Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zum Fliegen über Naturschutzgebieten:
Was passiert wenn man über ein Naturschutzgebiet fliegt? Macht man sich strafbar?
Dürfen Naturschutzgebiete zeitweise überflogen werden? Gibt es Ausnahmeregeln, wenn ja welche? Gibt es Mindestflughöhen?
Gibt es Unterschiede zu Deutschland/Österreich (z.B. Karwendel, Allgäuer Alpen etc.) und anderen Ländern in Europa oder gibt es eine einheitliche Regelung?
Im OLC findet man Flüge die im Naturschutzgebiet Karwendel geflogen wurden, wie z.B. ein Karwendeldreiecksflug vom Brauneck. Bei Flügen am Tegelberg fliegt man mehr oder weniger automatisch in das Allgäuer Naturschutzgebiet hinein, wenn man sich etwas nach Süden verstzen lässt, weil der Startplatz direkt an der Grenze liegt.
Gruß, Martin
Ich habe ein paar Fragen zum Fliegen über Naturschutzgebieten:
Was passiert wenn man über ein Naturschutzgebiet fliegt? Macht man sich strafbar?
Dürfen Naturschutzgebiete zeitweise überflogen werden? Gibt es Ausnahmeregeln, wenn ja welche? Gibt es Mindestflughöhen?
Gibt es Unterschiede zu Deutschland/Österreich (z.B. Karwendel, Allgäuer Alpen etc.) und anderen Ländern in Europa oder gibt es eine einheitliche Regelung?
Im OLC findet man Flüge die im Naturschutzgebiet Karwendel geflogen wurden, wie z.B. ein Karwendeldreiecksflug vom Brauneck. Bei Flügen am Tegelberg fliegt man mehr oder weniger automatisch in das Allgäuer Naturschutzgebiet hinein, wenn man sich etwas nach Süden verstzen lässt, weil der Startplatz direkt an der Grenze liegt.
Gruß, Martin
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