Geländeinitiative Deutschland

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  • Benedikt Liebermeister
    Fachreferat Öffentlichkeitsarbeit
    • 07.05.2001
    • 80

    Geländeinitiative Deutschland

    Liebe Forums-Teilnehmer,

    im Bereich Nordschwarzwald mangelt es akut an geeigneten Fluggeländen. Die örtlichen Vereine haben deshalb mit dem DHV eine Geländeinitiative ins Leben gerufen. Hintergrund ist vor allem die Schaffung eines Startplatzes am "Merkur" in Baden-Baden durch den Gleitschirmverein Baden-Die Schwarzwaldgeier. Diese Zulassung ist inzwischen weit vorangeschritten.

    Bei einer Besprechung mit über 60 Piloten aus dem Raum Nordschwarzwald im Januar 2001 wurde auch angeregt, ein Forum für eine Geländeinitiative Nordschwarzwald im Internet zu schaffen. Dies haben wir umgesetzt. Leider war die Resonanz auf dieses Forum nicht besonders hoch. Die Anzahl der Beiträge hat sich in engen Grenzen gehalten.

    Um dem Forum mehr Leben zu geben, wurde das ganze heute in "Geländeinitiative Deutschland" umbenannt. Ziel ist der Austausch von Informationen für die weitere Zulassung von Fluggeländen in Deutschland. Ich erhoffe mir eine rege Diskussion und mehr Informationen über Neuzulassungen untereinander.

    Gerne stehen wir vom Referat Flugbetrieb für Zulassungsfragen und Informationen zur Verfügung.

    Björn Klaassen
    DHV-Referat Flugbetrieb
  • Hubi
    Registrierter Benutzer
    • 18.11.2001
    • 108

    #2
    Hallo Björn,

    "Nordschwarzwald" ist gestrichen - aber auf dieser Seite tut sich dennoch nichts?

    Ist doch logisch: Der "moderne Flieger von heute" möchte "Fun, Aktion, Spaß,..." - aber bitte keine Arbeit!
    Sollen sich doch Andere mit diesem Thema befassen, sich mit Grundstückseigentümern, Naturschützern (und solchen, die sich dafür halten), Jägern, Landwirten, und, und , und - herumstreiten, sollen Geld in Geländegutachten investieren, die eigentliche Zulassung bezahlen, -zig Kilometer verfahren um alles zusammenzubekommen.

    Hauptsache man kann dann auf dem neu zugelassenen Gelände fliegen - dafür dann noch was bezahlen - wozu denn - ich bin doch nur kurz da um zu fliegen - nicht zum bezahlen.

    Hinfahren - auspacken - fliegen - einpacken - weg.

    Umd wozu überhaupt noch sich um so profane Dinge wie Geländezulassung oder Einschränkungen nur auf Drachen oder nur auf Gleitschirm kümmern - beflogen wird alles was geht, was das Zeug hergibt - Hauptsache, der Spaßfaktor stimmt.

    .. nach mir die Sintflut..... Die Probleme mit den Eigentümern, den Gemeinden, den Naturschutzbehörden kann doch ruhig der Geländehalter erledigen - wenn das Gelände zugelassen ist - denn schließlich fliegt das Gerät doch auch ohne Zulassung des Geländes....

    Und wenn mal eine Geländesperrung droht oder sogar vollzogen ist - dann geht´s eben zu einem anderen Gelände - irgendwo findet sich schon wieder was.....

    Nun mal aber allen Ernstes: Die überwiegende Zahl der zugelassenen und aktiven Flieger hat doch mit Dingen wie Geländezulassung, Gutachten, Verhandlungen mit allen möglichen Personen, Gremien und Institutionen nichts am Hut. Es kann sich doch kaum einer vorstellen, mit wieviel Arbeit und finanziellem Aufwand das verbunden ist - allenfals, die Flieger, die in einem Verein organisiert sind, der eigene Gelände hat, haben eventuell eine vage Ahnung davon.
    Mal sehen, was sich in diesem Forum noch tut - oder auch nicht...

    cu

    Hubi

    P.S. Mit den Probeflügen im Oktober an der Königsheide hat es leider nicht geklappt. Zuviel Regen, zuviel Nebel, falscher Wind, keine Zeit... - sei´s drum - muß ich die 107,- DM für die vorübergehende Zulassung halt abschreiben.
    Aber ich bleib dran - versuch ich halt gleich eine auf Dauer zu bekommen.....

