Groundlaunching

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  • inertial
    Registrierter Benutzer
    • 06.12.2005
    • 4
    • n.a.

    Groundlaunching

    Hallo,

    wir sind Fallschirmspringer und wollen sozusagen "back to the roots" des Gleitschirmfliegens, dem Groundlaunchen. Vielleicht haben einige von euch davon schon gehört. Man startet den Fallschirm ganz normal auf einem Hang, wie einen Gleitschirm, nur mit dem Unterschied, dass man nicht direkt nach weit oben abhebt sondern den Hang in 1-2 Meter Höhe hinuntergleitet. Gelenkt wird über die hinteren Riser, gelandet dann über die Toggles.

    Wir suchen dazu Übungshänge in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Hindernisse sollte es auf den Hängen keine geben und am Fuß des Hanges sollte auch eine ausreichende Landefläche vorhanden sein. Der Hang sollte ein Gefälle von 25Grad oder mehr haben.

    Wie sieht dies erstmal rein rechtlich aus?

    Zur unserer Technik: Wir haben ganz normale elliptische Gleitfallschirme (Zero-P).

    Vielleicht ist einigen von euch der Begriff des Bladerunnings ein Begriff, welches Mitte der 90er Jahre geboren wurde. Hier sprang man über einem Berg aus einem Flugzeug, öffnete und flog dann entlang zB einer Skipiste in 1-2 Meter Höhe den Hang hinunter. Es wurde dann zur selben Zeit versucht Fallschirme am Boden zu starten. Jedoch erst seit 3 Jahren wird dieses Groundlaunching "ernsthaft" betrieben.

    Im Moment geht es uns erstmal nur darum Startprozeduren und kurze Gleitphasen durchzuführen- lange, steile Hänge sind also noch nicht vonnöten.

    Wir wären für Tipps zu Hängen usw sehr dankbar.

    Blue Skies
    Tobi
    Zuletzt geändert von inertial; 06.12.2005, 16:44.
  • pararobi
    Registrierter Benutzer
    • 17.06.2001
    • 59
    • Robert Fesl

    #2
    AW: Groundlaunching

    Hallo!

    Zitat von inertial
    Man startet den Fallschirm ganz normal auf einem Hang, wie einen Gleitschirm, nur mit dem Unterschied, dass man nicht direkt nach weit oben abhebt sondern den Hang in 1-2 Meter Höhe hinuntergleitet.
    Mir ist der Unterschied nicht wirklich klar. Auch mit einem Gleitschirm kann man niedrig fliegen. Wird in jeder Flugschule am Übungshang praktiziert.

    Zitat von inertial
    Wir suchen dazu Übungshänge in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Hindernisse sollte es auf den Hängen keine großen geben und am Fuß des Hanges sollte auch eine ausreichende Landefläche vorhanden sein.

    Wie sieht dies erstmal rein rechtlich aus?
    Da wäre ich gerne dabei, wenn Euch dann jemand als 'Gleit'schirmflieger anspricht und Ihr erst mal erklären müsst, dass Ihr 'Fall'schirmspringer seid... :-)

    Im Ernst:
    Legal ist das in Deutschland IMHO nur, wenn ihr entweder nur Laufübungen macht, oder:
    - eine Flugschule besucht und Gleitschirmfliegen lernt
    - an ein zugelassenes Fluggelände geht
    - eine DHV-zugelassene Ausrüstung habt
    - und eine Haftpflichversicherung abschliesst

    Fazit: Lernt Gleitschirmfliegen, oder wählt ein anderes Land aus, wenns rechtlich ok sein soll.

    Viele Grüße
    Robert

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    • inertial
      Registrierter Benutzer
      • 06.12.2005
      • 4
      • n.a.

