[QUOTE]Original geschrieben von SATurn
@ walter
...die gängige praxis ist jedoch die:
flieger kommt zu bergbahn
flieger kauft ticket und bezahlt start/landegebühr
mann/frau hinter schalter will SoPi sehen
flieger sagt "brauch i net, hab i net"
mann/frau hinter schalter sagt "nix rauffahren, nix fliegen, hier geld retour"
flieger hat 3 möglichkeiten: heimfahren oder zu fuß gehen oder woanders hinfahren...
Also Mike,
die Sache ist die, dass die (öffentlichen - und das sind praktisch alle die wir Flieger benützen) Seilbahnen in Österreich dem Eisenbahngesetz unterliegen, welches wiederum auf das Eisenbahnbeförderungsgesetz verweist, in dem eine Beförderungspflicht für diese Unternehmen festgeschrieben steht. Ob du einen Sopi hast oder nicht, geht dem selbsternannten Hilfsmarshall (= Amtsanmaßung gem. § 314 StGB... bringt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) hinter der Kasse nichts an. Stell dir vor, du fährst mit deiner Freundin ins Theater und benützt, weil das Theater in der Innenstadt liegt, vom P+R- Parkplatz weg die Straßenbahn. Wenn du nach der Vorstellung die Straßenbahn benützt um zum Autoparkplatz zurück zu kommen und der Straßenbahnfahrer (oder Schaffner) fragt dich jetzt um deinen Führerschein...und wenn du ihn im nicht zeigst, sagt der, du willst dann mit dem Auto fahren, hast keinen Schein also nehme ich dich nicht mit. Also, du willst auf den Berg und was du dort oben machst geht dem Seilbahnmitarbeiter nichts an. Nachfolgend der entsprechende § im angeführten Gesetz (lass dich von "Eisenbahn" nicht verwirren, das ist in den Begriffsbestimmungen geregelt).
Das "Mitkassieren" von Start- oder Landebühr ist eine andere Sache. Wenn weder der Start- noch der Landeplatz von der Seilbahn selbst(!) betrieben wird, muss man dich auch ohne bezahlen dieser Gebühr transportieren. Lies aufmerksam lit. a) der Beförderungspflicht, wo ausdrücklich steht: "...die für die BEFÖRDERUNG maßgeblichen Vorschriften einhält".
Solche Fälle sind mir aber auch schon passiert, nach einem klärenden Gespräch mit dem Betriebsleiter wurde ich aber immer befördert. Nur einmal war ein weiteres Gespräch mit dem Geschäftsführer erforderlich und die durch mich daraufhin initiierte Berichterstattung im ORF über diese Frechheit hat diesen nicht sehr gefreut. Seit dem Tag werden wir anstandslos befördert.
Hier der §:
Beförderungspflicht
§ 3. (1) Die Eisenbahn hat Personen, Reisegepäck und als
Wagenladung aufgegebene Güter zu befördern, sofern
a) der Bahnbenützer die für die Beförderung maßgebenden
Vorschriften einhält,
b) die Beförderung mit den Personen und den normalen
Beförderungsmitteln, die den regelmäßigen Bedürfnissen des
Verkehrs genügen, möglich ist und
c) die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Eisenbahn nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermag.
...weiter schreibst du:
anderes beispiel: es gibt ein fluggebiet in ostösterreich, an dessen startplatz nicht nur die start/landeberechtigung (5.–/tag) kontrolliert wird sondern auch dein SoPi, deine Versicherungskarte und dein flugbuch... schöne neue welt, kann ich nur sagen!
Hier müsste ich wissen, wer sich hier anmaßt (?) zu kontrollieren. Mit ziemlicher Sicherheit wieder nur ein Wichtigtuer!
Gruß
Walter
@ walter
...die gängige praxis ist jedoch die:
flieger kommt zu bergbahn
flieger kauft ticket und bezahlt start/landegebühr
mann/frau hinter schalter will SoPi sehen
flieger sagt "brauch i net, hab i net"
mann/frau hinter schalter sagt "nix rauffahren, nix fliegen, hier geld retour"
flieger hat 3 möglichkeiten: heimfahren oder zu fuß gehen oder woanders hinfahren...
Also Mike,
die Sache ist die, dass die (öffentlichen - und das sind praktisch alle die wir Flieger benützen) Seilbahnen in Österreich dem Eisenbahngesetz unterliegen, welches wiederum auf das Eisenbahnbeförderungsgesetz verweist, in dem eine Beförderungspflicht für diese Unternehmen festgeschrieben steht. Ob du einen Sopi hast oder nicht, geht dem selbsternannten Hilfsmarshall (= Amtsanmaßung gem. § 314 StGB... bringt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) hinter der Kasse nichts an. Stell dir vor, du fährst mit deiner Freundin ins Theater und benützt, weil das Theater in der Innenstadt liegt, vom P+R- Parkplatz weg die Straßenbahn. Wenn du nach der Vorstellung die Straßenbahn benützt um zum Autoparkplatz zurück zu kommen und der Straßenbahnfahrer (oder Schaffner) fragt dich jetzt um deinen Führerschein...und wenn du ihn im nicht zeigst, sagt der, du willst dann mit dem Auto fahren, hast keinen Schein also nehme ich dich nicht mit. Also, du willst auf den Berg und was du dort oben machst geht dem Seilbahnmitarbeiter nichts an. Nachfolgend der entsprechende § im angeführten Gesetz (lass dich von "Eisenbahn" nicht verwirren, das ist in den Begriffsbestimmungen geregelt).
Das "Mitkassieren" von Start- oder Landebühr ist eine andere Sache. Wenn weder der Start- noch der Landeplatz von der Seilbahn selbst(!) betrieben wird, muss man dich auch ohne bezahlen dieser Gebühr transportieren. Lies aufmerksam lit. a) der Beförderungspflicht, wo ausdrücklich steht: "...die für die BEFÖRDERUNG maßgeblichen Vorschriften einhält".
Solche Fälle sind mir aber auch schon passiert, nach einem klärenden Gespräch mit dem Betriebsleiter wurde ich aber immer befördert. Nur einmal war ein weiteres Gespräch mit dem Geschäftsführer erforderlich und die durch mich daraufhin initiierte Berichterstattung im ORF über diese Frechheit hat diesen nicht sehr gefreut. Seit dem Tag werden wir anstandslos befördert.
Hier der §:
Beförderungspflicht
§ 3. (1) Die Eisenbahn hat Personen, Reisegepäck und als
Wagenladung aufgegebene Güter zu befördern, sofern
a) der Bahnbenützer die für die Beförderung maßgebenden
Vorschriften einhält,
b) die Beförderung mit den Personen und den normalen
Beförderungsmitteln, die den regelmäßigen Bedürfnissen des
Verkehrs genügen, möglich ist und
c) die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Eisenbahn nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermag.
...weiter schreibst du:
anderes beispiel: es gibt ein fluggebiet in ostösterreich, an dessen startplatz nicht nur die start/landeberechtigung (5.–/tag) kontrolliert wird sondern auch dein SoPi, deine Versicherungskarte und dein flugbuch... schöne neue welt, kann ich nur sagen!
Hier müsste ich wissen, wer sich hier anmaßt (?) zu kontrollieren. Mit ziemlicher Sicherheit wieder nur ein Wichtigtuer!
Gruß
Walter
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