Unverbesserliche, Stänkerfritzen, Trolle ...

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  • ESP2019
    antwortet
    Zitat von EMR
    Und wenn wir alle hier Dir, esp2019, ganz ganz dolle ehrlich versprechen würden, daß Du auch ab und zu Platzhirsch sein darfst
    Ich will nirgendwo Platzhirsch sein, ich mag es nur nicht, wenn ein anderer sich dazu aufspielt und jeden Kommentar eines anderen wegbeisst und damit das Forum seit > 10 Jahren kontinuierlich in die Bedeutungs- und vor allem Teilnahmslosigkeit zieht.
    Oder meinst du ernsthaft, dass sich die ganzen "Größen" wegen meiner Kommentare verabschiedet haben, obwohl ich erst seit deutlich geringerer Zeit auf die Probleme hin weise?

    Den (unwissenden) Clown darfst du gerne spielen.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von EMR
    im Kindergarten sagen sie glaub "Bestimmer"
    Nicht nur im Kindergarten:

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  • EMR
    antwortet
    Oder könntet ihr, shoulders & esp2019, euch nicht einfach gegenseitig auf eure vielbeschworenen Ignorelisten setzen?

    Dann wäre nämlich auch Ruhe.
    Zuletzt geändert von EMR; 04.09.2024, 22:07.

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  • shoulders
    antwortet
    Zitat von ESP2019
    shoulders Du bist doch der Rechercheprofi - habe keine Lust deine Arbeit zu machen
    Also nix. War ja klar.

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  • EMR
    antwortet
    Zitat von ESP2019
    [ ... ] Was du aber immer hinbekommst, ist innerhalb weniger Minuten die bekannte Platzhirsch Position einzunehmen und dabei nicht realisierst, wie du dich selbst vorführst. [ ... ]
    Und wenn wir alle hier Dir, esp2019, ganz ganz dolle ehrlich versprechen würden, daß Du auch ab und zu Platzhirsch sein darfst (im Kindergarten sagen sie glaub "Bestimmer"), also wenn du alle 2 Monate mal für ein paar Tage der Bestimmer sein dürftest - wäre das dann ok für dich? Wäre dein Egochen dann weniger wund?

    Würden uns deine kindischen Sticheleien dann erspart bleiben?

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  • ESP2019
    antwortet
    shoulders Du bist doch der Rechercheprofi - habe keine Lust deine Arbeit zu machen und dann noch blöd von der Seite angemacht zu werden.

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  • shoulders
    antwortet
    Was denn? Der Rest der Welt, mich eingeschlossen, lernt sicher gerne noch was zur Sache hinzu...

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  • ESP2019
    antwortet
    Hab das mal aus Treffpunkt hierher verlegt, weil es bei Treffpunkt unpassend ist.

    Zitat von shoulders
    War nur ein Flüchtigkeitsfehler (incendie = Feuersbrunst, inondation = Überschwemmung - [...] Beim Erbsenzählen hinterher hat man's leichter, da steht einem ja das Internet und unbegrenzt Zeit zur Verfügung. Inwiefern das freilich relevant ist - das Ding fährt noch lange nicht, end of story - erschließt sich mir nicht.

    Spannender finde ich was anderes. Ich habe einige Überzeugungsarbeit aufgewendet, um mal eine verwertbare Tippsammlung für reisefreudige Piloten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (statt die klassische Neuigkeitensammlung danach) im Magazin unterzubringen. Und das erste, was man dazu hört, ist die Freude von einem, der endlich, endlich mal ein falsches Wort gefunden hat. Chapeau, jetzt hast Du's mir aber gezeigt. Ich hoffe, die anderen können mehr Nutzen als so ein Bißchen Häme aus dem Artikel ziehen
    Da ist noch mehr falsch! Auch durchaus fliegerisch sehr relevantes, ebenso zu den Unterkünften. Aber du bist ja soooo gescheit, "Chapeau jetzt hast DU MIR (erneut) gezeigt wie du gestrickt" bist. Die eigenen Fehler (welche ich ohne Häme aufgezeigt hatte) sind "Kleinigkeiten" und eigentlich komplett unwichtig. Der Hinweis darauf wird nicht als konstruktive Kritik aufgefasst, sondern umgehend und innerhalb "weniger Minuten" diffamiert.

