Die Luft VO (DE) sagt dazu:
Weiters gibt es Abstandsregeln zu Verkehrswegen. Das tieffliegende Überholen von fahrenden Autos auf Straßen dürfte damit nicht gern gesehen werden. Je nachdem wer das Auto steuert, _könnte_ dieser sich bei diesem Manöver erschrecken, das Lenkrad verreißen und einen Unfall bauen. Würde mich unangekündigt ein Gleitschirmpilot tief überfliegen, hätte ich vlt. die Vermutung, er würde vor mir auf der Straße abstürzen und dann eine Notbremsung einleiten - will ihn ja nach dem Absturz nicht auch noch mit dem Auto überfahren. Wie dann mein Hintermann auf meine Notbremsung reagiert ...
Bei solchen Aktionen immer die blödesten Folgen einkalkulieren!
Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
11. entgegen § 6 Abs. 1 die Sicherheitsmindesthöhe unterschreitet, entgegen § 6 Abs. 2 Brücken oder ähnliche Bauten, Freileitungen oder Antennen unterfliegt ...
11. entgegen § 6 Abs. 1 die Sicherheitsmindesthöhe unterschreitet, entgegen § 6 Abs. 2 Brücken oder ähnliche Bauten, Freileitungen oder Antennen unterfliegt ...
Bei solchen Aktionen immer die blödesten Folgen einkalkulieren!
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