Hallo zusammen,
wusstet ihr schon dass es hier in Deutschland sehr einfach ist einem Geländepächter, der das Gelände nach §25 zugelassen hat, Gutachter, Ernteausfall und die Einsaat bezahlt hat, wegzunehmen. Die Geländenutzung und die Zulassung werden dann ganz einfach auf den neuen Pächter übertragen.
Da der Geländebesitzer bestimmen kann wer das Außen Start - und Landegelände pachten darf, bleibt der alte Pächter auf der Strecke. Leider ist kein längerfristiger Vertrag vereinbart worden. Ja so richtig blöd.
Denn dieser muss jetzt mit dem neuen Pächter einen Nutzungsvertrag schließen. Was ist wenn er dieses nicht für nötig hält? So ist es hier in Deutschland vorgekommen.
Also liebe Geländepächter und liebe Vereine passt auf damit euch so etwas nicht passiert.
Peter
wusstet ihr schon dass es hier in Deutschland sehr einfach ist einem Geländepächter, der das Gelände nach §25 zugelassen hat, Gutachter, Ernteausfall und die Einsaat bezahlt hat, wegzunehmen. Die Geländenutzung und die Zulassung werden dann ganz einfach auf den neuen Pächter übertragen.
Da der Geländebesitzer bestimmen kann wer das Außen Start - und Landegelände pachten darf, bleibt der alte Pächter auf der Strecke. Leider ist kein längerfristiger Vertrag vereinbart worden. Ja so richtig blöd.
Denn dieser muss jetzt mit dem neuen Pächter einen Nutzungsvertrag schließen. Was ist wenn er dieses nicht für nötig hält? So ist es hier in Deutschland vorgekommen.
Also liebe Geländepächter und liebe Vereine passt auf damit euch so etwas nicht passiert.
Peter
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