Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • micbu
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2006
    • 506
    • Michael Burkholz

    Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

    Hallo Leute,

    ich bin nun schon einige Zeit am suchen und kann leider nicht die gewünschten Informationen finden. Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen europäischen Ländern bzgl. Gleitschirmfliegen gibt. Folgende Informationen sollten enthalten sein:
    Welchen Schein braucht man? Muß man sich an bestimmte Start- und Landeplätze halten, braucht man BZF I/II und ob man sonst etwas beachten muß.
    Einzelne Bestimmungen in verschiedenen Ländern zu finden ist zum teil ja noch machbar, aber eine Gesamtübersicht war für mich unauffindber.


    Kann mir jemand sagen, ob und wo es so etwas gibt?




    Viele Grüße, Michael
    Michael
  • Heiko Jägle
    Registrierter Benutzer
    • 12.06.2001
    • 819

    #2
    AW: Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

    Hallo Michael,

    eine komplette Übersicht gibts leider nicht.
    Aber man könnte hier mal versuchen, eine lange Länderliste zusammenzustellen. Ggf. bastel ich am Ende alle Infos übersichtlich auf eine Seite zusammen.

    Ich versuche mal den Anfang:



    Deutschland (ist für manchen Mitleser hier "Ausland"):
    ---------------------------------------------------------------------
    - Lizenz: Beschränkter Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer ("A-Schein"). In manchen Fluggebieten zusätzlich unbeschränkter Luftfahrerschein ("B-Schein") oder Einweisung erforderlich.
    Die Lizenzen österreichischer Piloten ("Sonderpilotenschein") und schweizer Piloten ("Brevet") werden anerkannt. Andere ausländische Piloten benötigen neben ihrer nationalen Lizenz (wenn's denn eine gibt :-) eine IPPI-Card mit mind. Stage 4.

    - Versicherung: Haftpflichtversicherung über mind. 1,5 Mio Euro.

    - Start-Landeplätze: In Deutschland darf nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden. Für das Drachen- und Gleitschirmfliegen erteilt der Deutsche Hängegleiterverband als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr die Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 Luftverkehrsgesetz.

    Woher diese Infos stammen, dürfte leicht erraten werden:
    * www.dhv.de/typo/Fluggel_nde.502.0.html
    * https://www.dhv.de/typo/fileadmin/us...g/GERMANFL.pdf



    Österreich:
    --------------
    - Lizenz: Sonderpilotenschein ("SoPi"). Der deutsche Luftfahrerschein und schweizer Brevets werden anerkannt. Andere ausländische Piloten benötigen neben ihrer nationalen Lizenz (wenn's denn eine gibt :-) eine IPPI-Card mit mind. Stage 4.

    - Versicherung: Haftpflichtversicherung über ??? Euro.
    Zusätzliche Versicherungen für Tandemflüge erforderlich.

    - Start-Landeplätze: Im Grunde darf überall gestartet werden, wo es der Grundbesitzer erlaubt und keine Luftraumbeschränkungen gelten. In einigen Gebieten (Naturschutzgebiet, z.B. Hohe Tauern) ist das Starten und Landen sowie das niedrige Überfliegen verboten.

    www.aeroclub.at - leider nicht sehr informativ :-(


    Schweiz:
    -----------
    - Lizenz: Schweizer Brevet. Der deutsche beschränkte Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer ("A-Schein") sowie der österreichische Sonderpilotenschein werden anerkannt. Andere ausländische Piloten benötigen neben ihrer nationalen Lizenz (wenn's denn eine gibt :-) eine IPPI-Card mit mind. Stage 4.
    Tandemflüge sind nur mit schweizer Brevet erlaubt.

    - Versicherung: Haftpflichtversicherung über mind. 1 Mio SFr.

    - Start-Landeplätze: Überall, wo's nicht verboten wurde oder Luftraumbeschränkungen gelten.

    www.shv-fsvl.ch/e/verband/index_einstieg.htm


    Italien:
    ---------
    - Lizenz: Zusätzlich zur nationalen Lizenz müssen ausländische Piloten die IPPI-Card mit mind. Stage 4 mitführen.
    Tandemflüge sind für ausländische Piloten nicht erlaubt.

    - Versicherung: Haftpflichtversicherung über mind. 517.000 Euro.

    - Start-Landeplätze: Überall, wo's nicht verboten wurde oder Luftraumbeschränkungen gelten.

    www.fivl.it/testi/xforeigners.html



    Funksprechzeugnisse wie BZF I/II benötigt man meistens nicht. Allenfalls für motorisierte Schirmfliegerei von Flugplätzen, wenn man sich als Streckenflieger eine Durchflugerlaubnis durch bestimmte Lufträume einholen will, oder bei Schleppbetrieb auf einem Segelflugplatz. In den meisten europäischen Ländern sind LPD und MPR-Handfunkgeräte zugelassen. Mehr Infos dazu ist auf der Seite http://mitglied.lycos.de/flugberge/info/funkfreq.htm zusammengestellt.

    Das Tragen von Helmen und das Mitführen von Rettungsgeräten ist zwar nicht in allen Ländern Vorschrift, aber doch sehr zu empfehlen!


    So, jetzt ihr...

    Gruss
    Heiko Jägle

    Kommentar

    • Pikachu
      Registrierter Benutzer
      • 31.05.2004
      • 1556

      #3
      AW: Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

      Heiko,

      zunächst mal danke für deine Mühe, die Tabelle anzufangen!

      Eine winzig kleine Ungenauigkeit ist aber hier drin:

      Start-Landeplätze: In Deutschland darf nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden.
      Jein.
      Es darf nur von zugelassenen Geländen gestartet werden.
      Danach unterscheidet man nach Lizenz: Der A-Schein-Pilot muß in der Nähe des Startplatzes bleiben und dort (auf dem zugehörigen Landeplatz) landen; der B-Pilot darf überlandfliegen (LR beachten!) und natürlich auch außenlanden.

      Kommentar

      • micbu
        Registrierter Benutzer
        • 13.08.2006
        • 506
        • Michael Burkholz

        #4
        AW: Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

        Suuuper,

        wenn noch mehr mitmachen, dann kann man ja solch eine Liste erstellen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen! Ich würde mich freuen, wenn noch mehr ihr Wissen teilen :-)


        Viele Grüße, Michael
        Michael

        Kommentar

        • Flying Cat
          Registrierter Benutzer
          • 22.11.2005
          • 230
          • Vom Nordpol zum Südpol ist's nur ein Katzensprung...

          #5
          AW: Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

          @micbu

          Ich möchte dir mal diesen informativen Link ans Herz legen...

          Bei den Ländern, die nicht angeführt sind, gehe ich davon aus, dass es ähnlich gehandhabt wird, wie in Thailand (oder Spanien)...

          Kommentar

          • micbu
            Registrierter Benutzer
            • 13.08.2006
            • 506
            • Michael Burkholz

            #6
            AW: Gesetzliche Bestimmungen im Ausland

            Hi,

            danke für den Link, das sind schon mal gute Infos bezüglich der Lizenz.


            Viele Grüße, Michael
            Michael

            Kommentar

            Lädt...