[Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • James
    Registrierter Benutzer
    • 15.03.2009
    • 218

    [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

    Hallo zusammen,

    anbei eine Warnung an alle Hike & Fly Begeisterten. Ich wurde gebeten dies hier zu posten, was ich auch gerne mache. Am vergangenen Samstag 17. Dezember, waren zwei Hike & Flyer am Hirschberg in Bizau unterwegs, sie starteten etwas oberhalb von der Bergstation im ehemaligen Skigebiet bzw. heutiges Skitourengebiet. Während der Startphase näherte sich der örtliche Jäger (aus Lingenau) mit Jagdgewehr und drohte damit zu schießen, beide kam heil an, nix passiert. Im Gebiet lag schon Schnee und es befindet sich laut Wildruhezonenplan Vorarlberg nicht in einer Wildruhezone - es ist das Jagdgebiet (EJ Hirschberg/Bizau).

    Wer solche Situationen vermeinde will, sollte das Gebiet und die Gemeinde Bizau umgehen. Ob davon auch Überflüge betroffen sind kann ich nicht sagen.

    Schöne Weihnachtszeit
    James
    Zuletzt geändert von James; 19.12.2016, 14:05.
  • hoschiesfriend
    Registrierter Benutzer
    • 23.06.2007
    • 601
    • Gerhard Leitner
    • Traisen

    #2
    AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

    Zitat von James
    Hallo zusammen,

    anbei eine Warnung an alle Hike & Fly Begeisterten. Ich wurde gebeten dies hier zu posten, was ich auch gerne mache. Am vergangenen Samstag 17. Dezember, waren zwei Hike & Flyer am Hirschberg in Bizau unterwegs, sie starteten etwas oberhalb von der Bergstation im ehemaligen Skigebiet bzw. heutiges Skitourengebiet. Während der Startphase näherte sich der örtliche Jäger (aus Lingenau) mit Jagdgewehr und drohte damit zu schießen, beide kam heil an, nix passiert. Im Gebiet lag schon Schnee und es befindet sich laut Wildruhezonenplan Vorarlberg nicht in einer Wildruhezone - es ist das Jagdgebiet (EJ Hirschberg/Bizau).

    Wer solche Situationen vermeinde will, sollte das Gebiet und die Gemeinde Bizau umgehen. Ob davon auch Überflüge betroffen sind kann ich nicht sagen.

    Schöne Weihnachtszeit
    James
    Bin kein Jurist ,aber für mich erfüllt das den Tatbestand einer gefährlichen
    Drohung,Jagdgebiet oder nicht. Für so etwas sollte ihm der Waffen und Jagdschein entzogen werden.

    Kommentar

    • Sauerländer
      Registrierter Benutzer
      • 18.02.2016
      • 18
      • -
      • Süd-Sauerland

      #3
      AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

      In solchen Fällen immer kleine Brötchen backen, das Gespräch suchen und die Lage beruhigen.
      Dem Agressor nach dem Maul reden und versuchen den Namen zu erfahren.
      Sich auf jeden Fall das Gesicht und andere Details einprägen.
      Zur Not auch mal zu Fuß den Berg wieder runter und dann eine Anzeige machen.
      Wenn möglich Zeugen benennen.

      Der gute Mann hat dann definitiv das letzte mal jemanden mit der Waffe bedroht.

      Kommentar

      • marcel1
        Registrierter Benutzer
        • 28.08.2007
        • 3934
        • Marcel

        #4
        AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

        Und wenn man das "kleine Brötchen backen" und freundlich bleiben sogar ohne die eskalierende Anzeige beherzigt, besteht auch eine Chance, daß sich die Sache wieder beruhigt und das Fluggebiet nicht verhunzt wird.

        Immer schön dran denken - Jäger zahlen eine hohe Pacht und haben faktisch fast immer den besseren Draht zum Grundeigentümer. Im Nachbarschaftsstreit führt Eskalation bekanntlich meist nicht zum gewünschten Erfolg. Und die Jäger sind sozusagen unsere Nachbarn "im Gelände".
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar

        • hoschiesfriend
          Registrierter Benutzer
          • 23.06.2007
          • 601
          • Gerhard Leitner
          • Traisen

          #5
          AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

          [

          Immer schön dran denken - Jäger zahlen eine hohe Pacht und haben faktisch fast immer den besseren Draht zum Grundeigentümer.

