Rettungseinsatz gestern abend: Gleitschirmflieger bei Holzkirchen abgestürzt!

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  • Stephan Knips
    Registrierter Benutzer
    • 05.06.2001
    • 1760
    • Stephan Knips
    • München

    Rettungseinsatz gestern abend: Gleitschirmflieger bei Holzkirchen abgestürzt!

    Gestern abend gegen 19.30h Uhr trafen mit Blaulicht und Horn Polizei, Rettungswagen und Notarzt an einer verschneiten Wiese nördlich Holzkirchen ein, weil ihnen ein "abgestürzter Gleitschirmflieger, der reglos am Boden liegt", gemeldet worden war.
    Es stellte sich heraus, daß es ein Snowkiter war, der völlig unverunfallt und unverletzt war, und nur längere Zeit im Sitzen versucht hat, seine Bar zu entwirren, was ihm bei der einbrechenden Dunkelheit nicht gelang.

    Warum ich das schreibe?

    1. ich war derjenige, der gerettet werden sollte

    2. Die Notärztin verkündete mir, daß ich bzw. meine Krankenkasse für die Kosten des Fehlalarms aufkommen müsse,
    das heißt, ich selbst, weil ich privat mit Selbstbehalt versichert bin und einfach nie krank werde.

    Warum ich das hier schreibe:

    - Was passiert, wenn ich am Berg toplande, neben meinem Schirm ein Nickerchen mache (mach ich oft in Kössen) und der Hubschrauber taucht auf, um mich zu retten, weil mich ein Spaziergänger im Tal für einen Abgestürzten hält?

    - Wie soll ich im konkreten Fall reagieren?

    Stephan Knips
  • Vibe
    Registrierter Benutzer
    • 02.09.2002
    • 3749
    • Claus Bönnhoff
    • Herdecke

    #2
    Ich würde sagen, die Ärztin war nen bischen sauer weil sie umsonst von ihrem Mann runter muste oder so. Selbst wenn Sie meint, daß Du das bezahlen must, so wird wohl spätestens die Rechtsabteilung des Krankenhauses einsehen das es da keine Grundlage für gibt. Sollten sie es trotzdem versuchen würde ich das direkt einem Anwalt übergeben und mich nicht weiter drum kümmern.

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    • frankmann
      Registrierter Benutzer
      • 12.01.2004
      • 736

      #3
      @ Stephans

      2 Tips.

      Grundsätzlich frage ich in solchen Fällen sofort meinen Anwalt oder schalte ihn auch ein.

      Keine Aussagen machen, die sind nemlich verbindlich

      Für die Einschätzung irgendwelcher Wanderer, kann man Dich nicht haftbar machen. Die Frage ist natürlich wie lange Du da faul rumgelegen hast????

      Natürlich ist ein Rettungseinsatz teuer und ich kann auch die Ärzitin verstehen, stell Dir vor es hätte irgendwo einen schweren Unfall gegeben und die Ärztin hilft Dir beim Aufstehen.

      ciao
      Frank

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      • Gregor
        Registrierter Benutzer
        • 03.06.2001
        • 287

        #4
        Hi Stefan,

        wenn der Heli schon über dir kreist und dich sieht, gib am besten Zeichen.

        Zum Heli schauen und rechten Arm schräg nach unten, linken Arm schräg nach oben. Sieht dann so ähnlich aus wie ein "N" für No.

        Wenn du Hilfe brauchst: beide Arme schräg nach oben. Sieht aus wie ein "Y" für Yes.

        Gregor

        Kommentar

        • klaus_the_flyer
          Registrierter Benutzer
          • 16.08.2002
          • 123

          #5
          zuversichtlich bleiben

          Hi flyers!

          Ich glaube nicht daß man dich in irgend einer Form dafür verantwortlich machen kann daß "der große Unbekannte" die Lage völlig falsch eingeschätzt hat und die Rettung rief. Du hast ja völlig legal gespielt und eine vermutlich für diesen Sport nicht außergewöhnliche Tätigkeit ausgeübt.
          Wäre aber trotdem schön wenn sich einer unserer Forumsjuristen zu Worte melden würde.
          Fly high,
          Klaus

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          • Vroni
            Registrierter Benutzer
            • 27.02.2004
            • 58

            #6
            Re: Rettungseinsatz gestern abend: Gleitschirmflieger bei Holzkirchen abgestürzt!

