Fliegen in Geländen ohne Zulassung in Deutschland

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  • Bernd
    Registrierter Benutzer
    • 03.06.2001
    • 692
    • Friedrichshafen

    Fliegen in Geländen ohne Zulassung in Deutschland

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, was ich riskiere, wenn ich in Deutschland in einem nicht zugelassenen Gebiet mit dem Gleitschirm fliege? Angenommen, der Geländeeigentümer hat nichts dagegen, wer ahndet so einen Verstoß des Flugrechts? Ist die Polizei dafür überhaupt zuständig? Welche Strafen drohen?

    Grüße,
    Bernd
  • droopy
    Registrierter Benutzer
    • 12.04.2002
    • 360
    • Bad Homburg / Hessen

    #2
    ja, ja, das Thema hatten wir schon mal

    ......die Frage habe ich auch mal an den DHV gestellt.
    Dafür kannst Du richtig Ärger bekommen.
    Gib mal den Suchbegriff Fluggelände ein - da findest Du so einiges.
    Laß Dich halt nicht beim Start erwischen, dann kannst Du behaupten von irgendwo
    (z.B. aus der Winde) gestartet zu sein. Als B- Scheinler kannst Du ja Landen wo Du magst, wenn Du es begründen kannst.
    Am besten ist natürlich sich gar nicht erwischen zu lassen.
    Beim Hochhaussoaring in der Frankfurter Innenstadt wirds natürlich schwer.

    Gruß Droopy

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    • foehnflieger
      Registrierter Benutzer
      • 30.10.2003
      • 1287
      • Stefan Glosauer

      #3
      Vorschrift über Vorschrift

      ..ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als ich mit dem Fliegen angefangen habe (anno 1987 !!). Damals hab ich es in erster Linie als Abstiegshilfe mit vieeel Spaß gesehen und so sind wir damals von jedem erdenklichen Berg geflogen, wo die Gleitzahl gereicht hat
      Das mit den Geländezulassungen hab ich sowieso nieee kapiert, aber man muß bei uns ja auch alles reglementieren damit manche ihre Daseinsberechtigung haben.
      Sometimes - komme ich auch heute noch in die dumme Situation, dass ich zufälligerweise irgendwo einladen muß, da die Blase drückt Da muß ich natürlich auch wieder starten.
      Probleme hatte ich da noch keine....

      Föhnflieger

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      • XeTro
        Registrierter Benutzer
        • 29.06.2002
        • 171
        • Berlin

        #4
        Definition

        Da habe ich noch eine Frage:
        Wie definiert die deutsche Gesetzgebung Fliegen?

        Sobald ich beim Bodenhandling den Kontakt zum Boden verliere?
        Oder wenn ich mindestens x Meter über Grund bin?
        Und zählt dann die Höhe des Schirms oder des Piloten?

        Vielleicht hat ja irgend jemand eine Idee...

        XeTro

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        • foehnflieger
          Registrierter Benutzer
          • 30.10.2003
          • 1287
          • Stefan Glosauer

          #5
          Fliegen ??

          ich würd sagen, in dem Moment wo Du für länger als 1sec keine Bodenkontakt hast - fliegst Du und wenns auf die Nase ist.
          ...neee im ernst...keine Ahnung....werd aber mal danach suchen

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          • quarxL
            Registrierter Benutzer
            • 11.03.2003
            • 20

            #6
            Persönliche Erfahrungen

            Aus unmittelbaren Erfahrungen kenne ich es so, dass Geländehalter, die die Polizei rufen um die Gleitis zu vertreiben, in der Regel nichts wirklich nachhaltiges erreichen. Sagen wir mal, ein großes Unternehmen in NRW, das große häßliche Löcher in die Erde baggert, an deren Kanten man gut soaren kann und gerade 10 Gleitschirmflieger genau das tun, ruft die Polizei. Dann schreibt diese widerwillig die Namen derer auf, die dem Fliegerumfeld zugeordnet werden. In der Regel wird niemand tatsächlich in der Startphase erwischt und hinterher dessen Identifizierung vorgenommen. Einige bekommen dann böse Briefe nach Hause, andere nichts und das war es dann. Dieser Ablauf ist seit Jahr und Tag derselbe.