    Im übrigen: das was ich in 5min aus dem Gedächtnis hatte und nur noch mal (journalistisch) via Internet verifizierte, hast du in Jahren nicht raus gefunden und journalistisch gegengecheckt? Erzähl das jemand anderes.

    Was du aber immer hinbekommst, ist innerhalb weniger Minuten die bekannte Platzhirsch Position einzunehmen und dabei nicht realisierst, wie du dich selbst vorführst.
    Ich hatte bewußt neutral auf deine Fehler hingewiesen.

    PS:
    einer deiner wenigen Beiträge, die ein Lesevergnügen und Interesse boten, weil es nicht völlig verkopft geschrieben ist und einem gewissen Faden folgt.
    Zuletzt geändert von ESP2019; 04.09.2024, 19:13.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders
    Dann wären sie noch beim LBA. ​​​​
    Nö, dann wären wir bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Verkehr ist in erster Linie und auf Verwaltungsebene ländersache.

    Zitat von shoulders
    in der sie den Piloten immer wieder unaufgefordert die Basics aus deren vergangener Ausbildung vorbetet? ​​​​
    Nein, das tun die Behörden eigentlich nicht. Allerdings sind sie u.a. die zustandige Aufsichtsbehörde für Ausbildung und Lizensierung, wodurch alle einschlägigen Verlautbarungen auf dem Boden der gelteneden Regularien stehen müssen und man sich jeder Zeit auf eben diese berufen kann. Darüber hinaus werden durch diese Behörden auch besonders gravierenden Änderungen immer in geeignter Form kommuniziert. So z.B. ständig im Rahmen der andauernden nationalen und föderalen "Harmonisierung" mit dem europäischen Luftrecht.

    Zitat von shoulders
    der DHV alle hoheitlichen Aufgaben übernommen habe? ​​​​
    Das habe ich hier schon wirklich mehrfach erklärt.
    Die Delegierung der hoheitlichen Aufgaben wird im § 3 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) geregelt:

    Der im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 9767 eingetragene Deutsche Hängegleiterverband e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen:
    1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
    2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
    3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz),
    4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und
    5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

    Zitat von shoulders
    das Verkehrsministerium. Kümmert sich das vielleicht um die Fortbildung der Führerscheininhaber? ​​​​
    Natürlich tut es das. Und zwar in Form seiner Eigenschaft als oberste Instanz und das für alle Verkehrsteilnehmer zu Lande, zu Wasser und in der Luft!

    Zitat von shoulders
    Wenn es neue Regeln gibt, liegt es in der Verantwortung der Scheininhaber, sich darüber auf dem Laufenden zu halten. ​​​​
    Das klingt logisch. Allerdings werden neue Regeln intensiv, hinreichend und vor allem korrekt und sachlich richtig bekannt gemacht und darüber hinaus sehr intensiv kommuniziert.

    Zitat von shoulders
    wer, meinst Du, wird dafür wohl zur Verantwortung gezogen? ​​​​
    Bei nicht ausreichender aber ganz bestimmt bei sachlich falscher Kommunikation liegt die Hauptverantwortung bei den Behörden - in unserem Fall beim DHV und seiner Verbandszeitschrift - deren Mitarbeiter ihrerseits mit gewissen Ausnahmen durch die sogenannte Staatshaftung geschützt sind.

    Zitat von shoulders
    Man kann sich nicht dauernd irgendeinen anderen Verantwortlichen suchen ​​​​
    Das braucht man auch gar nicht. Der DHV ist im Rahmen seiner Tätigkeit als beauftragter Luftsportverband stets korrekte und sachlich richtige Informationen auf dem Boden der geltenden Gesetzgebung schuldig und bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschinformation haftbar! Für die einzelnen Mitarbeiter gilt analog zum Beamtenrecht: Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen...

    Achja, und Danke, dass Du diesmal völlig auf "Persönliches" verzichtet hast!​

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  • shoulders
    antwortet
    Tu wir mal so, als hätte der DHV besagte "hoheitlichen Aufgaben" nicht übernommen. Dann wären sie noch beim LBA. Unterhält das denn eine Informationsplattform, in der sie den Piloten immer wieder unaufgefordert die Basics aus deren vergangener Ausbildung vorbetet? Und selbst wenn dem so wäre - wie kommst Du darauf, dass der DHV alle hoheitlichen Aufgaben übernommen habe?

