Luftraum Innsbruck III

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  • olaf
    • 08.06.2001
    • 40

    Luftraum Innsbruck III

    Die Katze ist aus dem Sack!
    In der SRA V gibt es ein Segelfluggebiet "Kitzbühler Alpen".
    Die Westgrenzen liegen östlich des Inn.
    Karte und Einzelheiten unter www.streckenflug.at.
    Dieses Segelfluggebiet muß zuvor von Segelflugplätzen aktiviert werden.
    Bei den Segelflugplätzen St. Johann 120,350 Tel 0043 5352 62502,
    Zell am See 119,700 Tel 0043 6542 560410 oder 57240
    Kufstein 122,375 Tel 0043 5372 63883
    ist der Status abfragbar.
    Ausserdem wird auf Atis Innsbruck 126,025 die Ativierung bekanntgegeben.
    Da viele keinen Flugfunk haben, und man auch z.B. vom Hochfelln aus keine
    der genannten Stellen über Funk erreichen kann bleibt nur der telefonische
    Weg übrig.
    Entweder einen der Flugplätze anrufen, oder direkt bei Austrocontrol in
    Innsbruck: 0043 517036655.
    Im Gebiet Kitzbühler Alpen darf man bei Aktivierung 12500 Fuss hoch fliegen.
    Damit wäre die Pass Thurn Problematik vom Tisch.
    Leider ändert sich im Gebiet Achensee- Eingang Zillertal nichts.
    Ohne Freigabe 9500 Fuss MSL.
    Bei Querung Ebner Joch - Wiedersberger Horn 8500 Fuss ohne Freigabe.
    (schwer bis unmöglich)
    Westlich des Achensees schauts da schon besser aus:
    12500 Fuss im Karwendel.
    Auch können wir jetzt das Segelfluggebiet "Nordkette" in der CTR Innsbruck bis
    11000 Fuß ohne Freigabe benützen (vorher 10000 Fuß).
    Bei Austrocontrol versicherte man mir nochmal das Freigaben über Funk erteilt werden.
    (Innsbruck Tower 120,100)
    Da Innsbruck nicht gerade sehr viele Starts und Landungen hat, scheint hier einiges möglich.

    Alles in allem: es hätte schlimmer kommen können, bleibt abzuwarten wie die ganze Sache
    diese Saison laufen wird.
  • MH
    Registrierter Benutzer
    • 03.06.2001
    • 1171

    #2
    Nochmals vielen Dank für Deine Infos hier.

    Eine wesentliche Frage, die sich mir noch stellt ist, wie lange vorher diese Aktivierung bekanntgegeben wird? Sprich, kann ich am Abend vorher schon checken, ob´s am nächsten Tag geht?

    Gruß,

    Markus.
    http://www.borntoglide.de
    http://www.bodenlos.de

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    • pipo
      Registrierter Benutzer
      • 03.10.2002
      • 2745
      • Philipp Medicus
      • Absam bei Innsbruck

      #3
      Hi Markus,
      ich kann deine Frage nicht 100% sicher beantworten, aber ich nehme an, daß die Hanhabung so wie bei den temporären Höhensegelfluggebieten (für Föhn) sein wird.
      Dort läuft´s so, daß die Freigabe des Gebietes erst nach der ersten Anfrage eines Piloten (also unmittelbar davor) erfolgt.
      Ich denke, daß das mit der SRA V gleich ablaufen wird.
      Ohne Funk ist´s dann echt ein bissl blöd.

      Ohne die Nachahmung zu empfehlen, denke ich mir folgendes dazu:
      Die Erfahrung an den ersten Thermiktagen wird (so nehme ich an) zeigen, daß das Segelfluggebiet verläßlich freigegeben wird.
      Wenn sich meine Vermutung bewarheitet, und das Segelfluggebiet an gut fliegbaren Tagen immer freigegeben wird, dann kann man als GS-Pilot vielleicht auch einmal ohne eindeutige Info davon ausgehen, daß man an einem schönen Thermiktag legal einfliegen kann.

      Ich habe auf alle Fälle gehört, daß seitens der Flugsicherung mit der Freigabe äußerst großzügig umgegangen wird.
      Letzendlich ist´s denen so ja lieber, als alle 30Sekunden eine gesonderte Freigabe erteilen zu müssen.

      pipo
      Zuletzt geändert von pipo; 30.03.2004, 11:06.
      NOVA

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      • olaf
        • 08.06.2001
        • 40

        #4
        Korrekt die Freigabe erfolgt unmittelbar.
        Bedingungen nachzulesen bei streckenflug.at
        5 Anmeldungen für Streckenflug.
        Hoch genuge Basis.
        usw.

