Groundhandling, angrenzend an Landes-/Bundesstraßen

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  • Stefan Hörmann
    Registrierter Benutzer
    • 11.09.2003
    • 1678
    • Stefan Hörmann
    • Ehingen/Donau

    Groundhandling, angrenzend an Landes-/Bundesstraßen

    Hallo,

    ich habe hier in der Nähe einen Hang, vom Charakter her Ödland, der also nicht
    bewirtschaftet wird. Er grenzt jedoch direkt an eine Straße die durchaus als
    vielbefahren gilt. :-)

    Mal angenommen der Geländehalter stimmt einer Nutzung durch Groundhandling
    zu, wieweit muss dann das Gelände von der Straße entfernt sein? Gegenüber
    unbedarften Verkehrsteilnehmern könnte das Wedeln der Schirme im Wind als
    "Notlandung" angesehen werden und den Blick von der Straßen lenken. Kommt
    es dann zu einem Unfall weil hier wer stark gebremst hat, kann unter Umständen
    dem Gleitschirmpiloten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkeht vorgeworfen
    werden, womit zumindest eine Teilschuld gegeben wäre.

    Wie sieht es in rechtlicher Hinsicht genau aus?

    Viele Grüße,
    Stefan
    http://www.gleitsegelwetter.de/Spezial/X-Alps-2011/ - X-Alps Wetterblog
  • Heiko Jägle
    Registrierter Benutzer
    • 12.06.2001
    • 819

    #2
    AW: Groundhandling, angrenzend an Landes-/Bundesstraßen

    4. Der Pilot hat einen höhen- und entfernungsmäßigen Sicherheitsabstand einzuhalten, von 100 m zu Autobahnen und von 50 m zu anderen Straßen mit Fahrverkehr, zu Eisenbahnlinien und zu in Betrieb befindlichen Skipisten, Liften und Bergbahnen, soweit nicht ein größerer Abstand vorgeschrieben oder ein geringerer Abstand durch die Geländezulassung erlaubt ist.
    Quelle: http://www.dhv.de/typo/Flugbetriebsordnung.3888.0.html

    Ok, du willst "nicht fliegen". Aber mit dem Abstand dürfte das Ablenkungspotential und das Risiko, aus Versehen auf die Straße getrieben zu werden, gering genug sein.

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