habe ich schon mal den DHV gefragt
Antwort vom DHV
Zu Deiner Frage: Starts ohne Erlaubnis nach § 25 LuftVG sind Ordnungswidrigkeiten. Ahndungsbehörde für OWis ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das heißt, dass Anzeigen (z.B. über Polizei) an das LBA weitergeleitet werden. In der Regel erhalten die Piloten einen Anhörungsbogen und können zu dem Sachverhalt Stellung beziehen. Je nach Verstoß liegen die uns bekannten Strafen bei 200 € aufwärts.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (z.B. gelaende@dhv.de).
Mit freundlichen Grüßen
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Gruß Droopy
Antwort vom DHV
Zu Deiner Frage: Starts ohne Erlaubnis nach § 25 LuftVG sind Ordnungswidrigkeiten. Ahndungsbehörde für OWis ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das heißt, dass Anzeigen (z.B. über Polizei) an das LBA weitergeleitet werden. In der Regel erhalten die Piloten einen Anhörungsbogen und können zu dem Sachverhalt Stellung beziehen. Je nach Verstoß liegen die uns bekannten Strafen bei 200 € aufwärts.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (z.B. gelaende@dhv.de).
Mit freundlichen Grüßen
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Gruß Droopy
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