter der Kasse nichts an. Stell dir vor, du fährst mit deiner Freundin ins Theater und benützt, weil das Theater in der Innenstadt liegt, vom P+R- Parkplatz weg die Straßenbahn. Wenn du nach der Vorstellung die Straßenbahn benützt um zum Autoparkplatz zurück zu kommen und der Straßenbahnfahrer (oder Schaffner) fragt dich jetzt um deinen Führerschein...und wenn du ihn im nicht zeigst, sagt der, du willst dann mit dem Auto fahren, hast keinen Schein also nehme ich dich nicht mit. Also, du willst auf den Berg und was du dort oben machst geht dem Seilbahnmitarbeiter nichts an. Nachfolgend der entsprechende § im angeführten Gesetz (lass dich von "Eisenbahn" nicht verwirren, das ist in den Begriffsbestimmungen geregelt).
Das "Mitkassieren" von Start- oder Landebühr ist eine andere Sache. Wenn weder der Start- noch der Landeplatz von der Seilbahn selbst(!) betrieben wird, muss man dich auch ohne bezahlen dieser Gebühr transportieren. Lies aufmerksam lit. a) der Beförderungspflicht, wo ausdrücklich steht: "...die für die BEFÖRDERUNG maßgeblichen Vorschriften einhält".
Solche Fälle sind mir aber auch schon passiert, nach einem klärenden Gespräch mit dem Betriebsleiter wurde ich aber immer befördert. Nur einmal war ein weiteres Gespräch mit dem Geschäftsführer erforderlich und die durch mich daraufhin initiierte Berichterstattung im ORF über diese Frechheit hat diesen nicht sehr gefreut. Seit dem Tag werden wir anstandslos befördert.
Hier der §:
Beförderungspflicht
§ 3. (1) Die Eisenbahn hat Personen, Reisegepäck und als
Wagenladung aufgegebene Güter zu befördern, sofern
a) der Bahnbenützer die für die Beförderung maßgebenden
Vorschriften einhält,
b) die Beförderung mit den Personen und den normalen
Beförderungsmitteln, die den regelmäßigen Bedürfnissen des
Verkehrs genügen, möglich ist und
c) die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Eisenbahn nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermag.
...weiter schreibst du:
anderes beispiel: es gibt ein fluggebiet in ostösterreich, an dessen startplatz nicht nur die start/landeberechtigung (5.–/tag) kontrolliert wird sondern auch dein SoPi, deine Versicherungskarte und dein flugbuch... schöne neue welt, kann ich nur sagen!
Hier müsste ich wissen, wer sich hier anmaßt (?) zu kontrollieren. Mit ziemlicher Sicherheit wieder nur ein Wichtigtuer!
Gruß
WalterKommentar
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Kepplinger Walter
@robi
...du hast recht. Ich habe daher ein neues Thema eröffnet und mache dort mit denen die es interessiert weiter.
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Gruß
WalterKommentar
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