Unverbesserliche, Stänkerfritzen, Trolle ...
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Ich sehe hier weder einen Stärkerfritzen noch Trolle, sondern nur Flieger, die auf Flugwetter warten.😘 1 -
Oder meinst du ernsthaft, dass sich die ganzen "Größen" wegen meiner Kommentare verabschiedet haben, obwohl ich erst seit deutlich geringerer Zeit auf die Probleme hin weise?
Den (unwissenden) Clown darfst du gerne spielen.👎 6👍 5Einen Kommentar schreiben:
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Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.👍 1Einen Kommentar schreiben:
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Würden uns deine kindischen Sticheleien dann erspart bleiben?
👍 2👎 1Einen Kommentar schreiben:
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Was denn? Der Rest der Welt, mich eingeschlossen, lernt sicher gerne noch was zur Sache hinzu...Einen Kommentar schreiben:
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Hab das mal aus Treffpunkt hierher verlegt, weil es bei Treffpunkt unpassend ist.
War nur ein Flüchtigkeitsfehler (incendie = Feuersbrunst, inondation = Überschwemmung - [...] Beim Erbsenzählen hinterher hat man's leichter, da steht einem ja das Internet und unbegrenzt Zeit zur Verfügung. Inwiefern das freilich relevant ist - das Ding fährt noch lange nicht, end of story - erschließt sich mir nicht.
Spannender finde ich was anderes. Ich habe einige Überzeugungsarbeit aufgewendet, um mal eine verwertbare Tippsammlung für reisefreudige Piloten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (statt die klassische Neuigkeitensammlung danach) im Magazin unterzubringen. Und das erste, was man dazu hört, ist die Freude von einem, der endlich, endlich mal ein falsches Wort gefunden hat. Chapeau, jetzt hast Du's mir aber gezeigt. Ich hoffe, die anderen können mehr Nutzen als so ein Bißchen Häme aus dem Artikel ziehen
Im übrigen: das was ich in 5min aus dem Gedächtnis hatte und nur noch mal (journalistisch) via Internet verifizierte, hast du in Jahren nicht raus gefunden und journalistisch gegengecheckt? Erzähl das jemand anderes.
Was du aber immer hinbekommst, ist innerhalb weniger Minuten die bekannte Platzhirsch Position einzunehmen und dabei nicht realisierst, wie du dich selbst vorführst.
Ich hatte bewußt neutral auf deine Fehler hingewiesen.
PS:
einer deiner wenigen Beiträge, die ein Lesevergnügen und Interesse boten, weil es nicht völlig verkopft geschrieben ist und einem gewissen Faden folgt.Zuletzt geändert von ESP2019; 04.09.2024, 19:13.👍 2Einen Kommentar schreiben:
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Nö, dann wären wir bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Verkehr ist in erster Linie und auf Verwaltungsebene ländersache.
Das habe ich hier schon wirklich mehrfach erklärt.
Die Delegierung der hoheitlichen Aufgaben wird im § 3 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) geregelt:
Der im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 9767 eingetragene Deutsche Hängegleiterverband e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen:
1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz),
4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und
5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Bei nicht ausreichender aber ganz bestimmt bei sachlich falscher Kommunikation liegt die Hauptverantwortung bei den Behörden - in unserem Fall beim DHV und seiner Verbandszeitschrift - deren Mitarbeiter ihrerseits mit gewissen Ausnahmen durch die sogenannte Staatshaftung geschützt sind.
Das braucht man auch gar nicht. Der DHV ist im Rahmen seiner Tätigkeit als beauftragter Luftsportverband stets korrekte und sachlich richtige Informationen auf dem Boden der geltenden Gesetzgebung schuldig und bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschinformation haftbar! Für die einzelnen Mitarbeiter gilt analog zum Beamtenrecht: Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen...
Achja, und Danke, dass Du diesmal völlig auf "Persönliches" verzichtet hast!Einen Kommentar schreiben:
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Tu wir mal so, als hätte der DHV besagte "hoheitlichen Aufgaben" nicht übernommen. Dann wären sie noch beim LBA. Unterhält das denn eine Informationsplattform, in der sie den Piloten immer wieder unaufgefordert die Basics aus deren vergangener Ausbildung vorbetet? Und selbst wenn dem so wäre - wie kommst Du darauf, dass der DHV alle hoheitlichen Aufgaben übernommen habe?
Oder nehmen wir mal das Verkehrsministerium. Kümmert sich das vielleicht um die Fortbildung der Führerscheininhaber? Natürlich nicht. Wenn es neue Regeln gibt, liegt es in der Verantwortung der Scheininhaber, sich darüber auf dem Laufenden zu halten. Und wenn die nicht dahinter her sind und in seligem Vertrauen auf veraltete Regeln einen Unfall bauen - wer, meinst Du, wird dafür wohl zur Verantwortung gezogen?
Man kann sich nicht dauernd irgendeinen anderen Verantwortlichen suchen und alles auf den abwälzen - auch wenn das der Zeitgeist ist.
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Und es ist alles andere als Korinthenkackerei hierbei die nötige Akkuratesse zu erwarten und ggf. auch einzufordern.
Da bin ich mir manchmal nicht so sicher...Einen Kommentar schreiben:
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Du hast Recht - da steht jetzt tatsächlich etwas präziser "150m über Grund bzw. dem höchsten Hindernis" statt AGL drin. Der Horizontalabstand war auch vorher drin. So what? Vorher hat man halt AGL entsprechend ausgelegt (also jedenfalls diejenigen, denen klar war, dass "above ground level" NICHT zielführend ist, wenn etwas, das darauf steht, höher aufträgt).
Das ist doch, mit Verlaub, Korinthenkackerei, ändert rein gar nichts an der Sache - und vor allem ist es nicht Aufgabe des DHV, das in dieser Tiefe immer wieder vorzukauen. "150m Abstand horizontal und vertikal" hat er doch schon immer gelehrt - und er darf darauf vertrauen, dass die Scheininhaber ihr "Grundschulwissen" behalten haben. Er ist doch keine SonderschuleEinen Kommentar schreiben:
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Ist es nicht!!
SERA.5005 makes the sense!
examen latinum meum esse monendumEinen Kommentar schreiben:
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Natürlich ergibt (nicht "macht", bitte - wer so oft und gerne an sein Latinum erinnert, kann sicher auch Deutsch ) das Sinn. Bis 2015 war das auch noch direkt in §6 (1) Luftvo nachzulesen, seitdem ist es leider schwammiger geworden.Einen Kommentar schreiben:
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