Zur Info für alle Tandempiloten, die beabsichtigen in Österreich zu fliegen - soweit nicht schon bekannt:
Info des DHV vom 25.07.03 auf seiner Homepage:
Tandempiloten benötigen fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für Flüge in Österreich
(25.07.03)
Der ÖAeC weist darauf hin, dass, gemäß Ziffer 2.4 des ministeriellen Erlasses für Hänge- und Paragleiter, der Nachweis der körperlichen und geistigen Tauglichkeit (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis), auch für ausländische Tandempiloten erforderlich ist. Passagierflüge in Österreich sind nur zulässig, wenn der Pilot über ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis verfügt, das nicht älter als 3 Jahre ist.
cu
Wolfgang (Hubi) Huberth
Info des DHV vom 25.07.03 auf seiner Homepage:
Tandempiloten benötigen fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für Flüge in Österreich
(25.07.03)
Der ÖAeC weist darauf hin, dass, gemäß Ziffer 2.4 des ministeriellen Erlasses für Hänge- und Paragleiter, der Nachweis der körperlichen und geistigen Tauglichkeit (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis), auch für ausländische Tandempiloten erforderlich ist. Passagierflüge in Österreich sind nur zulässig, wenn der Pilot über ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis verfügt, das nicht älter als 3 Jahre ist.
cu
Wolfgang (Hubi) Huberth
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