Fliegen in Geländen ohne Zulassung in Deutschland

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • droopy
    Registrierter Benutzer
    • 12.04.2002
    • 360
    • Bad Homburg / Hessen

    #31
    habe ich schon mal den DHV gefragt

    Antwort vom DHV

    Zu Deiner Frage: Starts ohne Erlaubnis nach § 25 LuftVG sind Ordnungswidrigkeiten. Ahndungsbehörde für OWis ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das heißt, dass Anzeigen (z.B. über Polizei) an das LBA weitergeleitet werden. In der Regel erhalten die Piloten einen Anhörungsbogen und können zu dem Sachverhalt Stellung beziehen. Je nach Verstoß liegen die uns bekannten Strafen bei 200 € aufwärts.

    Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (z.B. gelaende@dhv.de).

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn Klaassen
    DHV Flugbetrieb

    Gruß Droopy

    Kommentar

    • Maverick78
      Registrierter Benutzer
      • 22.10.2002
      • 465
      • Alex.Meyer
      • Hochgebirge Kaiserstuhl

      #32
      Auch ich hab´ diese Frage schon mal an den DHV geschickt (komisch, wieso interessiert das denn so viele Leute - sollte es in unseren Reihen gar so viele Gestzlose geben??? ). Die Anwort war aber derer die Droopy bekommen hat sehr ähnlich:



      cu in the sky
      Alex

      Kommentar

      Lädt...