        Gruss Olaf

        Kommentar

        • pipo
          Registrierter Benutzer
          • 03.10.2002
          • 2745
          • Philipp Medicus
          • Absam bei Innsbruck

          #5
          hi Olaf,

          was ist bitte unter "Anmeldung für Streckenflug" zu verstehen?
          Niemand meldet seinen Streckenflug bei der Flugsicherung an.

          Noch eine Frage für uns GS-Flieger:
          Der Luftraum bleibt ja weiterhin Klasse "D".

          Woraus geht hervor, daß man da mit dem GS einfliegen darf?
          So wie ich das jetzt ohne Zusatzinfo vertehe, ist der Einflug den Segelfliegern vorbehalten!

          pipo

          EDIT:
          Sorry - die Frage nach der Streckenfluganmeldung hat sich erledigt, steht ja auf streckenflug.at.
          (Die Seite war vorher nicht verfügbar)

          So wie ich das sehe wird das so ablaufen, daß bei gescheitem Wetter immer die Freigabe erbeten wird - und so wie´s klingt, wird die dann auch immer erteilt.
          Ob vom Flugplatz nun zwei oder fünf Piloten auf Strecke gehen, dürfte den Segelfliegern ziemlich egal sein, weil die Flugsicherung das eh nicht kontrollieren kann.
          Und wenn gar niemand auf Strecke geht, wird wohl auch angerufen.

          Meine Zweifel bezüglich den GS habe ich aber immer noch.
          Zuletzt geändert von pipo; 30.03.2004, 11:16.
          NOVA

          Kommentar

          • olaf
            • 08.06.2001
            • 40

            #6
            Am besten Du liest bei streckenflug.at die Vereinbarung zwischen oeac
            und Austrocontrol nach, da gibts auch eine genaue Karte.
            In Paragraph 56 LVR gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Drachen,
            Gleitschirmen und Segelfliegern was die Luftraumbenutzung anbelangt.
            Wenn das Segelfluggebiet Kitzbühler Alpen aktiviert ist, ist es nicht mehr D sondern E,
            da darf man ohne Freigabe nach Sichtflugregeln rein.
            Die Aktivierung erfolgt auf Antrag der Segelflugplätze Zell, St. Johann, Kufstein, oder
            auch Innsbruck.
            Etwa so: wenn midestens 5 Segelflieger anmelden, daß sie auf Strecke gehen wollen,
            und die anderen Bedingungen (Basis, Sichtflug, Thermik) vom Flugplatz als ausreichend
            eingeschätzt werden, wird in Innsbruck angerufen, und darauf erfolgt die Aktivierung.
            Wochentags kann es daher durchaus sinnvoll sein in Zell anzurufen (welcher Streckenpilot
            fliegt noch ohne Handy????) und zu fragen, denn wenn man selber auf Strecke gehen will
            ists schon wieder einer mehr.
            Wenn 5 HG oder GS Piloten am Start stehen und auf Strecke wollen reichts ja schon, damit
            z.B. der Startleiter von Zell die Aktivierung veranlasst.
            Die Segelflieger pennen aber auch nicht, ich denke wenn die Basis deutlich über 3000 ist
            sind die genauso heiss wie wir.

            See you
            (am wilden Kaiser)

            Kommentar

            • pipo
              Registrierter Benutzer
              • 03.10.2002
              • 2745
              • Philipp Medicus
              • Absam bei Innsbruck

              #7
              hi olaf

              original geschrieben von Olaf:
              Wenn das Segelfluggebiet Kitzbühler Alpen aktiviert ist, ist es nicht mehr D sondern E, ...
              Bist du dir da sicher?
              Ich bin eigentlich der Überzeugung, daß es weiterhin Luftraum "D" bleibt!
              Genau so wie das permanente Segelfluggebiet in der Innsbrucker CTR Luftraum "D" ist.
              Ebenso bleibt das Höhensegelfluggebiet Luftraum "D".
              So wie ich das sehe, bleibt uns GS Fliegern der legale Einflug in den temporären Segelflugbereich verwehrt!

              Hast du irgendwelche Quellen, die etwas gegenteiliges hoffen lassen?

              pipo
              NOVA

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              • olaf
                • 08.06.2001
                • 40