            Neulich war ich in genau einem solchen Gebiet Fliegen, gestartet natürlich woanders in einem zugelassenen Gelände. Werksscchutz und Polizei kamen, die Polizei forderte zur Landung auf über ihr Flüstertüten, "wenn dies möglich sei". Da es aber gut trug, ich die ganze Zeit auf einen Bart hofft um wegfliegen zu können, eine Landung im Lee oder direkt im Aufwind als ein unangemessenes Risiko erschien, sind wir munter weitergeflogen und nach 20 Minuten sind dann die Polizisten und Werksschutz unverrichteter Dinge verschwunden.

            Gruß

            Jürgen

            Kommentar

            • foehnflieger
              Registrierter Benutzer
              • 30.10.2003
              • 1287
              • Stefan Glosauer

              #7
              Jaaaa

              *ganzfesteschnieeeef*
              keine überzogene Bürokratie
              keine Wichtigtuer - obwohl von der Spezie gab´s damals auch schon welche
              keine Turbolenzen - die einzige Turbolenz war der Schirm
              und

              VOL LIBRE

              und heute
              bin ja schon froh, dass ich meinen Personalausweis nebst Fluglizenz und Vers.-Nachweis nicht vergrößert auf den Schirm kleben muß.....das man von unten sofort erkennen kann.....

              Kommentar

              • glider2
                • 25.12.2003
                • 137

                #8
                Re: Jaaaa

                Original geschrieben von foehnflieger
                *ganzfesteschnieeeef*
                keine überzogene Bürokratie
                keine Wichtigtuer - obwohl von der Spezie gab´s damals auch schon welche
                keine Turbolenzen - die einzige Turbolenz war der Schirm
                und

                VOL LIBRE

                und heute
                bin ja schon froh, dass ich meinen Personalausweis nebst Fluglizenz und Vers.-Nachweis nicht vergrößert auf den Schirm kleben muß.....das man von unten sofort erkennen kann.....
                Ganau, das sagt indirekt auch PPT, Walter Kepplinger und glider2 - und natürlich viiiiiiiele andere Flieger.
                glider2

                p.s. Regeln müssen sein, aber soooooo viele?
                ÄH, Turbolenzen gibts in der Bürokratie, Turbulenzen in der Luft
                Zuletzt geändert von glider2; 30.04.2004, 13:53.

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                • droopy
                  Registrierter Benutzer
                  • 12.04.2002
                  • 360
                  • Bad Homburg / Hessen

                  #9
                  so ist das in Deutschland

                  .....wurde uns nicht mal versprochen, daß wir zukünftig unsere Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen können.

                  .....und jetzt haben wir wieder ein Blatt mehr bekommen.

                  hauptsache morgen wird geflogen

                  schönes Wochenende

                  Droopy

                  Kommentar

                  • ReinhardII
                    Registrierter Benutzer
                    • 11.10.2001
                    • 91

                    #10
                    Aufpassen musste schon

                    Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frage rein akademischer Natur ist, im Sinne eines theoretischen "was-wäre-wenn" Gedankenspiels.

                    Es hinge dann viel von der Gegend, genauer von der Häufigkeit und Menge des Auftretens von Tuchfliegern und nachfolgender Beschwerden ab.

                    Nehmen wir einen netten Hang irgendwo in einem dünn besiedelten, ländlichen Gebiet, wo die Menschen noch gut zueinander sind, einen Gleitschirm zum ersten mal im Leben live sehen und die Polizeistationen 20km auseinander liegen.

                    Gehen wir weiter davon aus, dass es zu keinerlei Animositäten irgendwelcher dritter Gruppierungen kommt, seien es Jäger (weil hinter dem Hang direkt ein Wald mit vielen Dickungen Schutz und Heimat für Rotwild bietet), oder Modellflieger (die sich für genau diesen Hang eine behördliche Aufstiegsgenehmigung besorgt haben die sie mit einer Exclusivitätszusage verwechseln) oder eben Grundstückseigentümer aus dem Agrarsektor (denen 20 Euro Startgebühr pro Nase angemessen erscheinen, weil sie noch geldgeiler als blöd sind).

                    Angenommen es gibt diese Animositäten nicht, dann ruft auch niemand bei der Polizei an. Wenn bei der Polizei niemand anruft, hat der Herr Staatsdiener auch keine Veranlassung sich über diesen - ihm bis dato unbekannten - Sachverhalt im Bezug auf möglicherweise etwas zu weit gefasste Interpretationen der Luftverkehrsgesetze ins Bild zu setzen.