      #3
      AW: Groundlaunching

      Nunja, ich will ja auch nicht auf Paragraphen rumreiten, die ich nicht kenne und eigentlich gehts ja erstmal auch mehr um geeignete Launchsites, aber:

      - Lizenzen haben wir
      - zugelassenes Luftsport auch
      - und ne Haftpflicht sowieso

      Aber in Dtl. ist sowieso alles komplizierter als anderswo

      Mehr Infos zum Groundlaunchen hier: http://www.canopypiloting.com/GLC.htm

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      • Airos Parazotti
        Registrierter Benutzer
        • 06.12.2002
        • 327

        #4
        AW: Groundlaunching

        Gibts in der Schweiz , Kontaktadresse gebe ich aber nicht hier in diesem Verein .

        ( aus rechtlichen Gründen , und um meine Kameraden nicht zu verungllimpfen )
        Weitere Antworten erst nach Rückkehr aus Chile.
        Airos

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        • pararobi
          Registrierter Benutzer
          • 17.06.2001
          • 59
          • Robert Fesl

          #5
          AW: Groundlaunching

          Zitat von Robi
          Ich kann mir irgendwie nicht helfen, aber solche Bilder sehen mir stark nach den ersten Tagen des Gleitschirmsink... äh fliegens aus. ... Naja, "Groundlounching" klingt besser, irgendwie hip! In 10 Jahren sind dann die "Groundlounchglider" soweit entwickelt das sie wie 2000er Gleitschirme fliegen
          [Scherzmodus]
          Juhuuuu! Endlich kann ich meine 1987'er Rademacher-Tüte verkaufen! Da gibts doch bestimmt interessierte Groundlouncher, die diesen ultimativen Sinker brauchen können, oder?
          Ich würde mich zum Spottpreis von 999,- Teuros schweren Herzens von dieser Groundlounching-Rakete trennen! Den Eierschneider-Hängegurt würde ich gratis dazu geben!
          [/Scherzmodus]

          Bitte nicht falsch verstehen: Ich will niemandem den Spass und Enthusiasmus nehmen. Vielleicht gibt das Groundlounching der Fliegerszene auch neue Impulse. Das Ziel scheint ja zu sein, möglichst steile Hänge möglichst schnell und bodennah zu befliegen - und das könnte der Unterschied zum Gleitschirmfliegen sein.

          Viele Grüße
          Robert (der schon lange regelmäßig zum Groundlounchen geht, aber am liebsten nicht allzu bodennah fliegt )

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          • inertial
            Registrierter Benutzer
            • 06.12.2005
            • 4
            • n.a.

            #6
            AW: Groundlaunching

            Hey,

            @Robert:
            Genau das ist der Fakt. Das Ziel ist es nicht sich in die Luft zu erheben und stundenlang zu gleiten sondern schnell den Hang runter zu fliegen.

            Unsere Ausrüstung ist auch eine ganz andere. Ich selber habe zB einen 119 sqft großen (für euch kleinen Schirm) elliptischen 9-Zeller. Eingestuft ist dieser als Hochleistungskappe. Mittlerweile gibt es aber auch Neuentwicklungen direkt für das Groundlaunchen wie den GLX.

            Nunja neue Impulse für die Fliegerszene wird es denke ich mal nicht geben. Es ist einfach nur eine alte Spielart, die dank besserer Technik und Skills neu und schöner *g* belebt wird. Meiner Meinung nach ist die Zielgruppe auch eher klein- erfahrene Kappen(Fallschirm)piloten. Ein Anfänger oder auch einen Gleitschirmflieger kann man auf diese Hochleistungskappen nicht "loslassen".

            @Robi:
            Danke für die Tipps, werde bei denen mal nachfragen.

            Rechtliches:
            Laut DFV (Dt. Fallschirmsportverband) wird aus dem Groundlaunchen erst eine genehmigungspflichtige Luftfahrersache, wenn man eine Höhe von 30 m übersteigt. Natürlich sollte eine Genehmigung des "Hangbesitzers" vorhanden sein, aber wo kein Kläger da kein Richter .

