@ vibe
Das ist so nicht ganz richtig! Für einen Hund ist z.B. auch keine Versicherung vorgeschrieben! Dennoch besteht im Rahmen einer Privathaftpflicht (PHV) keinen Versicherungsschutz! Das Gleiche gilt z.B. auch für Hauseigentümer oder Bauherren...
In den Bedingungen für die PHV ist (zumindestens in denen der *piiieeep* - will ja keine Schleichwerbung machen und somit ins Werbeforum verbannt werden ) "die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-. Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden nicht versichert
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von
...
b) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
- die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und
- deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt und
- für die keine Versicherungspflicht besteht"
somit sind Modellflugzeuge bei besagter *Piiieeep* mitversichert, jedoch keine GS oder HG!
Sodele, hoff hiermit etwas Klarheit geschaffen zu haben!
cu in the sky
Alex.
P.S. kann es eigentlich sein, daß sich dieser Thread mal wieder selbstständig gemacht hat und mit der Ursprungsfrage nimmer viel zu tun hat
Das ist so nicht ganz richtig! Für einen Hund ist z.B. auch keine Versicherung vorgeschrieben! Dennoch besteht im Rahmen einer Privathaftpflicht (PHV) keinen Versicherungsschutz! Das Gleiche gilt z.B. auch für Hauseigentümer oder Bauherren...
In den Bedingungen für die PHV ist (zumindestens in denen der *piiieeep* - will ja keine Schleichwerbung machen und somit ins Werbeforum verbannt werden ) "die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-. Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden nicht versichert
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von
...
b) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
- die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und
- deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt und
- für die keine Versicherungspflicht besteht"
somit sind Modellflugzeuge bei besagter *Piiieeep* mitversichert, jedoch keine GS oder HG!
Sodele, hoff hiermit etwas Klarheit geschaffen zu haben!
cu in the sky
Alex.
P.S. kann es eigentlich sein, daß sich dieser Thread mal wieder selbstständig gemacht hat und mit der Ursprungsfrage nimmer viel zu tun hat
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