    Was die Antwort auf Deinen Artikel angeht: hab ich leider aus Zeitgründen auch nicht geschafft - werd aber versuchen, das nachzuholen......

    Kommentar

    • Klaassen Björn
      Registrierter Benutzer
      • 14.06.2001
      • 9

      #3
      Geländezulassung

      Hallo Hubi.

      da hast Du wirklich recht. Das Motto vieler Piloten ist klar: Ruft mich an, wenn der Wind von vorne kommt und das Gelände zugelassen ist. Die viele Arbeit der Geländehalter vor Ort wird leider häufig ignoriert.

      Dennoch hoffen wir auf noch mehr neue Gelände. Ohne Gelände kommen wir auch nicht in die Luft. Also bitte nicht die Flinte ins Korn werfen. Vom DHV aus helfen wir gerne - wo es geht. Wenn Du Rückfragen wegen der Kurzzeitzulassung hast, ruf mich einfach an oder schicke Fax oder e-mail.

      Und an alle anderen: Nutzt das Forum als Börse für in Zulassung befindliche Gelände, zum Ideenaustausch oder für Infos untereinander.

      Gruß

      Björn Klaassen
      Referat Flugbetrieb

      Kommentar

      • tiefseetaucher
        • 11.09.2001
        • 520

        #4
        Re: Geländezulassung

        Original geschrieben von Björn Klaassen

        Das Motto vieler Piloten ist klar: Ruft mich an, wenn der Wind von vorne kommt und das Gelände zugelassen ist.
        Eine ketzerische Frage:

        Läuft das in Österreich nicht einfacher?

        Gruß

        Maddin

        Kommentar

        • HighFlyer37
          • 09.10.2001
          • 7

          #5
          Es gab (zumindest vor einiger Zeit) eine sog. Allgemeinverfügung des Landeshauptmannes, der das Starten auf jedem Gelände erlaubt, wenn das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegt.

          Ich habe allerdings jetzt mal was gehört, dass im Zuge der Homologisierung der A- und D-Gesetze in Österreich ähnliche Regeln gelten sollen wie in D auch, bin mir aber nicht ganz sicher.

          Dirk? Michael?

          Kommentar

          • Hubi
            Registrierter Benutzer
            • 18.11.2001
            • 108

            #6
            Ist ja schön, wenn Ihr Euch Gedanken über den Ablauf in Österreich macht - aber eigentlich heißt das Forum hier:

            Geländeinitiative Deutschland

            ..... nur mal so am Rande bemerkt

            cu

            Hubi

            Kommentar

            • tiefseetaucher
              • 11.09.2001
              • 520

              #7
              Original geschrieben von Hubi
              Ist ja schön, wenn Ihr Euch Gedanken über den Ablauf in Österreich macht - aber eigentlich heißt das Forum hier:

              Geländeinitiative Deutschland
              Hallo Hubi,

              wenn man sich über D Gedanken macht, kann man sich auch umsehen wie es im Ausland besser läuft. Und die Allgemeinverfügung könnten wir uns gern abschauen. Denn kein Land veranstaltet so einen bürokratischen Eiertanz um Fluggelände.

              Guats Nächtle

              Maddin

              Kommentar

              • ITAdmin
                Administrator
                • 03.06.2001
                • 253

                #8
                Regelungsvergleich

                Nach meinem Wissenstand gilt die Allgemeinverfügung immer noch. Und hoffentlich bleibt dies auch so. Wäre ja, schlimm wenn in A das gleiche aufwendige Verfahren der Zulassung betrieben werden müsste, wie in D.
                Die Allg.Verfügung heißt dort "Erlass über HG und PG" und dort steht dass die Landeshauptleute "ersucht werden Außenabflüge mit HG/PG... zu dulden".
                Und i.a. tun sie das auch, sodass du normalerwise nur die private Genehmigung des Verfügungsberechtigten über das Grundstück brauchst.

                Dass Starts in der österr. Pampa "Außenabflüge" sind liegt daran dass in AT HG/GS halt Luftfahrzeuge sind wie in DE auch.
                Während also AT bzgl. Gelände liberaler ist, sind die Gerätezulassungsgeschichten formal gesehen nun deutlich stringenter.
                In AT gilt weiterhin die behördliche Musteranerkennung (=Musterzulassung), sowie Betriebsbewilligung für Herstellung und Instandhaltung, und die Verpflichtung die (DHV-)OeAeC Güsi Plakette drauf zu haben.