    Oder nehmen wir mal das Verkehrsministerium. Kümmert sich das vielleicht um die Fortbildung der Führerscheininhaber? Natürlich nicht. Wenn es neue Regeln gibt, liegt es in der Verantwortung der Scheininhaber, sich darüber auf dem Laufenden zu halten. Und wenn die nicht dahinter her sind und in seligem Vertrauen auf veraltete Regeln einen Unfall bauen - wer, meinst Du, wird dafür wohl zur Verantwortung gezogen?

    Man kann sich nicht dauernd irgendeinen anderen Verantwortlichen suchen und alles auf den abwälzen - auch wenn das der Zeitgeist ist.

    ​​​​

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders
    und vor allem ist es nicht Aufgabe des DHV, das in dieser Tiefe immer wieder vorzukauen.
    Doch ist es!! Schließlich hat der DHV nicht nur in dieser Beziehung hoheitliche Aufgaben übernommen.
    Und es ist alles andere als Korinthenkackerei hierbei die nötige Akkuratesse zu erwarten und ggf. auch einzufordern.​

    Zitat von shoulders
    . Er ist doch keine Sonderschule
    Da bin ich mir manchmal nicht so sicher...

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  • shoulders
    antwortet
    Du hast Recht - da steht jetzt tatsächlich etwas präziser "150m über Grund bzw. dem höchsten Hindernis" statt AGL drin. Der Horizontalabstand war auch vorher drin. So what? Vorher hat man halt AGL entsprechend ausgelegt (also jedenfalls diejenigen, denen klar war, dass "above ground level" NICHT zielführend ist, wenn etwas, das darauf steht, höher aufträgt).

    Das ist doch, mit Verlaub, Korinthenkackerei, ändert rein gar nichts an der Sache - und vor allem ist es nicht Aufgabe des DHV, das in dieser Tiefe immer wieder vorzukauen. "150m Abstand horizontal und vertikal" hat er doch schon immer gelehrt - und er darf darauf vertrauen, dass die Scheininhaber ihr "Grundschulwissen" behalten haben. Er ist doch keine Sonderschule

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders
    seitdem ist es leider schwammiger geworden.
    Ist es nicht!!
    SERA.5005 makes the sense!

    Zitat von shoulders
    wer so oft und gerne an sein Latinum erinnert
    examen latinum meum esse monendum​
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 07.07.2024, 17:43. Grund: Ergänzung

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  • shoulders
    antwortet
    Natürlich ergibt (nicht "macht", bitte - wer so oft und gerne an sein Latinum erinnert, kann sicher auch Deutsch ) das Sinn. Bis 2015 war das auch noch direkt in §6 (1) Luftvo nachzulesen, seitdem ist es leider schwammiger geworden.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von shoulders
    Ich hab es weder vor noch nötig, die aktuellen Prüfungsfragen extra für FlyingDentist auf eigene Kosten herunterzuladen, nur um hier was zu beweisen. Wer so schnell mit der DHV-Schelte bei der Hand ist, soll gefälligst sein eigenes Geld in die Hand nehmen - Zahnärzte und PPL-Piloten nagen ja nicht gerade am Hungertuch.
    Ob das in den Prüfungsfragen steht oder nicht, ist doch völlig unerheblich und interessiert mich rein gar nicht. Du brauchst also keinen Bausparvertrag aufzulösen und mir diese Information zukommem zu lassen. Wenn die Oberkompetenz des DHV allerdings schreibt: "Das Luftverkehrsgesetz schreibt einen ausreichenden Abstand zu Luftfahrthindernissen vor. Jeder Pilot muss letztlich im Flugbetrieb selbst einschätzen, welcher Sicherheitsabstand erforderlich ist.", so ist das schlicht und ergreifend falsch!

    Zitat von shoulders
    (hier die 150 AGL wie auch allerlei andere Sicherheitsabstände) nachzulesen sind: https://planet-para.de/wordpress/wp-...chein_V4.7.pdf
    ​Ich würde Dir den Download aber dennoch empfehlen, vielleicht kommst Du dann zur Erkenntnis, dass eine "Hindernis-Sicherheitshöhe" von 150 m AGL kaum Sinn macht.
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 07.07.2024, 16:02.

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