Tandemversicherung (Passagier) rechtlich nötig?

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  • Onk
    Registrierter Benutzer
    • 04.06.2001
    • 612
    • Gunther Lawer

    #16
    Original geschrieben von Christian
    Danke für Deine Ironi Günter!!!!

    Klar ist es besser versichert zu sein und ich suche keinen der mir Brief und Siegel gibt ich will nur Meinungen hören und ich habe auch eine wenn du nichts dagegen hast.
    Christian
    Na, meine Meinung kennst Du jetzt ;-) und ich hab' nichts dagegen, dass Du eine eigene hast. Die Ironie und die deutlichen Worte sollen nur dazu dienen, Dir deutlich zu machen auf welche Risiken Du Dich einläßt. Wie Klaus zu Recht bemerkt hat ist diese Versicherung kein vollständiger Schutz, aber es ist immerhin einer.

    Original geschrieben von Christian
    Was bringt mir die beste Versicherung wenn sie dann querschnittsgelämt ist? Nix klar hieltf das Geld dann aber das ist das einzigste. Darum geht es auch gar nicht denn wenn so etwas schlimmes passiert dann ist es egal du bist mit Versicherung oder ohne am Arsch und wenn nicht finanziell dann alles andere.
    Christian
    Also ich versuchs nochmal Dir den Sinn dieser Versicherung näher zu bringen:
    Ist es denn nicht gerade für solche Fälle das Mindeste sich und andern den Rücken wenigstens finanziell soweit frei wie möglich zu halten? Ein schwerer Unfall hat genug nicht finanzielle Folgen mit denen man sich auseinandersetzen muß. Auf den unnötigen finanziellen Streß kann ich da gut verzichten.
    Im übrigen gibts genug Unfallmöglichkeiten, die auch ohne dauerhafte körperliche Folgen für den Passagier genug Geld kosten können. Auch darauf hat Klaus bereits hingewiesen.

    OK, soweit meine persönliche Meinung.

    In der Sache: Schweiz - Klaus ich bin mir da in der Auslegung nicht so sicher. Vielleicht sollte man auch dies einmal eindeutig mit der Versicherung klären. Klar haben wir eine gültige (deutsche) Lizenz, aber die wird in der Schweiz nicht anerkannt. Man kann das also auch so auslegen, dass wir in der Schweiz ohne (dort) gültige Lizenz fliegen und damit der Versicherungsschutz erlöscht. Für die Schweizer Justiz ist das, was wir da tun, schlicht illegal.

    Fragen über Fragen...

    Grüße
    Gunther

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    • IngoWolf
      • 17.06.2001
      • 21

      #17
      Re: Nein Thomas, stimmt nicht ...

      ein Schweizer muß nach schweizer Regeln Tandem fliegen, ein Deutscher nach deutschen ....

      Wer sich die Gesetze selbst machen kann ist eh klar im Vorteil.

      Die Gerling-Versicherung hat ausdrücklich weltweite Deckung, die von Parawing auch. In den Bedingungen steht nur, daß ich eine gültige Lizenz besitzen muß. Und die habe ich, mit DHV-Stempel.

      Und wo steht, daß die DHV-Lizenz überall gültig ist?

      Kommentar

      • Thomas Gietl
        Registrierter Benutzer
        • 03.06.2001
        • 913
        • 85077 Manching

        #18
        Re: Re: Nein Thomas, stimmt nicht ...

        Original geschrieben von IngoWolf
        ein Schweizer muß nach schweizer Regeln Tandem fliegen, ein Deutscher nach deutschen ....

        Wer sich die Gesetze selbst machen kann ist eh klar im Vorteil.

        Die Gerling-Versicherung hat ausdrücklich weltweite Deckung, die von Parawing auch. In den Bedingungen steht nur, daß ich eine gültige Lizenz besitzen muß. ...
        Ingo, ich lasse mich immer gerne eines besseren belehren und der Erfahrungs- und Informationsaustausch im WWW trägt auch im wesentliche dazu bei, daß Piloten Ihr Wissen, Ihre Meinungen austauschen und davon andere Piloten partizipieren.