                1:1

                Martin

                Kommentar

                • Tobias S.
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.06.2001
                  • 2361
                  • Tobias Schreiner
                  • Tegernseer Tal

                  #9
                  Hallo Martin,


                  <quote>
                  In AT gilt weiterhin die behördliche Musteranerkennung (=Musterzulassung), sowie Betriebsbewilligung für Herstellung und Instandhaltung, und die Verpflichtung die (DHV-)OeAeC Güsi Plakette drauf zu haben.
                  </quote>

                  Mal abgesehen davon, dass mir diese ganze Musterzulassungsgeschichte nicht so in allen Details klar ist, kann das so nicht ganz stimmen. Wie kann es denn sein, dass in A die DHV-Plakette vorgeschrieben ist, die Fa. Galaxy Sky Sports z.B. aber ihre Geräte (Afnor) legal mit Versicherung verkaufen kann?

                  Ausserdem würd ich diese Thematiken nicht 1:1 denken, bisher hat sich für die Piloten in D auch nach der Änderung doch überhaupt nichts geändert, die Geräte müssen nach wie vor zum DHV zur Zulassung (vielleicht heisst das jetzt anders) und nach wie vor zum Hersteller oder anerkanntem Betrieb zum Check. Alles beim alten also, auch wenn auf dem Papier vielleicht etwas anderes steht.

                  In der Geländezulassung sehe ich hingegen in der Praxis schon gravierende Unterschiede, ob ich ein Gelände erst in zig bürokratischen Schritten zulassen muss, oder ob´s reicht einmal beim Bauern mit ´nem Kasten Bier anzuläuten.

                  Tobi (dem´s eigtl. wurscht sein kann, weil er eh in den Alpen wohnt...)

                  PS: Und wer ein Gerät ohne Zulassung fliegen will, tut das hier wie dort, ohne dass sich (idR) jemals jemand dafür interessiert. Wenn man sich in D aber bei der Geländethematik so einfach über die Regeln hinwegsetzt, sind da schon heftige Folgen zu befürchten...ich erinnere mich an zwei nette alte Damen irgendwo in der Nähe von Stuttgart, die uns, nachdem wir zufällig aus dem Auto einen SuperFlugberg aufgetan haben, noch bevor wir die Säcke aus dem Auto hieven konnten, erinnerten: " Wenn e do fliege wollet, na hole mia glei die Bolizei, des koscht 600,- Mark!!"

                  Nett, oder?

                  Kommentar

                  • Roland Kleiser
                    Registrierter Benutzer
                    • 18.06.2001
                    • 70

                    #10
                    Forumsleute!

                    [QUOTE]Original geschrieben von Tobias Schreiner

                    gesnippt


                    ......In der Geländezulassung sehe ich hingegen in der Praxis schon gravierende Unterschiede, ob ich ein Gelände erst in zig bürokratischen Schritten zulassen muss, oder ob´s reicht einmal beim Bauern mit ´nem Kasten Bier anzuläuten.......

                    Streiten wir uns hier gerade um des Kaisers Bart?
                    Es ist absolut illusorisch, zu glauben, man könnte einfach wieder zurückk zur Allgemeinverfügung. Da machen weder Gemeinden, Naturschutzbehörden, sonstige Behörden und schon gar nicht die privaten Naturschützer und -nutzer mit. Und ich glaube nicht, dass das Zulassungsverfahren das große Hindernis ist, wenn Eigentümer und Behörden zugestimmt haben.

                    ......ich erinnere mich an zwei nette alte Damen irgendwo in der Nähe von Stuttgart, die uns, nachdem wir zufällig aus dem Auto einen SuperFlugberg aufgetan haben, noch bevor wir die Säcke aus dem Auto hieven konnten, erinnerten: " Wenn e do fliege wollet, na hole mia glei die Bolizei, des koscht 600,- Mark!!"...

                    Wo war denn dieser vielversprechende Berg? Vielleicht sollten wir den noch in unsere Geländeinitiative Schwäbische Alb aufnehmen(Kann ja fast nur der Breitenstein sein)

                    Gruß, Roland K´.