          Und darum darf er mir mit einer scharfen Waffe Gewalt androhen?
          Für die doppelte Pacht darf er mir dann in den Arsch ballern?
          Wer zahlt hat Recht?

          Kommentar

          • marcel1
            Registrierter Benutzer
            • 28.08.2007
            • 3934
            • Marcel

            #6
            AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

            Und darum darf er mir mit einer scharfen Waffe Gewalt androhen?
            Hat keiner behauptet, daß er das darf - nur mit der Rumpelstieltzchen-Einstellung wird man das Fluggebiet verhunzen. Und obendrein waren wir alle nicht dabei. Da können wir uns also jetzt alle künstlich aufregen und aus der Ferne trefflich rummotzen - bewirkt nur nix Positives bzgl. der Fluggebietes.

            Man kann im Übrigen im Recht sein und hat dann am Ende doch nix außer Ärger davon. Wäre nicht das erste Mal.

            Für die doppelte Pacht darf er mir dann in den Arsch ballern?
            Jupp, wenn er die mir überweist, erlaube ich es ihm, Dir in den Arsch zu ballern. Fairer Deal... 8-P

            Und wer zahlt hat - Einfluß auf den Grundstückseigentümer. Oft jedenfalls...
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar

            • shoulders
              Registrierter Benutzer
              • 07.10.2008
              • 7020
              • Stefan Ungemach
              • Ingolstadt & Chiemgau

              #7
              AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

              Zitat von mas-
              Und obendrein waren wir alle nicht dabei.
              Genau. Was bei praktisch 100% aller kollektiven Aufreger - die sich bezeichnenderweise immer in der flugarmen Zeit häufen - gerne vergessen wird...

              CU
              Shoulders
              Stefan Ungemach
              pfb.ungemachdata.de/

              Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

              Kommentar

              • James
                Registrierter Benutzer
                • 15.03.2009
                • 218

                #8
                AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

                Leute die Warnung ist an jene gerichtet die solchen Situationen aus dem weg gehen wollen bzw. sich nicht gerne mit einer Waffe bedrohen lassen möchten. Es darf glauben wer es will, niemand wird dazu gezwungen! Wer doch den Nervenkitzel sucht und mit solchen Mitmenschen diskutieren will über was auch immer, kann auch gerne da hinfahren - es steht jedem frei.

                Ich für meinen Teil möchte es nicht ausprobieren weil man schließlich nicht wissen kann ob dieser Jäger seine Drohungen umsetzt oder einfach seine Nerven verliert und durchdreht - bin kein Fan von russischem Roulette. Der Jäger ist mir bekannt und da kann man sich auch gleich die Anzeige schenken, gut verflochten in die Lokalpolitik, auch auf Gemeindeebene und sonst eher "prominent" - da würde garnichts passieren außer eben wie schon von "-mas" erwähnt noch mehr Ärger für alle anderen Flieger.

                Also entweder man nimmt die Drohung + eventuelle Folgen in Kauf oder geht wo anders Fliegen. Ich hab den zwei Letzteres empfohlen.

                Kommentar

                • Akki
                  Registrierter Benutzer
                  • 15.02.2011
                  • 283
                  • Andreas Krapf