                    Nehmen wir einen netten Hang unweit einer grösseren Stadt, wo viele wilde Individualflieger leben und die Höhe der Grundstückspreise umgekehrt proportional zur Qualität des menschlichen Miteinander steht.

                    Du müsstest in diesem fiktiven Fall davon ausgehen, dass die örtlichen Behörden sich gar nicht die Mühe machen brauchen die Gesetzeslage selbst zu durchleuchten.
                    Ein neureicher Rechtsanwalt, dessen Luxusvilla zwar erst zwei Kilometer weiter steht, der es aber dennoch überhaupt nicht ab kann dass andere Leute viel mehr Spass an der Luft haben als er mit seinem SLK Cabrio je haben wird, würde unaufgefordert eineinhalb Seiten Juristendünnpfiff bei der zuständigen Polizeidienststelle einkippen.

                    Derart munitioniert witterten die Kontrolettis dann gute Chancen auf Verbesserung der IAQ (=Individuelle Abschuss Quote, besser bekannt als Kerbe im Colt und allenthalben als beförderungsdienlich bekannt, weil sich so die statistischen Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung mühelos steigern lassen, was wiederum den Dienststellenleiter freut), so dass Du mit konsequenter Verfolgung rechnen müsstest.

                    Zuerst kämen sie nur in einem Auto, später dann mit zweien um nur ja jeden Flieger einzufangen.
                    Gleitschirme würden noch auf dem Platz als Beweisstrücke konfisziert, mit haarsträubenden Begründungen monatelang verwahrt und erst nach massivem Druck durch Anwälte wieder herausgegeben.
                    Ausweise und Versicherungen würden peinlichst geprüft (wäre ein kleiner Tip unseres Villenbesitzers gewesen) und Fliegen ohne Versicherung als Straftat verfolgt.
                    Die Besitzer sämtlicher Autos auf dem Parkplatz würden ermittelt und mit den letzte Woche ermittelten Besitzern der Autos von einem benachbarten Hang abgeglichen um die Flieger rauszufiltern.

                    Am Ende würden Strafen zwischen 50,- und 200,- Euro verhängt, Scheine würden allerdings nicht eingezogen und jeder der einmal erwischt worden wäre müsste künftig verdammt aufpassen, weil im Wiederholungsfall harte Strafen angedroht würden.


                    Hoffe Dir geholfen zu haben.

                    Reinhard

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                    • foehnflieger
                      Registrierter Benutzer
                      • 30.10.2003
                      • 1287
                      • Stefan Glosauer

                      #11
                      Geile Formulierungen

                      Kommentar

                      • frankmann
                        Registrierter Benutzer
                        • 12.01.2004
                        • 736

                        #12
                        @Reinhard den 2 ten

                        bitte bitte schreib ein Buch. Hab mich jetzt schon gekringelt



                        Gruß
                        Frank

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                        • Lord of the Wings
                          Registrierter Benutzer
                          • 27.08.2002
                          • 574

                          #13
                          @ReinhardII
                          Du wohnst doch wohl nicht in der Nähe eines "ehemaligen" Tummelplatztes für Gleitis in einer Luxusvilla und fährst zufälligerweise einen SLK?

                          Fliegergrüße
                          Chris
                          Ein Flugzeug erfinden ist nichts.
                          Ein Flugzeug bauen ist viel.
                          Fliegen ist alles!
                          Otto Lilienthal

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                          • ReinhardII
                            Registrierter Benutzer
                            • 11.10.2001
                            • 91

                            #14
                            Hihi, feines Gespür MyLord aber keine Sorge, ich stehe natürlich auf der richtigen Seite des Lebens (und damit leider immer öfter auf der falschen Seite des Gesetzes ;-))


                            Reinhard

                            Kommentar

                            • pipo
                              Registrierter Benutzer
                              • 03.10.2002
                              • 2745
                              • Philipp Medicus
                              • Absam bei Innsbruck

                              #15
                              Ihr solltet in´s Ausland gehen. (zumindest zum Fliegen)
                              Da darf man starten, wo´s einem gefällt.
                              (Ich meine das Ausland, aus dem die bösen unerwünschten Gastforumsbeiträge her kommen )

                              pipo
                              NOVA

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