                    Kommentar

                    • ITAdmin
                      Administrator
                      • 03.06.2001
                      • 253

                      #11
                      Zulassungen und Kaisers Bart

                      Original geschrieben von Tobias Schreiner
                      Hallo Martin,

                      <quote>
                      In AT gilt weiterhin die behördliche Musteranerkennung (=Musterzulassung), sowie Betriebsbewilligung für Herstellung und Instandhaltung, und die Verpflichtung die (DHV-)OeAeC Güsi Plakette drauf zu haben.
                      </quote>

                      Mal abgesehen davon, dass mir diese ganze Musterzulassungsgeschichte nicht so in allen Details klar ist, kann das so nicht ganz stimmen. Wie kann es denn sein, dass in A die DHV-Plakette vorgeschrieben ist, die Fa. Galaxy Sky Sports z.B. aber ihre Geräte (Afnor) legal mit Versicherung verkaufen kann?
                      :-))) --> weiss nicht welche Geräte die Fa. Galaxy mit Afnor verkauft, aber das AT Luftrecht bzgl. HG/PG steht in der ZLLV und im Erlass über HG/PG und nicht im Katalog der Fa. Galaxy
                      AFNOR-Musterprüfungen vor 1.1.94 gelten nach wie vor (da war andere Rechtslage), und die letzten Musteranerkennungen von AFNOR Musterprüfungen waren glaub ich 96.
                      Schau mal in die Technik Datenbank http://www.dhv.de/DHVonlineDB/source...ge.php?lang=DE
                      da kannst du auch schaun welche Geräte in AT anerkannt sind

                      Ausserdem würd ich diese Thematiken nicht 1:1 denken
                      Das war nicht so ganz ernst gemeint, meine Privatmeinung ist dass behördliche Zulassungen in unserem Bereich überzogen und nicht zeitgemäß sind.
                      DE und AT sind bzgl. HG/PG die beiden "luftrechtlichsten" Länder der Welt.


                      bisher hat sich für die Piloten in D auch nach der Änderung doch überhaupt nichts geändert, die Geräte müssen nach wie vor zum DHV zur Zulassung (vielleicht heisst das jetzt anders) und nach wie vor zum Hersteller oder anerkanntem Betrieb zum Check. Alles beim alten also, auch wenn auf dem Papier vielleicht etwas anderes steht.
                      Das kann man auch so sehen: mit der Einführung des Luftrechts 92 hat sich nicht viel geändert (außer vielleicht mehr Administration), die DHV Technik hat weiterhin geprüft und Gütesiegel verteilt, nur hieß das dann Musterzulassung und Musterzulassungsplakette.

                      Jetzt ist man wieder back to the roots, zumindest in DE, d.h. sie machen ein privates DHV-Gütesiegel (und nur für AT auch was behördliches).
                      Geprüfte und für sicher befundene Geräte wollen alle, daher geb ich dir schon recht, dass eine zwingende Geländezulassung für Piloten weit lästiger ist als eine Musterzulassung.

                      Martin

                      Kommentar

                      • Tobias S.
                        Registrierter Benutzer
                        • 03.06.2001
                        • 2361
                        • Tobias Schreiner
                        • Tegernseer Tal

                        #12
                        Hi Roland,

                        nachdem wir es dann vorzogen, unseren Krempel wieder einzupacken
                        und da nicht hochzulatschen, kann ich mich leider auch nicht an den
                        Namen des Buckels erinnern. Es war ein nicht zu hoher kreisrunder
                        Berg, der zumindest von unten so aussah, als ob man da in alle Richtungen
                        starten könnte.

                        Und ein paar Kilometer weiter fanden wir dann das wunderschöne
                        Soaringgebiet "Teck", wo uns allerdings das Fliegen auch gleich von
                        den anwesenden Modellfliegern verboten wurde (wieder unter Androhung
                        der schon zitierten 600,- Mack Strafe). Da sind wir dann doch wieder
                        heimgefahren in die Berge und weinten so manch bittere Träne ob
                        der armen Piloten in dieser Gegend ;-)

                        Tobi

                        PS: Andy, weißt du noch wie der Sch***buckel hieß?