                #8
                Richtig: es bleibt D.
                Falsch: doch wir dürfen Einfliegen.
                Habe erst gestern mit Austrocontrol in Innsbruck telefoniert um mich zu erkundigen,
                ob ich als Drachenflieger auch über Funk eine Freigabe bekomme um im Rofan
                (in SRA V) zu steigen, um in das Segelfluggebiet Nordkette zu queren.
                Dies wurde eindeutig bejaht.
                Vor etwa einem Monat erkundigte ich mich auch bei der Rechtsabteilung der Austrocontrol
                in Wien ob wir mit der neuen LVR den Segelfliegern gleichgestellt sind.
                Auch dies wurde bestätigt.
                Zum Hintergrund:
                Die neue LVR ist entstanden, weil seitens des OEAC aus dem GS und HG Lager Forderungen
                nach einer Gleichstellung analog Deutschland bei Austrocontrol geltend gemacht wurden.
                Die Sache wurde dann schon vor längerem ausgehandelt, inclusive SRA's.
                Die böse Überraschung kam aber dann mit der neuen LVR Ende letzten Jahres in Form der SRA V, von der vorher nie die Rede war.
                So wurde jetzt in Nachverhandlungen wenigsten ein wichtiges Streckenfluggebiet "gerettet".
                Die Beschränkung das wir nicht in den kontrollierten Luftraum dürfen (E+D) entfällt mit der neuen LVR. (Siehe Luftraum Innsbruck II im Forum Allgemein.)
                Wir dürfen also genauso in E und D einfliegen wie die anderen Flieger auch.
                Für D benötigt man jedoch eine Freigabe (für E nicht).
                Diese Freigabe entfällt jedoch für das Segelfluggebiet Nordkette, da hier eine allgemeine
                Zustimmung existiert.
                Im Falle Kitzbühler Alpen existiert diese allgemeine Zustimmung bei Aktivierung dann auch.
                d.H. man benötigt keine individuelle Freigabe.
                Für mein Hausgebiet bedeutet das leider, wenn ich im Rofan über 9500 will, dann brauche
                ich eine Freigabe über Flugfunk (weil das immer SRA V ist).
                Aber: bereits am Südwesthang des Unnütz (Nordende Achensee) kann ich auf 12500 wie im
                gesamten Karwendel ohne Freigabe.
                Auch an der Nordkette gehts jetzt bis auf 11000 ohne Freigabe.
                So kann man durchaus im Rofan auf 9500, und dann zum Seeck queren, um dort Höhe zu machen. Von dort an die Nordkette. Alles ohne Freigabe.
                Was schlecht bleibt: Querung zum Zillertal durch SRA II nur mit Freigabe.
                Ein Unterfliegen vonSRA II mit 8500 Fuss halte ich für fast unmöglich, wenn man weiter möchte.
                Nach einer solchen Querung bleiben meiner Erfahrung nach nur folgende Möglichkeiten:
                Landung, Soaren am Reiterkogel, Soaren in Maria Brettfall, beides beliebig lange, oder Weiterflug Richtung Mayrhofen unter Gratniveau in den Rippen in denen sich der Talwind fängt, mit Vollspülung (Hamberg Südseite super !)
                Mir ist es jedenfalls mit so geringer Höhe erst zweimal gelungen nach Mayrhofen zu kommen.
                Jeder ders besser weiss bitte bitte sagen ich wäre dankbar für jeden Tip.
                Hoffe, daß vom DHV, wenn auch rechtlich nicht direkt zuständig, ganz offiziell was kommt.
                In Deutschland haben die ja sehr viel erreicht, fühle mich aber in diesem Fall etwas alleine
                gelassen vom DHV, weswegen ich mir alles selber zusammensuchen musste.
                Schliesslich sollte man nicht vergessen, daß viele deutsche OLC Teilnehmer gerade in Österreich fliegen, und der Kontakt OEAC-DHV schliesslich ganz besonders eng ist.

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                • pipo
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.10.2002
                  • 2745
                  • Philipp Medicus
                  • Absam bei Innsbruck

                  #9
                  hi Olaf

                  danke für die ausführliche Information - jetzt kenne ich mich aus.

                  Du hast nach Tipps gefragt: Mit diesen Einschränkungen drängt es sich auf, den Westen zu erschließen.

                  pipo
                  NOVA

                  Kommentar

                  • CarstenM
                    Registrierter Benutzer
                    • 03.08.2002
                    • 464
                    • Carsten Muth
                    • München

                    #10
                    Etwas seltsam finde ich, daß das Gebiet zwischen Kössen und Hochries nicht zur Segelflugzone gehört. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses abgeschnürte Gebiet jetzt noch irgendeine Bedeutung für den Anflug auf Innsbruck haben kann, da sich ja drumherum der unregulierte Luftraum in Deutschland sowie die Segelflugzone befinden.

                    Das ist natürlich etwas ärgerlich, da ich vorwiegend von der Hochries fliege. Wobei man natürlich sagen muß, daß man dort nicht allzu oft Höhen von über 2850m erreicht.

                    Im Grunde müssen wir natürlich froh sein, daß überhaupt etwas erreicht werden konnte - für dieses Jahr.