            Wen bewegte Bilder vom Groundlaunchen interessieren, dem empfehle ich das Video Gravity Pilots.

            blue skies
            Tobi

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            • MalteJ
              Registrierter Benutzer
              • 17.02.2002
              • 942
              • Malte Janduda

              #7
              AW: Groundlaunching

              Ein winzig kleiner Teil der Gleitschirmflieger macht etwas ähnliches.
              Die sausen mit besonders kleinen Schirmen den Hang runter.
              Ich weiß, dass der F-16 von freeX schonmal in einer Super-Mini-Größe gebaut wurde - irgendwie so um die 12m² und zusätzlich wurde noch ein Reißverschluss eingebaut, mit dem man nochmal den ein oder anderen Quadratmeter verschwinden lassen kann.
              Wie wärs denn damit?

              Malte
              http://malte.aero

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              • pararobi
                Registrierter Benutzer
                • 17.06.2001
                • 59
                • Robert Fesl

                #8
                AW: Groundlaunching

                Man beachte:

                Zitat von inertial
                Rechtliches:
                Laut DFV (Dt. Fallschirmsportverband) wird aus dem Groundlaunchen erst eine genehmigungspflichtige Luftfahrersache, wenn man eine Höhe von 30 m übersteigt.
                Und das hier: klick

                Mir scheint da ein gewisser Widerspruch zu sein. Wieso sollte ich als fußstartender Fallschirmspringer Flüge bis 30 Meter Höhe in Deutschland legal durchführen können und als Gleitschirmflieger darf ich angeblich nur in zugelassenen Geländen die Füsse vom Boden nehmen?

                Aber ich gönns den Fallis ja, wenn sie es tatsächlich geschafft haben, eine Lücke im LuftVG zu finden.


                Viele Grüße
                Robert (der sich schon überlegt, eine Fallschirmlizenz zu erwerben...)

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                • Flydoc
                  Registrierter Benutzer
                  • 19.10.2003
                  • 1121
                  • Ebairhard Zureck
                  • fascht im Allgai

                  #9
                  AW: Groundlaunching

                  Nomen est Omen ...

                  ...Ab heute Launchen wir halt am Übungshang...
                  Und als Beweisstück haben wir immer ein Launchpaket dabei;
                  Schweinshaxn, Weißbier,Verdauungs-Schnapserl etc
                  Scheenen Abend noch.
                  Flydoc
                  Gemma liaba fliagn

                  Kommentar

                  • Meyer Michel
                    Registrierter Benutzer
                    • 24.03.2004
                    • 573
                    • Saint-Louis / Elsass (F)

                    #10
                    AW: Groundlaunching

                    Zitat von inertial
                    Hallo,
                    wir sind Fallschirmspringer und wollen sozusagen "back to the roots" des Gleitschirmfliegens, dem Groundlaunchen.
                    so in etwa ? : http://www.dhv.de/vbulletin/showthread.php?t=13136

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                    • inertial
                      Registrierter Benutzer
                      • 06.12.2005
                      • 4
                      • n.a.

                      #11
                      AW: Groundlaunching

                      Hey,

                      ok muss das mal relativieren, nachdem ich selber den DFV kontaktiert habe. (Die Info mit den 30 m war von dropzone.com, wo ein Springer in einem Thread schrieb, dies hätte ihm der DFV geantwortet...). Am Fon wurde mir gesagt, dass wenn der Hang für Luftsportaktivitäten zugelassen ist, es rechtlich kein Problem sei. Ansonsten gilt, dass man ein "Luftfahrzeug" ist sobald man den Boden mit der Ausrüstung verlassen hat (abhebt sozusagen...), egal ob 2 oder 30 oder 1000 Meter.

                      Fazit: Das Ganze wird illegal wenn der Hang nicht zugelassen ist...

                      @Malte: Reissverschluss an nem Schirm? Wenns hält 12 qm sind so ca. 135 sqft, oder? Müsste von der Größe her passen, aber noch nen Tick kleiner wird es bestimmt schneller

                      Trailer zu Gravity Pilots (sehr sehenswert, ist aber nicht nur Groundlaunching drinne, auch Swooping): Trailer Gravity Pilots

                      Wir werden es mal in 2-3 Wochen ausprobieren und dann werde ich mal davon berichten.

                      blues
                      Tobi

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