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Naturschutzgbiet

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    Naturschutzgbiet

    Hallo,

    Ich habe ein paar Fragen zum Fliegen über Naturschutzgebieten:

    Was passiert wenn man über ein Naturschutzgebiet fliegt? Macht man sich strafbar?

    Dürfen Naturschutzgebiete zeitweise überflogen werden? Gibt es Ausnahmeregeln, wenn ja welche? Gibt es Mindestflughöhen?

    Gibt es Unterschiede zu Deutschland/Österreich (z.B. Karwendel, Allgäuer Alpen etc.) und anderen Ländern in Europa oder gibt es eine einheitliche Regelung?

    Im OLC findet man Flüge die im Naturschutzgebiet Karwendel geflogen wurden, wie z.B. ein Karwendeldreiecksflug vom Brauneck. Bei Flügen am Tegelberg fliegt man mehr oder weniger automatisch in das Allgäuer Naturschutzgebiet hinein, wenn man sich etwas nach Süden verstzen lässt, weil der Startplatz direkt an der Grenze liegt.

    Gruß, Martin

    #2
    AW: Naturschutzgbiet

    Da die Ratlosigkeit anscheinend groß ist, antworte ich mir mal selbst:

    1. Grundsätzlich gilt kein Überfliegen, Starten und Landen in Naturschutzgebieten, außer an ausgewiesenen Start- und Landeplätzen (meist am Rand von Naturschutzgebieten).
    2. Es gibt von Naturschutzgebiet zu Naturschutzgebiet unterschiedliche Sonderregelungen (Brutzeiten etc), die ein Überfliegen in einem bestimmten Zeitraum erlauben bzw. verbieten.
    3. Es gibt von Naturschutzgebiet zu Naturschutzgebiet unterschiedliche Sonderregelungen, die während der Zeit, in der ein Überfliegen erlaubt ist, bestimmte Mindestflughöhen vorschreiben.
    4. Starten, Überfliegen und Außenlanden ohne Not in Naturschutzgebieten in den verbotenen Zeiten ist strafbar (ist jemand ein derartiger Fall bekannt?)
    5. Bei Startplätzen am Rand von Naturschutzgebieten - wie der Tegelberg - wird ein Auge zugedrückt, solange nicht zu weit in das Naturschutzgebiet geflogen wird und kein unmittelbarer Schaden angerichtet wird (Ermessenssache).
    6. Prinzipielle Unterschiede gibt es zwischen einzelnen Naturschutzgebieten und Ländern nicht, die genauen Bestimmungen sind an der zuständigen Behörde zu erfragen.

    Kann man da so stehen lassen?

    Gruß, Martin

    Kommentar


      #3
      AW: Naturschutzgbiet

      Danke für die Antwort.

      Das klingt ja nicht gerade einfach.

      Mal ein Beispiel: Jemand fliegt mit dem GS vom Brauneck los und fliegt in Unkenntnis oder auch mutwillig ins Karwendel und landet da irgendwo. Macht er sich strafbar?
      Wenn ja, womit muss er evtl, rechnen, wenn ihn jemand anzeigt?
      Wenn nein, wozu die Regelung, das Naturschutzgebiete nicht überflogen werden dürfen? Ist das so ähnlich wie das kommende Rauchverbot, das kaum einer einhalten wird?

      Gruß, Martin

      Kommentar


        #4
        AW: Naturschutzgbiet

        Hallo Martin, woher hast Du die Information, dass Naturschutzgebiete nicht
        ü b e r - flogen werden dürfen?

        Gruß Michael

        Kommentar


          #5
          AW: Naturschutzgbiet

          Ich dachte, dass hatte ich bei der B-Schein Prüfung gelernt.
          Aber das ist schon etwas her und wollte halt noch mal genau wissen, wie der Stand der Dinge ist. Leider findet man in Internet darüber nur wenig.


          Gruß, Martin

          Kommentar


            #6
            AW: Naturschutzgbiet

            Ich wohne in Mittenwald und kenne nur das deutsche Naturschutzrecht.
            Für jedes Naturschutzgebiet erlässt die Naturschutzbehörde eine eigene
            Verordnung. Dort wird in aller Regel festgeschrieben, dass u.a. das Starten
            von Gleitschirmen verboten ist - es wird sogar ein saftiges Bußgeld ange-
            droht - außer, das Starten ist ausdrücklich erlaubt. So haben die Mittenwal-
            der einen nach § 6 LuftVG genehmigten Startplatz mitten im Naturschutz-
            gebiet Karwendel.

            Überfliegen darfst Du so ein Gebiet immer, es sei denn, wie Thomas es be-
            reits angesprochen hat, es wäre aus anderen Gründen verboten, aber das
            Büffeln der Luftraumstruktur hast Du ja schon hinter Dir.

            Landen darfst Du mit einem Gleitschirm auch in einem Naturschutzgebiet,
            wenn Du das musst z.B. wegen fehlender Thermik oder Sicherheitslandung.

            Gruß Michael

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              #7
              AW: Naturschutzgbiet

              Hallo Michael,

              Genau das wollte ich wissen. Danke für die ausführliche Antwort.

              Gruß, Martin

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