                    Kommentar

                    • olaf
                      • 08.06.2001
                      • 40

                      #11
                      Unergründlich wiehert der Amtsschimmel.
                      Aber möglicherweise sollte der Talflugweg durchs Inntal freibleiben.
                      Auf der anderen Seite würde kein Controller in München einen IFR so niedrig in die Alpen schicken.

                      Hoffentlich wirds Wetter bald besser das wirs auch nötig haben.

                      Olaf

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                      • Sepp Grünauer
                        • 16.08.2001
                        • 108

                        #12
                        INFOABEND am 16.04

                        Hallo allerseits,

                        Falls noch Fragen offen sind gibt's hier die Möglichkeit kompetente Leute genauest auszufratscheln

                        "Liebe Fliegerkollegen,

                        mit Stichtag 25.12.2003 hat sich in vielen Bereichen
                        Österreichs der kontrollierte Luftraum geändert. Sehr
                        massiv betrifft uns die SRA V/LOWI Ost, welche bis
                        Mittersill, sprich bis vor unsere Haustüre reicht.
                        In vielen Arbeitsgesprächen und durch das große
                        Engagement einiger Tiroler und Salzburger Piloten
                        wurde in Zusammenarbeit mit dem AIS Innsbruck eine
                        (Übergangs-) Lösung erarbeitet. Herzlichen Dank allen
                        Beteiligten!
                        Aus diesem Grund laden wir herzlich ein zum Infoabend:
                        Die Themen des Abends:
                        -Information über die neue Luftraumstruktur.
                        -Beschränkungen für den Streckensegelflug.
                        -Einschränkungen für Para- u. Hängegleiter
                        -Sichtflugregeln, Höhenbeschränkungen
                        -Freigaben durch Flugsicherung Innsbruck
                        -Vermeidung von Zusammenstößen mit Verkehrsflugzeugen
                        Es liegt nun an der Disziplin aller Piloten
                        (Motorflug, Segelflug, Hängegleiter, Paragleiter), wie
                        sich die Dinge nun weiter entwickeln.
                        Deshalb ersuchen wir im Sinne der Sicherheit aller
                        Luftfahrer um zahlreiche Teilnahme.
                        FR 16. April 2004, 19:30 Uhr,
                        Seminarraum, Zell/See Flugplatz
                        Vortragender: Harald Lichtmannegger"


                        Gruß
                        Sepp
                        Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                        Kommentar

                        • Sepp Grünauer
                          • 16.08.2001
                          • 108

                          #13
                          Und noch was zum Thema.


                          für diejenigen, die nicht bis Zell am See reisen wollen, jedoch dennoch
                          interessiert sind:
                          Das in der Ankündigung genannte Segelflugprovisorium (temporäre Eröffnung
                          eines Luftraumes für Segelflieger innerhalb der SRA) findet Ihr auf der
                          Streckenflug-homepage von Christian Hynek, http://www.streckenflug.at/ . Der
                          entsprechende Artikel ist mit entsprechenden Links auf Karte und Notam mit
                          Datum 29. März auf der unteren Hälfte der Seite.

                          Gruß
                          Sepp

                          P.S: Bitte keine Fragen an mich, ich habe diese Infos nur aus http://de.groups.yahoo.com/group/motorflug_at übertragen
                          Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                          Kommentar

                          • MV013
                            Registrierter Benutzer
                            • 09.04.2002
                            • 167

                            #14
                            Was soll SRA V?

                            Servus!
                            Es ist ja zum einen schön, dass nun eine (Übergangs-?)Lösung gefunden wurden. Nun stellt sich mir aber die Frage, was der eigentliche Zweck von SRA V sein sollte? Da jetzt bei Streckenflugwetter der Luftraum auf Anforderung für Segelflieger/HG und PG freigegeben wird, ist wohl der Luftraum SRA V für einen geordneten An-/Abflug Innsbrucks für die (zumeist kommerzielle) Luftfahrt nicht notwendig. So spräche doch nichts dagegen, den Bereich von SRA V weitgehend in Luftraum E umzuwidmen. So wäre der (m.E etwas bürokratische) Weg zur Luftraumöffnung unnötig und die fliegerische Freiheit für uns erweitert. Oder das "Segelfluggebiet Kitzbühler Alpen" wird ähnlich dem "Nordkettenbereich" behandelt, sprich eine allgemeine Zustimmung ausgesprochen.
                            So bleibt wohl noch etwas zu tun für den OeAc. Wieviele HG/PG-Piloten sind eigentlich beim OeAc, um für den nötigen Nachdruck zu sorgen? Oder müssens die Segelflieger richten?

                            Schönen Gruß
                            Otto

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                            • olaf
                              • 08.06.2001
                              • 40

                              #15
                              Ich schätze mal beim OeAC arbeitet man an sowas.
                              Der Österreichische "DHV" ist der OeAC, das ist nicht so getrennt wie bei uns.

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