        Ich gehe augenblicklich davon aus, daß ich derzeit in der Schweiz nicht Tandem fliegen darf, obwohl ich über ein gültiges Brevet (weltweit) verfüge, die erforderliche internationale Versicherung zzgl der österreichischen Passagierhaftpflicht, sowie IPPI Stage 5 inne habe.
        Leider wird unser Tandemschein in der Schweiz nicht anerkannt, womit sich deutsche Tandempiloten in einer rechtlichen Grauzone bewegen.

        Wer kann Licht ins dunkelgrau bringen?

        Unser Verband hat in der Vergangenheit dafür Sorge getragen, daß zumindest der deutsche Luftfahrerschein in der Schweiz anerkannt wird. Wann kommt die Anerkennung für das Tandembrevet?

        Sollte ich mich irren, wäre ich für eine Richtigstellung an dieser Stelle dankbar.

        Happy landinx&
        passt auf Euch auf

        Thomas A. Gietl
        Zuletzt geändert von Thomas Gietl; 25.10.2001, 22:20.
        Wer fliegen will muß starten wollen!

        Kommentar

        • Onk
          Registrierter Benutzer
          • 04.06.2001
          • 612
          • Gunther Lawer

          #19
          Tandem in der Schweiz...

          Also das weiss ich definitv und habe es vor Monaten ausführlich beim SHV geprüft (schriftlich):
          Die deutsche Tandemlizenz wird in der Schweiz derzeit nicht anerkannt. Auf Nachfrage wie's mit der weiteren Planung aussieht was Ippi-Card und deutsche Lizenzen angeht wurde mir mitgeteilt, das eine Anerkennung der Tandemlizenz ausdrücklich nicht geplant ist.
          Traurig aber wahr. Die Mails hab' ich noch irgendwo.

          Tandemfliegen in der Schweiz ist damit nicht in der Grauzone sondern illegal - auch wenn das in der Praxis kaum jemanden interessiert.

          Was das für den Versicherungsschutz bedeutet weiß ich (noch) nicht.

          Gruß
          Gunther

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          • Dirk
            Registrierter Benutzer
            • 04.06.2001
            • 262

            #20
            Versicherung in der Schweiz

            Liebe Tandemflieger,

            eigentlich wollte ich mich als Jurist hier nicht zu Wort melden,

            aber ofenbar ist es doch nötig.

            Die Tandemversicherung mag teuer sein, sie ist aber rechtlich vorgeschrieben. Ich habe auch wenig Verständnis für die Preisjammerei, denn niemand wird gezwungen Tandem zu fliegen.
            Und das schadenrisiko ist um einiges höher;

            offenbar gibt es hier einige Mißverständnisse.

            Wenn man als Pilot schuldhaft einen Unfall verursacht, bei dem der Passagier verletzt wird zahlt die Haftpflicht und das auch bei grober Fahrlässigkeit; nur bei Vorsatz nicht.

            Die in Österreich vorgeschriebene Unfallversicherung zahlt (auch) wenn keine Schuld des Piloten festgestellt wird; etwa bei einer plötzlich auftretenden Windböe, die nicht vorhersehbar war.

            Die Versicherung zahlt auch in der Schweiz, denn der Unfall hat ja nichts damit zu tun, dass die Schweiz besondere Tandembrevets verlangt;man begeht aber eine Schweizer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

            Wenn weitere Fragen bestehen könnt Ihr sie auch direkt an mich richten (bin selbst kein Tandempilot)

            Viele schöne Flüge

            Dirk

            dv@freex.com

            Kommentar

            • Ulrich Raffel
              • 06.08.2001
              • 26

              #21
              Tandemversicherung

              Liebe Fliegerkollegen,

              wer auch nur das DHV- Info liest, kann zumindest im Rückschluss auf die Aktivitäten des DHV bemerken, dass wir uns beim Sportgerätefliegen vielfach in einem Raum bewegen, wo Gesetzestexte, auf die bezug genommen wird, nur bedingt gelten, ebenso zwischenstaatliche Verträge, Verordnungen usw..

