Fliegen in Italien: "Nulla Osta" nötig !?

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  • gwaihir
    • 01.11.2003
    • 1

    Fliegen in Italien: "Nulla Osta" nötig !?

    Hallo Leute,

    Seit einiger Zeit werden Piloten in Italien schärfer Kontrolliert. Immer öfter wird eine "Nulla Osta" -Bescheinigung verlangt (=Unbedenklichkeitsbescheinigung vergleichbar mit einem Führungszeugnis).

    Bisher hieß es immer, die "Nulla Osta" wird nur bei der Teilnahme an Wettkämpfen benötigt.

    Ich bin mir da nicht so sicher. In den Übersetzungen des italienischen Gesetzestextes heißt es "Wettbewerbe und Flugsportveranstaltungen". Was ist eine Flugsportveranstaltung ?
    Wenn man spitzfindig genug ist, könnte damit auch der reguläre Flugbetrieb in einem Fluggebiet gemeint sein.
    Was ist mit organisierten Reisen oder Schulungen ? Die Stuttgarter Flugschule Luftikus schult z.B. im Passeiertal bei Meran. Start- und Landeplatz wurden von der Schule gepachtet und werden nur während der Schulung genutzt. Pingelig gesehen könnte man dies als eine organisierte Veranstaltung betrachten.
    Irgendein Rechtsverdreher wird das im Zweifelsfall schon so hinbiegen können.

    Für mich ist klar, ich werde nichts riskieren und mir wohl oder übel die "Nulla Osta" besorgen müssen,wenn ich ruhigen Gewissens in Italien fliegen will.

    cu

    Gwaihir
  • dubab
    Registrierter Benutzer
    • 20.04.2002
    • 219

    #2
    senf dazugeben...

    aber verhindert das nicht das vor allem im winter allseits beliebte bisensoaring?

    Kommentar

    • dubab
      Registrierter Benutzer
      • 20.04.2002
      • 219

      #3
      senf dazugeben...

      aber verhindert das nicht das vor allem im winter allseits beliebte bisensoaring?

      Kommentar

      • Gerhard
        • 04.06.2001
        • 17

        #4
        super service !!

        hi Gwaihir

        du schreibst:
        < Seit einiger Zeit werden Piloten in Italien schärfer Kontrolliert.
        Immer öfter wird eine "Nulla Osta" -Bescheinigung verlangt
        (=Unbedenklichkeitsbescheinigung vergleichbar mit einem Führungszeugnis).>

        wenn ich das richtig gehört habe benötigt man die "Nulla Osta"
        in Italien immmer, wenn mehr wie 4-5 Personen auf einem Haufen
        stehen, denn dann ist das in Italien eine Versammlung. Únd dazu
        braucht man das. Also wenn 3 Leute am Starthang stehen, ist
        das wohl noch ok.


        <Die Stuttgarter Flugschule Luftikus schult z.B. im Passeiertal bei Meran.
        Start- und Landeplatz wurden von der Schule gepachtet und werden nur während der Schulung genutzt.>

        Deswegen bietet auch die Flugschule Luftikus für ihre Flugschüler
        den Service, diese Bescheinigung zu besorgen.
        Ich finde das einen super tollen Service; mal abgesehen von
        der ausgezeichneten sehr guten Schulung, die man dort
        bekommt. - Ich begleite gerade einen Flugschüler auf seiner
        Suche nach einer geeigneten Flugschule, und nachdem wir
        uns 3 Flugschulen bei der Ausbildung angesehen haben,
        ist die Entscheidung klar auf Luftikus gefallen. - Mir war garnicht
        bewußt, daß es sooooooo große Unterschiede in der Betreuung
        und Ausbildung beim Gleitschirmfliegen gibt.



        Gruß Gerhard


        p.s. Ich bin mit der flugschule weder verwand oder bekomme irgendwelche Zuwendungen.

        Kommentar

        • Kepplinger Walter

          #5
          Re: super service !!

          Original geschrieben von Gerhard
          hi Gwaihir
          wenn ich das richtig gehört habe benötigt man die "Nulla Osta"
          in Italien immmer, wenn mehr wie 4-5 Personen auf einem Haufen
          stehen, denn dann ist das in Italien eine Versammlung. Únd dazu
          braucht man das. Also wenn 3 Leute am Starthang stehen, ist
          das wohl noch ok.
          Gruß Gerhard
          Hi Leute, das ist doch nicht euer Ernst?!
          Ich hoffe die tausend Leute, die da am Markusplatz beisammenstehen haben auch ihre Nulla Osta. Und wenn ich mit meiner Familie und Freunden in Italien gemeinsam auf Urlaub bin, dürfen wir deshalb nie zusammenstehen??
          Eher glaube ich, da verarscht euch wer!
          Walter

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          • sonnenscheiner
            Moderator
            • 07.06.2001
            • 1879
            • Volker Schwaniz
            • Eschwege_bei_Kassel

            #6
            DHV-News Sept. 20002

            hi,
            einen sehr umfassendes Posting zu dem Thema gabs von Andy Frötscher :
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            Von Dhv gabs auch mal ein Merkblatt (In 3 Sprachen), das man bei einer evt. Kontrolle vorzeigen sollte. Leider finde ich das zZt nicht wieder - gabs im Sept.2002 auf der DHV-HP. Vielleicht hat jemand einen Tipp dazu.

            Gruß vom Sonnenscheiner
            Volker Schwaniz, Eschwege
            ...

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            • Kepplinger Walter

              #7
              Es handelt sich also um keine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie ein Führungszeugnis, diese Bescheinigung wird auch nicht verlangt wenn mehr als drei Leute wie eine Versammlung auf einem Haufen beisammen stehen sondern um die IPPI-Kard.
              Walter

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