Aha! Dann mach ich OT weiter und schieb die Schuld auf Dich
Den unglückseligen Checkflug ... Thread meide ich grundsätzlich alleine schon wegen seines unsäglichen und niveaulosen Titels.
(Das mußt' ich nun doch mal anbringen! Wer ihn so genannt hat - ich hab's vergessen - und es ist mir auch wurscht. Jeder muß sein Geschreibsel vertreten können, sonst soll er's sowieso lassen. Also Autor, fühl Dich unbekannterweise jetzt ruhig persönlich angesprochen . Daß nun ausgerechnet dieser Thread auch noch "Dauerreferenz" wird, ist traurig. Leider wurden dort halt auch ein paar gute Kommentare eingestellt. Wäre schöner gewesen mit Neueröffnung eines besseren "Themas" schneller den "Absprung" zu schaffen und das Niveaulose nicht auch noch zu "füttern". Durch die dauernde Assoziierung mit dem unflätigen Titel leidet m.E. nach nun leider auch "Dein" Thema.)
Inkonsequenterweise habe ich zumindest überfliegend trotzdem mal mitgelesen, aber einige Sachen waren dennoch nicht klar. Danke für die Erläuterungen.
Gemeinnutzung etc gibt es bei uns natürlich auch ähnlich - dummerweise aber Bundesland-abhängig: In Bezug auf die Natur hat dies in Bayern sogar Verfassungsrang!
Art. 141 III der Bayerischen Verfassung lautet:
Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. ...
Aber, wie so oft, kommen dann halt auch da die einschränkenden Gesetze und Verordnungen und mit Auslegungen sind Juristen eh nie nicht verlegen. Was willst also machen, wenn z.B. eine Gemeinde "vergessen hat", den Zugang zum See zu erhalten, was eigentlich Ihre Pflicht gewesen wäre und die Eigentümer der Ufergrundstücke einzäunen. Und Tauchen mit Atemgerät z.B. war früher konsequenterweise überall erlaubt, wo nicht verboten, und jetzt wird's einfach als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach Wasserhaushaltsgesetz interpretiert, weil's ein "vielerorts häufig ausgeübter Ganzjahressport geworden" ist und somit angeblich "nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauches nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz" zu sehen ist. (Bsp Starnberger See). Und Fliegen unterliegt dem LuftVG und wenn das den Start örtlich einschränkt, dann darf ich zwar meinen Schirm spazierentragen, damit der auch mal rauskommt, aber eben leider noch lange nicht starten .
Jetzt muß ich schaun, daß ich die Kurve krieg und nicht vollend OT werde: Naja, also wenn die US-Luftwaffe bzw. fliegende US-Heereseinheiten, spez. "Airbornes" sich ggf. als Kavallerie empfinden, sind wir das mit der selben Berechtigung ja auch irgendwie - und so macht's dann auch Sinn sich mit den "Vorschriften für Reiter ... in der freien Natur" auseinanderzusetzen - abgesehen davon, daß sich unter diesem Link eben eine schöne Listung von Vorschriften findet, die uns in obigem Zusammenhang durchaus "interessieren" dürfen - auch wenn Sie uns aufgrund der Geländezulassungspflicht nicht unbedingt was helfen. Aber immerhin interessant, wie manche Verbotsschilder zu werten sind
So, jetzt wieder zum Tannheimtandem ...
Gruß
Harald
Den unglückseligen Checkflug ... Thread meide ich grundsätzlich alleine schon wegen seines unsäglichen und niveaulosen Titels.
(Das mußt' ich nun doch mal anbringen! Wer ihn so genannt hat - ich hab's vergessen - und es ist mir auch wurscht. Jeder muß sein Geschreibsel vertreten können, sonst soll er's sowieso lassen. Also Autor, fühl Dich unbekannterweise jetzt ruhig persönlich angesprochen . Daß nun ausgerechnet dieser Thread auch noch "Dauerreferenz" wird, ist traurig. Leider wurden dort halt auch ein paar gute Kommentare eingestellt. Wäre schöner gewesen mit Neueröffnung eines besseren "Themas" schneller den "Absprung" zu schaffen und das Niveaulose nicht auch noch zu "füttern". Durch die dauernde Assoziierung mit dem unflätigen Titel leidet m.E. nach nun leider auch "Dein" Thema.)
Inkonsequenterweise habe ich zumindest überfliegend trotzdem mal mitgelesen, aber einige Sachen waren dennoch nicht klar. Danke für die Erläuterungen.
Gemeinnutzung etc gibt es bei uns natürlich auch ähnlich - dummerweise aber Bundesland-abhängig: In Bezug auf die Natur hat dies in Bayern sogar Verfassungsrang!
Art. 141 III der Bayerischen Verfassung lautet:
Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. ...
Aber, wie so oft, kommen dann halt auch da die einschränkenden Gesetze und Verordnungen und mit Auslegungen sind Juristen eh nie nicht verlegen. Was willst also machen, wenn z.B. eine Gemeinde "vergessen hat", den Zugang zum See zu erhalten, was eigentlich Ihre Pflicht gewesen wäre und die Eigentümer der Ufergrundstücke einzäunen. Und Tauchen mit Atemgerät z.B. war früher konsequenterweise überall erlaubt, wo nicht verboten, und jetzt wird's einfach als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach Wasserhaushaltsgesetz interpretiert, weil's ein "vielerorts häufig ausgeübter Ganzjahressport geworden" ist und somit angeblich "nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauches nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz" zu sehen ist. (Bsp Starnberger See). Und Fliegen unterliegt dem LuftVG und wenn das den Start örtlich einschränkt, dann darf ich zwar meinen Schirm spazierentragen, damit der auch mal rauskommt, aber eben leider noch lange nicht starten .
Jetzt muß ich schaun, daß ich die Kurve krieg und nicht vollend OT werde: Naja, also wenn die US-Luftwaffe bzw. fliegende US-Heereseinheiten, spez. "Airbornes" sich ggf. als Kavallerie empfinden, sind wir das mit der selben Berechtigung ja auch irgendwie - und so macht's dann auch Sinn sich mit den "Vorschriften für Reiter ... in der freien Natur" auseinanderzusetzen - abgesehen davon, daß sich unter diesem Link eben eine schöne Listung von Vorschriften findet, die uns in obigem Zusammenhang durchaus "interessieren" dürfen - auch wenn Sie uns aufgrund der Geländezulassungspflicht nicht unbedingt was helfen. Aber immerhin interessant, wie manche Verbotsschilder zu werten sind
So, jetzt wieder zum Tannheimtandem ...
Gruß
Harald
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