              Vieles wird nur analog der Regeln für die Allgemeinen (Motor) Fliegerei formuliert, aber ob man das so einfach darf, steht infrage, besonders wenn man „international“ wird.

              Der rechtlich „Unterbau“ ist einfach noch nicht fertig, und z.B. die neueren zweiseitigen Verträge zwischen Deutschland und Österreich wurden in Deutschland nicht verabschiedet und das EU-Recht fehlt nach wie vor.

              Deshalb würde im Streitfall z.B. nach einem Unfall der Richter, wenn er nicht sowieso das Verfahren einstellt, nach „Richterrecht“ urteilen, was eine endlose Prozessziererei mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen würde.

              Beim Tandemfliegen müsste man auch noch zunächst zwischen gewerblichem und nicht gewerblichen fliegen unterscheiden, wenn man über Erlaubtes und Verbotenes usw. in den einzelnen Ländern redet .

              Auch wenn man den Verbänden wie dem DHV noch so viel guten Willen bei der Herausgabe von Schulungsunterlagen usw. unterstellt, die Texte bleiben weitestgehend unverbindlich, und die scheinbare Gültigkeit beruht nur auf dem Wunsch des Fußvolks (der „Untertanen“) nach klaren „Befehlen“.

              Diesem Wunsch nach Befriedigung dieses Bedürfnisses sind die Verbände bisher nur zu gern nachgekommen.

              Ulrich

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              • moses
                Registrierter Benutzer
                • 11.07.2001
                • 2212
                • Gerhard
                • Allgäu

                #22
                wirrwar ums tandemfliegen

                hallo zusammen,

                dass unsere fliegerei durch diesen ganzen mist soviel rechtsunsicherheit mit sich bringt ist wirklich schade.
                die flugunfallversicherung ist sowieso nur eine alibi versicherung, mit dem nutzen eines tropfens auf nem heissen stein, falls wirklich alles so heiss gegessen wird, wie es auch gekocht wird ( krankenbehandlung ect.)


                - die krankenkassen/versicherungen sehen paragliding nicht als risikosportart und leisten.(habe es für mich von meiner schriftlich)
                -jeder kann für sich eine priv.unfallvers. abschliessen incl. paragleiten.
                -dies geht auch für die freundin!dann hat sie wenigstens vernünftigen schutz.
                -die halterhaftpflicht ist akzeptabel, und im eigenen interesse pflicht.

                also gesamtbetrachtet lässt sich das risiko mit vertretbaren kosten vernünftig eingrenzen, und wenn nur gute freunde mitfliegen, kann man denen ja sagen sie sollten bei ihrer versicherung nachfragen ob sie versicherungsschutz für diesen flug erhalten.
                in der regel, aus eigener erfahrung, funktioniert das recht gut.
                dann kann der fluggast auch die haftungsfreistellung unterschreiben und sonst braucht er ja nicht mitzufliegen.

                sollte einer von euch wirklich so wenig tandemfliegen, frage ich mich ob er auch tatsächlich einen schein gemacht hat, denn dann wüsste er, dass flugschulen tandemschirme die versichert sind verleihen und würde dieses angebot unter betriebswirtschaftlichen erwägungen auch annehmen. wenn ihm die kohle aber wurscht ist braucht er nicht über die prämien jammern.

                fragt doch mal bei eurem versicherer nach, bei dem ihr auch sonst alles habt, was das bei ihm kostet.
                ich bezahle für 200.000.- dm grundsumme und 1.000.000,. dm bei vollinvalidität 280.- dm pa
                eine frau / freundin sollte das doch wert sein

                gruss moses


                p.s. und dass die freistellung anerkannt ist kann (konnte) man sich vom dhv bestätigen lassen.

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                • kemde
                  • 05.06.2001
                  • 749
                  • Ludwigsburg

                  #23
                  Vielen Dank, Dirk !

                  Jetzt ist's mir klar, danke für die Klärung. Sie war wirklich nötig. Manchmal ist die Lösung ganz einfach ...

                  Fliegergrüße
                  Klaus

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