Das Luftfahrt-Bundesamt hat der vom DHV vorgeschlagenen Änderung der Kunstflug-Definition in der Flugbetriebsordnung zugestimmt.
Ziffer 6 der FBO lautet nun wie folgt:
"Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 90 ° Grad um die Quer- oder Längsachse sind Kunstflug".
Gestrichen wurde die "gegenläufige Flügelanströmung".
Im Geltungsbereich des deutschen Luftverkehrsgesetztes war die bisherige Kunstflugdefinition einem Trainieren von Stalls und Trudeln in Sicherheitstrainings entgegengestanden. Diese Manöver sind nun "legal", sie verstoßen nicht mehr gegen das Kunstflugverbot der Luftverkehrsordnung.
"Entscheidend", so das LBA in seinen Schreiben an den DHV, sei aber ein "umsichtiger Umgang mit der Problematik Sicherheitstraining". Es ist vom DHV sicherzustellen, dass diese nur in
vom Fachverband anerkannten Flugschulen unter Vorlage von Trainingsplänen stattfinden,
die Trainingsinhalte in Abhängigkeit vom Erfahrungs- und Trainingsstand des Piloten vermittelt werden,
und das die Sicherheitstrainings ausschließlich über Wasser stattfinden.
Diese Ausführungen unserer Rechts- und Fachaufsicht entsprechen der bisherigen Praxis des DHV, nur besonders qualifizierte Flugschulen mit der Durchführung von Sicherheitstrainings zu betrauen. Diese "DHV-anerkannten Sicherheitstraining" müssen über besonders qualifiziertes Personal verfügen und einen hohen Sicherheitsstandard in einem Qualitätsmanagement- Handbuch dokumentieren. Ein Audit während eines Trainings durch einen Beauftragten des DHV schließt die Zertifizierung zum DHV-anerkannten Sicherheitstraining ab.
Quelle: DHV
Na, dann kann die Diskussion ja starten ;-))
Ziffer 6 der FBO lautet nun wie folgt:
"Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 90 ° Grad um die Quer- oder Längsachse sind Kunstflug".
Gestrichen wurde die "gegenläufige Flügelanströmung".
Im Geltungsbereich des deutschen Luftverkehrsgesetztes war die bisherige Kunstflugdefinition einem Trainieren von Stalls und Trudeln in Sicherheitstrainings entgegengestanden. Diese Manöver sind nun "legal", sie verstoßen nicht mehr gegen das Kunstflugverbot der Luftverkehrsordnung.
"Entscheidend", so das LBA in seinen Schreiben an den DHV, sei aber ein "umsichtiger Umgang mit der Problematik Sicherheitstraining". Es ist vom DHV sicherzustellen, dass diese nur in
vom Fachverband anerkannten Flugschulen unter Vorlage von Trainingsplänen stattfinden,
die Trainingsinhalte in Abhängigkeit vom Erfahrungs- und Trainingsstand des Piloten vermittelt werden,
und das die Sicherheitstrainings ausschließlich über Wasser stattfinden.
Diese Ausführungen unserer Rechts- und Fachaufsicht entsprechen der bisherigen Praxis des DHV, nur besonders qualifizierte Flugschulen mit der Durchführung von Sicherheitstrainings zu betrauen. Diese "DHV-anerkannten Sicherheitstraining" müssen über besonders qualifiziertes Personal verfügen und einen hohen Sicherheitsstandard in einem Qualitätsmanagement- Handbuch dokumentieren. Ein Audit während eines Trainings durch einen Beauftragten des DHV schließt die Zertifizierung zum DHV-anerkannten Sicherheitstraining ab.
Quelle: DHV
Na, dann kann die Diskussion ja starten ;-))
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