            Original geschrieben von Stephan Knips


            - Was passiert, wenn ich am Berg toplande, neben meinem Schirm ein Nickerchen mache (mach ich oft in Kössen) und der Hubschrauber taucht auf, um mich zu retten, weil mich ein Spaziergänger im Tal für einen Abgestürzten hält?

            hallo stefan,
            wenn du am berg toplandest und ein nickerchen machst, sei so nett und lege deinen schirm vorher (ein wenig) zuammen!
            habe auch mal so eine situation miterlebt, wo (am bischling) einer auf halber höhe d. berges reinlandete u. sich in die sonne legte, woraufhin mehrere kameraden durch unwegsames gelände zu ihm abstiegen, um ihn zu "retten" und ein fluglehrer sogar schon den hubi angefordert hatte als sie bemerkten dass er bloß ein nickerchen machen wollte!

            Kommentar

            • Kepplinger Walter

              #7
              Re: zuversichtlich bleiben

              Original geschrieben von klaus_the_flyer
              Hi flyers!

              Ich glaube nicht daß man dich in irgend einer Form dafür verantwortlich machen kann daß "der große Unbekannte" die Lage völlig falsch eingeschätzt hat und die Rettung rief. Du hast ja völlig legal gespielt und eine vermutlich für diesen Sport nicht außergewöhnliche Tätigkeit ausgeübt.
              Wäre aber trotdem schön wenn sich einer unserer Forumsjuristen zu Worte melden würde.
              Fly high,
              Klaus
              Hi,
              Blind- oder Fehlalarme stellen für alle Rettungsdienste ein großes Problem dar. Trotzdem kann der vermeintlich Verunfallte natürlich nicht zur Kasse gebeten werden.
              Die Tipps von Vroni und Gregor sollte man sich aber merken.
              Ich habe selbst nach einer (normalen) Landung mit dem "N" den Hubi wieder wegeschicken müssen, weil ein Fußgänger glaubte ich wäre abgestürzt.
              Gruß
              Walter

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              • Setus
                Registrierter Benutzer
                • 18.05.2002
                • 293
                • Lörrach

                #8
                Nickerchen

                ....ja einpacken ist eh besser.

                Du weist ja - Schirmtuch und UV-Strahlen und so


                setus - z.Zt. Oberlehrer

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                • Wombel
                  Registrierter Benutzer
                  • 22.01.2003
                  • 11

                  #9
                  Daumen verstaucht...

                  Rückenschmerzen oder dergleichen...
                  Auch wenn Du dich pudelwohl fühlst, dir absolut nichts getan hast und froh bist wieder am Boden zu sein. So bald du mit irgendwelchen Gebrechen daherkommst giltst Du als verletzt und benötigst auch ärztliche Versorgung!

                  So wurde es mir jedenfalls mal gesagt ;-)

                  Wer also im Baum hängt und auf die Rettung wartet sollte sich (sofern wirklich unversehrt) gleich mal auf teuflische Hals-oder Rückenschmerzen einstellen...

                  Im übrigen:
                  "Lieber ein Fehlalarm zu viel als wirklich mal hilflos bei Groundhanling auf dem Acker zu liegen!"

                  keep on flying,
                  wombel

                  Kommentar

                  • Stephan Knips
                    Registrierter Benutzer
                    • 05.06.2001
                    • 1760
                    • Stephan Knips
                    • München

                    #10
                    Anwalt einschalten

                    Ich werde meinen Anwalt nicht einschalten, weil

                    1. ich keinen habe
                    2. ich finde, es gibt eh zu viele
                    3. Rechtschutzversicherungen verboten gehören.

                    Habe mit der zuständigen Rettungsleitstelle telefoniert, die gaben mir gute Hoffnung, daß nichts auf mich zukommt.

                    Nächstes mal kite ich nachts nur noch mit Stirnlampe, und nach der Toplandung und vor dem Nickerchen lege ich meinen Schirm zusammen.

                    Stephan

                    Kommentar

                    • Flydoc
                      Registrierter Benutzer
                      • 19.10.2003
                      • 1121
                      • Ebairhard Zureck
                      • fascht im Allgai

                      #11
                      FEhl-Alarm

                      Da haben ja jetzt wirklich schon viele viel geschrieben auch Spätberufene Zweitjuristen aus dem ÖSI-Land.
                      Das meiste ( bis auf die guten Tips ) war Bockmist bzw. sachlich einfach falsch .
                      Ich rede nicht nur aus eigener Erfahrung , sondern weil ich in solche Dinge anderweitig ab und an involviert bin...
                      Was bei den Ösis vielleicht gelten mag gilt noch längst nict in unserer Pleiterepublik !!!
                      Hier geht es z.B nach dem "Bayrischen Rettungdienst Gesetz ".
                      Und da wirst Du zur Kasse gebeten , auch wenn Du nicht verletzt bist und AUCH wenn eine fremde Person unter falscher Einschätzung der Lage den Alarm ausgelöst hat ( und das sind neben übereifrigen Touris auch Liftpersonal, Fliegerkollegen etc ).