                  #9
                  AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

                  Die Bedrohung ist eine Sache, aber leider muss in Österreich ja auch der Verfügungsberechtigte über das Grundstück mit dem Start einverstanden sein.
                  Und der Draht des Jagdpächters zum Verfügungsberechtigten wird in 99% der Fälle besser sein :-(
                  (LFG 1957 in der Fassung vom 12.8.2016 - §10)
                  Die Änderung ist leider an den meisten unbemerkt vorüber gegangen....
                  Stand 30.09.2013:
                  Nichtbewilligungspflichtige Außenlandungen und Außenabflüge
                  § 10. (1) Die Bestimmungen des § 9 gelten nicht
                  a)
                  für unvorhergesehene, aus Sicherheitsgründen erforderliche oder durch Mangel an Triebkraft oder Auftriebskraft erzwungene Außenlandungen (Notlandungen) und für der Eigenrettung dienende Fallschirmabsprünge,
                  b)
                  für Landungen und Abflüge im Zuge von Rettungs- oder Katastropheneinsätzen sowie bei Unfallsuntersuchungen gemäß § 137 Abs. 1,
                  c)
                  für Außenlandungen von Segelflugzeugen, Hänge- und Paragleitern und Freiballonen.
                  (2) Im Falle einer Notlandung (Abs. 1 lit. a) ist für den Außenabflug im Zivilluftverkehr eine Bewilligung der Austro Control GmbH erforderlich. Diese ist zu erteilen, wenn die Sicherheit des Außenabfluges gewährleistet ist.
                  (3) Im Bereiche der Zivilluftfahrt hat der verantwortliche Pilot (§ 125), bei seinem Ausfall dessen Stellvertreter, eine Außenlandung im Sinne des Abs. 1 lit. a unverzüglich der nächsten Flugsicherungsstelle und dem nächsten Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu melden.
                  (4) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind verpflichtet, Personen, die eine Schädigung durch eine Außenlandung glaubhaft machen, Namen und Wohnsitz (Sitz) des Luftfahrzeughalters bekanntzugeben.

                  Stand 12.08.2016:
                  § 10. (1) Die Bestimmungen des § 9 gelten nicht
                  1. für unvorhergesehene, aus Sicherheitsgründen erforderliche oder durch Mangel an Triebkraft
                  oder Auftriebskraft erzwungene Außenlandungen (Notlandungen) und für der Eigenrettung
                  dienende Fallschirmabsprünge,
                  2. für Landungen und Abflüge im Zuge von Rettungs- oder Katastropheneinsätzen, von Einsätzen
                  des Entminungsdienstes sowie bei Unfalluntersuchungen gemäß § 137,
                  3. für Außenlandungen von Segelflugzeugen und Freiballonen,
                  4. für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänger- oder Paragleitern,
                  5. für Außenlandungen von Fallschirmen außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet sowie
                  6. für Außenabflüge von Freiballonen außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet.
                  Die Außenlandungen und Außenabflüge gemäß den Z 4 bis 6 sind nur zulässig, wenn der über das
                  Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist.


                  Quelle: 2016
                  2013
                  Zuletzt geändert von Akki; 20.12.2016, 07:10.

                  Kommentar

                  • hoschiesfriend
                    Registrierter Benutzer
                    • 23.06.2007
                    • 601
                    • Gerhard Leitner
                    • Traisen

                    #10
                    AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

                    Jupp, wenn er die mir überweist, erlaube ich es ihm, Dir in den Arsch zu ballern. Fairer Deal... 8-P

                    Und wer zahlt hat - Einfluß auf den Grundstückseigentümer. Oft jedenfalls...[/QUOTE]


                    Hoffe mal das du sowas nicht ernst meinst.

                    Kommentar

                    • Gailtaler
                      Registrierter Benutzer
                      • 10.08.2015
                      • 741

                      #11
                      AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

                      Zitat von James
                      Ob davon auch Überflüge betroffen sind kann ich nicht sagen.
                      Die Hirschberg-Ridge markiert ja seit je her von der Niederen kommend eine wichtige Abrisskante zum Wiederauftanken von Höhe bei Strecken in Richtung Diedamskopf und weiter. Je nachdem wie abgebrüht man fliegt kommt man dort auch erst sehr knapp über Grad an. Ist mir zumindest schon öfters so gegangen. Vielleicht sollte ich in Zukunft dann lieber immer eine kugelsichere Weste mitnehmen?!

                      Gruß.

                      Kommentar

                      • Ezernal
                        Registrierter Benutzer
                        • 19.03.2012
                        • 84
                        • Stefan
                        • München

                        #12
                        AW: [Hike & Fly] Vorsicht im Gebiet Hirschberg bei Bizau - Jäger droht mit schießen

                        Zitat von Gailtaler
                        Vielleicht sollte ich in Zukunft dann lieber immer eine kugelsichere Weste mitnehmen?!
                        Nachdem der Beschuss hauptsächlich von unten kommen würde besser kugelsichere Unterwäsche.

                        Kommentar

                        Lädt...