                        Kommentar

                        • tiefseetaucher
                          • 11.09.2001
                          • 520

                          #13
                          Und wenn ich der hunderste bin der fragt: Was soll das immer mit der geänderten Musterzulassung? Abgesehen von der Funktion als Einnahmequelle für den DHV soll sie wohl sichere Schirme hervorbringen. Oder nur (vermeintlich) unsichere "Nicht-GüSi-Schirme" vom deutschen Markt fernhalten? Die scheinen ja ohne Modifikationen durch GüSi zu kommen. Und wenn das GüSi Sicherheit zur Folge hätte, bräuchten wir dann diese Diskussion und einen Sicherheitsbeauftragten? Nein, nein, das führt ja schon wieder weg vom Thema. Wir sind wohl ein Volk von Bedenkenträgern, sonst würde beim Thema Gelände nicht so heumgesch***en, sorry. Um wieviele Startplätze ginge es denn überhaupt? Die mit Liftanschluß dürftern wohl fast alle eh schon zugelassen sein (Ausnahme z.B. Herzogstand), beim (alpinen) Rest dürfte sich die Zahl der Flugbewegungen aufgrund der Pilotenbequemlichkeit im Grenzen halten; nur im Flachland sähe ich wg. der besseren Erreichbarkeit Konfliktpotential unter den Nutzern. Doch da obläge es dem Geländeeigentümer zu bestimmen. Landschaftsschutzgebiete natürlich immer ausgenommen. Und: Wen will man vor was schützen? Ein schlechter Pilot wird sich auch bei zugelassenen Geländen gern in den Hang rammen, wohingegen ein guter sich aufgrund des Gelände- und Wettereindrucks entscheidet und bei positiver Entscheidung einen angemessenen sicheren Start hinlegt. Es will mir einfach nicht in den Kopf daß wir (in D) froh sind mal nach jahrelangem Kampf einen Katzenbuckel in die Zulassung zu kriegen wenn´s anderswo mit einem Kasten Ottakringer geht.

                          Maddin

                          Kommentar

                          • Hubi
                            Registrierter Benutzer
                            • 18.11.2001
                            • 108

                            #14
                            Misch ich mich mal wieder ein,

                            erfreulich, dass sich auf dieser Seite endlich mal was tut - auch wenn "man" gelegentlich mal von eigentlichen Thema abweicht - ja, ja,ich weis ---ich wiederhole mich....

                            Was die Geländezulassung in Deutschland angeht, brauchen wir uns sicher keine Illusionen machen - so wie vor `92 wird´s nicht mehr werden - auch wenn wir der damaligen Regelung so manche Träne nachweinen.

                            Herumzujammern, wie schön es doch in Österreich ist, nützt auch nichts - wir müssen uns wohl oder übel mit der derzeitigen Situation abfinden und das beste daraus machen - die gesetzliche Regelung besteht.

                            Das wurde damals mit Einführung des neuen Luftrechts nun mal mit allen an dem Verfahren Beteiligten so ausgehandelt - ist eben im weitesten Sinn "Politik" . Der "gemeine Flieger" sieht dies logischerweise etwas anders - tu ich ja im Grunde z.T auch. Aber ändern kann ich nichts .

                            In den Alpen ist die Geländeproblematik sicher nicht so groß, da fällt man ja quasi von einem Gelände ins andere.....

                            Aber bei uns Flachlandkratzern ist das anders - da ist man doch oft schon froh, einen "Idiotenhügel" zu haben, an dem man legal üben kann (Aufziehen, Handling und Starts+ Landungen) -auch wenn die Flüge "megakurz" sind - wenn man von Flügen überhaupt sprechen kann...

                            Ich habe bereits ein Gelände '93 zugelassen ("Hüpfhügel...."), und bin derzeit dabei ein weiteres "durchzuboxen" - allerdings bin ich da auch schon wieder fast 10 Monate drüber.... die liebe Zeit.

                            Im Grunde sind wir doch alle einer Meinung: Es müssen mehr Gelände her - die auch von allen beflogen werden dürfen ........
                            Drachen/Gleitschirm/Starrflügler

                            cu

                            Hubi

                            P.S. : ...finde gut, dass sich endlich mal mehr tut hier.....

                            Kommentar

                            • neunhoeffer
                              Registrierter Benutzer
                              • 11.06.2001
                              • 82

                              #15
                              An Tobias

                              Hallo Tobias,

                              der kreisrunde, nicht allzu hohe Berg in der Nähe der Teck mit Startmöglichkeiten nach allen Seiten dürfte wohl die Hohe Limburg bei Weilheim, der Albkante vorgelagert gewesen sein!
                              Gruß Hartmut

                              Kommentar

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