                      Mein Sohn hatte vor etlichen Jahren-vor einer Front flüchtend - östlich vom Tegelberg im Gebirgswald bei Buching eine gezielte
                      Baumlandung - war auf dem Gurtzeug wohlauf zu Boden , lief Richtung Zivilisation und rief mich von der von der ersten Telefonzelle im Tal zwecks Abholung an. Bis wir wieder beim Schirm waren , war die ganze Creme dee la creme da, der Heli zog wieder ab und die Männer hatten mit der Schirmbergung bereits begonnen.
                      Obwohl keine Heli-Leistung und auch kein Auftrag für die Bergung vorlag , kam eine Rechnung uber knapp 1000.- DM.
                      Der darauffolgende Schriftwechsel ging bis in die Höhen des
                      "Präsidiums des BRK " . Vergeblich . Die Herren bestanden auf Bezahlung.
                      Auch mein doch sicherlich berechtigter Einwand , daß doch bei Fehleinsätzen auf Autobahnen ( Karambolage ohne Personenschaden) niemals irgendein Fahrzeuglenker ein Rechnung gestellt bekäme - wurde weder diskutiert bzw, beantwortet, Auch unser Dachverband zeigte an dem Vorfall bzw. vorgelegten Schriftwechsel kein merkliches Interesse.

                      Da ist der Vorschlag, einen auf flügellahm bzw. verletzt zu mimen , gar nicht so abwegig , aber natürlich Betrug.

                      PS, Bei der Bergung wurde der Schirm zerschnitten ,obwohl der "Retter oben im Baum" eine Zange zum Schlösser-öffnen zugereicht bekam.( auch für dieses Vorgehen gibt es einen legitimierenden Passus im Bayr. Rettungsdienstgesetz)

                      Tröstlich ist , daß der DHV , wenn dort versichert , die Schirmbergung übernimmt - aber den Heli-Einsatz ???
                      Aber wenigstens steiten könnten sie doch mit ihrer jurist. Abteilung....und jetzt spür ich meine Magensäure... Flydoc
                      Zuletzt geändert von Flydoc; 11.03.2004, 23:02.
                      Gemma liaba fliagn

                      Kommentar

                      • frankmann
                        Registrierter Benutzer
                        • 12.01.2004
                        • 736

                        #12
                        @Flydoc

                        Hehe,
                        lieber Flydoc,

                        wie ich schon sagte, Anwalt fragen oder einschalten. Abgesehen der Tatsache( Schirm im Baum usw) was ja hier schon deutlichere Anzeichen für einen Unfall sind, gehe ich davon aus, dass Du den Streit eben ohne Anwalt ausgetragen hast.

                        Und bei DM 1000,- hätte sich das sicherlich gelohnt.

                        Gruß
                        Frank

                        PS. Wie siehts mit den flying Rechtsanwälten aus? Keine Stellungnahme??

                        Kommentar

                        • Jürgen
                          Registrierter Benutzer
                          • 03.06.2001
                          • 181
                          • Aschaffenburg

                          #13
                          wenn du eine gute unfallversicherung hast (gehört für dich halt wahrscheinlich zusammen mit der rechtsschutz verboten) könnte die vielleicht zahlen.

                          suchaktionen wenn du im gebirge verschollen bist zahlen sie jedenfalls. könnte mir das dann auch vorstellen.

                          c.u.

                          jürgen

                          Kommentar

                          • steilspiralbefürworter
                            Registrierter Benutzer
                            • 06.02.2003
                            • 233

                            #14
                            Re: FEhl-Alarm

                            [QUOTE]Original geschrieben von Flydoc
                            [B]
                            Hier geht es z.B nach dem "Bayrischen Rettungdienst Gesetz ".
                            Und da wirst Du zur Kasse gebeten , auch wenn Du nicht verletzt bist und AUCH wenn eine fremde Person unter falscher Einschätzung der Lage den Alarm ausgelöst hat ( und das sind neben übereifrigen Touris auch Liftpersonal, Fliegerkollegen etc ).



                            --> dann darfste dir aber keine feinde machen, denn wenn zb wie am diedams rausstartest rufen deine 'freunde' einfach anonym die rettung und du blechst? harter tabak

                            Mein Sohn hatte vor etlichen Jahren-vor einer Front flüchtend - östlich vom Tegelberg im Gebirgswald bei Buching eine gezielte
                            Baumlandung - war auf dem Gurtzeug wohlauf zu Boden , lief Richtung Zivilisation und rief mich von der von der ersten Telefonzelle im Tal zwecks Abholung an. Bis wir wieder beim Schirm waren , war die ganze Creme dee la creme da, der Heli zog wieder ab und die Männer hatten mit der Schirmbergung bereits begonnen.
                            Obwohl keine Heli-Leistung und auch kein Auftrag für die Bergung vorlag , kam eine Rechnung uber knapp 1000.- DM.

                            ________

                            --> wie lange ist er runtergelaufen, wie lange ihr beiden rauf und hast du (oder dein sohn, der ja schon in einer telefonzelle stand) vor dem rauflaufen die bergrettung verständigt, dass alles im grünen bereich und der pilot bereits geborgen ist und sie nicht ausrücken zu brauchen? wenn ich irgendwo einen schirm im baum sehe, rufe ich die bergrettung an! wenn die dann schon weiss, dass alles ok ist, wird sie wohl auch nicht mit voller mannschaft anrücken.

                            dass dur die - in deutschem lande wohl auch freiwilligen ? - retter als 'Creme dee la creme' bezeichnest, finde ich eine frechheit. ey, bitte bleib in zukunft aus unserer region fern auch wenn dich schon als 'einheimischer' bezeichnest (haste mal hier gepostet), dann bleibt dir auch jeglicher kontakt mit unserer 'Creme dee la creme' erspart.

                            für das kommentar alleine sind die 1000 dm gerecht!

                            nochwas: vor anrückender front geflohen - boah eh, die kam wohl aus dem nichts. wenn in solchigen wettersituationen was passiert nennen wir das eigenverschulden, andere 'fahrlässige leichtsinnigkeit'. ist sicher auch öfters für versicherungen ein grund leistungen zu unterlassen, oder liege ich da falsch?

                            _________

                            PS, Bei der Bergung wurde der Schirm zerschnitten ,obwohl der "Retter oben im Baum" eine Zange zum Schlösser-öffnen zugereicht bekam.( auch für dieses Vorgehen gibt es einen legitimierenden Passus im Bayr. Rettungsdienstgesetz)

                            --> musste auch schon mal aus blödheit die rettung schmeissen (geständnis war schon mal hier), aber hab da dem bergretter nur gesagt: ''ey, wenn's riskant ist fetz die kiste runter, ist meine schuld dass du jetzt wegen mir da heroben bist'' - aber sie haben die kiste trotzdem mit vorsichtig geborgen.

                            was die bergretter sich schon alles von baumlandern gefallen und anhören lassen mussten, würde hier ein eigenes kapitel füllen. ich wäre da lange nicht so geduldig.

                            hey, gute idee, ich könnte dem baumbergetrupp beitreten. keine sorge, die einsichtigen und freundlichen bekommen ihre schirme sofern möglich, möglichst unversehrt, die arroganten -die retter noch herablassend als 'Creme dee la creme' bezeichnen - bekommen ihren schirm in REKORDZEIT zurück.

                            so flydoc, jetzt kennste meine meinung über dich, kannst mir gerne mit deinem rechten gummistiefel (ja, wir wissen dass es keine gummistiefel sind, aber hier nennt dich jeder den gummistiefeldoc) am startplatz 'n tritt in den hintern verpassen, kann eh gut starthilfe gebrauchen!


                            so long, befürchte man trifft sich am wochenende!


                            ps: ein grosses danke an alle freiwilligen retter!
                            Zuletzt geändert von steilspiralbefürworter; 12.03.2004, 07:29.

                            Kommentar

                            • UlrichPrinz
                              Registrierter Benutzer
                              • 31.10.2003
                              • 2579

                              #15
                              Keine Angst ...

                              @Flydoc

                              Sorry Doc, aber da hast du leider nicht ganz recht.
                              Vom Bergsteigen her kommend, habe ich in mehreren Buechern
                              die gleichen Regeln gelesen, dass im ganzen Alpenraum (.at - .fr)
                              gilt:

                              - Der die Rettung Rufende wird nicht belangt, auch wenn es
                              kein Notfall war (solange es kein Scherz war natuerlich)

                              - Wenn es ein gutgemeinter Fehlalarm war, und der Betroffene
                              keine Hilfe benoetig dann muss dieser auch nichts Zahlen.

                              - Die Kosten bleiben in diesem Fall beim Rettungsunternehmen haengen.

                              Der Fall deines Sohnes war halt schon eine unglueckliche
                              Kombination aus recht eindeutiger Unfallsituation und seiner
                              Abwesenheit, so dass der Bergungstrupp dann ja wirklich
                              Arbeit an der Schirmbergung verrichtet hat.

                              Viele Gruesse,
                              Ulli Prinz

                              P.S.: Nochwas: Es waere nett, die Diskussion sachlich zu
                              halten und nicht personliche Beleidigungen vorweg zu stellen.
                              ('spaetberufene', 'Bockmist', ...)

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